Glin schrieb am 11.10.2016 um 18:51:37:Nein, gearbeitet habe ich - mit offizieller Lohnabrechnung - zuletzt in der Schweiz und danach war ich noch bis 2013 als Geschäftsführer einer Firme ausserhalb der EU tätig.
Die Lohnabrechnung habe ich mir seither sozusagen selbst ausgestellt. Seit etwa 2013 arbeitete ich nicht mehr, allenfalls "freiberuflich" ein wenig.
Doch ich könnte mich ab heute oder morgen wieder für ein kleines "Fixgehalt" einstellen und dazu die Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit verwenden.
Alles vollständig irrelevant in deiner Angelegenheit. Du solltest inzwischen trennscharf unterscheiden zwischen deiner nachhaltig ausgeübten Freizügigkeit (die hast du wegen Schweiz) und dem abgelaufenen Pass deiner Frau. Beides hat nichts miteinander zu tun. Und letzteres ist kein Problem. Du kannst also aufhören zu lesen und rumzutelefonieren. Du hast alle Informationen, die du brauchst.
1. Bis 2012 hast du deine Freizügigkeit nachhaltig genutzt. Deine Frau war währenddessen abgeleitet freizügig.
2. Diese Tatsache allein begründet einen Rückkehrfall, sobald ihr nach D kommt, d.h., das Aufenthaltsrecht deiner Frau entsteht kraft Gesetzes mit Grenzübertritt und fällt nicht mehr unter nationales Aufenthaltsrecht, sondern unter EU-Freizügigkeit.
3. Wo ihr von 2012 bis heute wart und was du in der Zeit gemacht hast, ist dafür vollkommen irrelevant. Ihr hättet euch in Island oder in Brasilien aufhalten können oder sonstwo.
4. Wenn ihr deutsches Staatsgebiet betretet, dann übst du keine Freizügigkeit mehr aus, da du Deutscher bist. Wegen des Rückkehrfalls leitet aber deine Frau weiterhin von dir Freizügigkeit ab.
5. Da ihr jetzt offenbar im Schengenraum seid und nicht in Island oder in Brasilien, ist die Einreise nach D für deine Frau trotz abgelaufenen Passes kein Problem (wärt ihr jetzt in England oder in Bulgarien, dann müsste sie sich entweder an der Schengenaußengrenze oder vorher ein Einreisevisum holen. Das entfällt in eurem Fall).
6. Du bist auch zur Zeit freizügigkeitsberechtigt in dem EU-Land, in dem ihr euch gerade aufhaltet, deine Frau ist dort von dir abgeleitet freizügig. Ob du Einkommen hast, ist egal. Solange das EU-Land nicht offizell festgestellt hat, dass du dort keinen Freizügigkeitstatbestand erfüllst, bleibst du freizügig. Egal, ob ihr euch da irgendwie "angemeldet" habt oder nicht.
7. Das alles interessiert deutsche Behörden aber überhaupt nicht. Sie werden deine Frau nur auffordern, einen Pass zu besorgen, wenn sie sich anmeldet und die Ausstellung der Aufenthaltskarte beantragt.
8. Wenn du lustig bist, kannst du sofort Hartz IV beantragen, wenn ihr hier seid. Das hat keinen Einfluss auf das Aufenthaltsrecht deiner Frau. Dann wärt ihr auch beide krankenversichert.