Liebe Leser,
meine Ehefrau (Nicht-EU-Drittstaatsangehörige) und ich (Deutscher) möchten gemeinsam nach Deutschland einreisen, um uns erstmals in Deutschland anzumelden.
Die Ehe besteht seit knapp 10 Jahren, wurde in einem EG-Land geschlossen und wir lebten stets gemeinsam, mit allen erforderlichen Papieren, in und ausserhalb der EU. Zuletzt gab es Versäumnisse bei der Verlängerung des Passes und der letztgültigen
AE im EU-Ausland.
Wir waren gemeinsam einige Jahre ohne festen Wohnsitz (maximal mit 3-Monaten Aufenthaltsdauer) unterwegs in der EU und meine Frau besitzt keinen aktuell gültigen Pass mehr.
Allerdings sind bei uns noch zwei gültige Wohnsitzanmeldungen (EU-Ausland) vorhanden, die als Zustelladresse für Post genutzt werden.
Es besteht zurzeit für beide Ehepartner kein Krankenversicherungsschutz und auch nur ein unregelmäßiges Einkommen. Daher ist eine Anmeldung im EU-Ausland nur schwer möglich, weil die Sicherung des Lebensunterhaltes nachgewiesen werden müsste, was nur eingeschränkt möglich ist.
Nun stellt sich die Frage nach:
A)
Einreise nach Deutschland (Landweg?) mittels Heiratsurkunde und abgelaufenen Passpapieren? Kann man eine Einreisegenehmigung (zwecks Wohnsitzname) im momentanen EU-Land (Deutsche Botschaft) beantragen?
B.) Aufenthaltsrechtlich: Was gilt es zu beachten?Sind für die
AE o.
NE zwingend Verdienstnachweise nötig? Es handelt sich auch nicht um eine
FZF unmittelbar nach Heirat, da die Ehe schon sehr lange besteht.
Barreseren und ein kleines Einkommen wären bis zu einer gewissen Größe und für die GKV-Beiträge (Freiwilligen Tarif) vorhanden, so dass keine Sozialhilfe beansprucht werden würde.
Mein Ziel ist es innerhalb von bspw. 6 Monaten ohnehin eine Festanstellung zu finden.
Der Pass meiner Frau wird leider nur verlängert, wenn sie eine
AE erhält und bei ihrer Botschaft vorweisen kann oder zumindest den Prozess zum Erhalt einer
AE begonnen hat.
Da es sich bei mir, um "Rückkehr" handelt - ich weiss jetzt nicht ab wann man als hochqualifizierter Rückkehrer gilt? - (vorherige Inanspruchnahme der EU-Freizügigkeit) wäre die Frage, ob meine Ehefrau
Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen muss, oder ob dies in dem Falle nicht notwendig wäre.
Hinzu kommen praktische Probleme. Wir werden nicht so schnell eine Whg. bekommen und müssten wohl zunächst in wechselnden FeWo/Hotel/Pension/Campingplatz wohnen.
Ist dennoch
irgendwie eine deutsche Meldeadresse bspw. bei einem Obdachlosenheim möglich, damit es eine feste Zustelladresse für die Post gibt? Oder würde eine solche Adresse nicht anerkannt, da zwingend ein Wohnraum >12 qm p.P. nachgewiesen sein muss.
Danke für alle Zuschriften.