Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 ... 10
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass (Gelesen: 34.409 mal)
Themen Beschreibung: Ehe zwischen Deutschen und Drittstaatsanegehörigen (Nicht-EU)
Glin
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
25.09.2016 um 18:01:46
 
Liebe Leser,

meine Ehefrau (Nicht-EU-Drittstaatsangehörige) und ich (Deutscher) möchten gemeinsam nach Deutschland einreisen, um uns erstmals in Deutschland anzumelden.

Die Ehe besteht seit knapp 10 Jahren, wurde in einem EG-Land geschlossen und wir lebten stets gemeinsam, mit allen erforderlichen Papieren, in und ausserhalb der EU. Zuletzt gab es Versäumnisse bei der Verlängerung des Passes und der letztgültigen AE im EU-Ausland.

Wir waren gemeinsam einige Jahre ohne festen Wohnsitz (maximal mit 3-Monaten Aufenthaltsdauer) unterwegs in der EU und meine Frau besitzt keinen aktuell gültigen Pass mehr.

Allerdings sind bei uns noch zwei gültige Wohnsitzanmeldungen (EU-Ausland) vorhanden, die als Zustelladresse für Post genutzt werden.

Es besteht zurzeit für beide Ehepartner kein Krankenversicherungsschutz und auch nur ein unregelmäßiges Einkommen. Daher ist eine Anmeldung im EU-Ausland nur schwer möglich, weil die Sicherung des Lebensunterhaltes nachgewiesen werden müsste, was nur eingeschränkt möglich ist.

Nun stellt sich die Frage nach:

A) Einreise nach Deutschland (Landweg?) mittels Heiratsurkunde und abgelaufenen Passpapieren? Kann man eine Einreisegenehmigung (zwecks Wohnsitzname) im momentanen EU-Land (Deutsche Botschaft) beantragen?

B.) Aufenthaltsrechtlich: Was gilt es zu beachten?

Sind für die AE o. NE zwingend Verdienstnachweise nötig? Es handelt sich auch nicht um eine FZF unmittelbar nach Heirat, da die Ehe schon sehr lange besteht.

Barreseren und ein kleines Einkommen wären bis zu einer gewissen Größe und für die GKV-Beiträge (Freiwilligen Tarif) vorhanden, so dass keine Sozialhilfe beansprucht werden würde.

Mein Ziel ist es innerhalb von bspw. 6 Monaten ohnehin eine Festanstellung zu finden.

Der Pass meiner Frau wird leider nur verlängert, wenn sie eine AE erhält und bei ihrer Botschaft vorweisen kann oder zumindest den Prozess zum Erhalt einer AE begonnen hat.

Da es sich bei mir, um "Rückkehr" handelt - ich weiss jetzt nicht ab wann man als hochqualifizierter Rückkehrer gilt? - (vorherige Inanspruchnahme der EU-Freizügigkeit) wäre die Frage, ob meine Ehefrau Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen muss, oder ob dies in dem Falle nicht notwendig wäre.

Hinzu kommen praktische Probleme. Wir werden nicht so schnell eine Whg. bekommen und müssten wohl zunächst in wechselnden FeWo/Hotel/Pension/Campingplatz wohnen.

Ist dennoch irgendwie eine deutsche Meldeadresse bspw. bei einem Obdachlosenheim möglich, damit es eine feste Zustelladresse für die Post gibt? Oder würde eine solche Adresse nicht anerkannt, da zwingend ein Wohnraum >12 qm p.P. nachgewiesen sein muss.

Danke für alle Zuschriften.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #1 - 25.09.2016 um 18:16:21
 
Glin schrieb am 25.09.2016 um 18:01:46:
Einreise nach Deutschland (Landweg?) mittels Heiratsurkunde und abgelaufenen Passpapieren? Kann man eine Einreisegenehmigung (zwecks Wohnsitzname) im momentanen EU-Land (Deutsche Botschaft) beantragen?


Zur Einreise nach Deutschland benötigt man einen gültigen Pass, speziell als nicht Eu Ausländer! Ihr müsst also einen Pass bekommen....entweder in der Botschaft deiner Frau oder in ihrem Heimatland!

Glin schrieb am 25.09.2016 um 18:01:46:
B.) Aufenthaltsrechtlich: Was ist zu beachten?


Besitzt ihr eine EU Freizügigkeit? Wenn ja wird es einfach, wenn nein wird es möglicherweise komplizierter! Habt ihr je in D gelebt? NE? Aufenthaltskarte EU?

Glin schrieb am 25.09.2016 um 18:01:46:
Der Pass meiner Frau wird leider nur verlängert, wenn sie eine AE erhält und bei ihrer Botschaft vorweisen kann oder zumindest den Prozess zum Erhalt einer AE begonnen hat


Ohne Pass keine AE und keine Einreise! Also notfalls zurück ins Heimatland

Glin schrieb am 25.09.2016 um 18:01:46:
Da es sich bei mir, um "Rückkehr" handelt (vorherige Inanspruchnahme der EU-Freizügigkeit) wäre die Frage, ob meine Ehefrau Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen muss, oder ob dies in dem Falle nicht notwendig wäre.


Normal ohne A1

Glin schrieb am 25.09.2016 um 18:01:46:
Ist dennoch irgendwie eine deutsche Meldeadresse bspw. bei einem Obdachlosenheim möglich, damit es eine feste Zustelladresse für die Post gibt? Oder würde eine solche Adresse nicht anerkannt, da zwingend ein Wohnraum >12 qm p.P. nachgewiesen sein muss.


Eine Adresse ist von Nöten und auch ein Wohnraum ist m.M. nachzuweisen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Glin
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #2 - 25.09.2016 um 18:53:35
 
deerhunter schrieb am 25.09.2016 um 18:16:21:
Zur Einreise nach Deutschland benötigt man einen gültigen Pass, speziell als nicht Eu Ausländer! Ihr müsst also einen Pass bekommen....entweder in der Botschaft deiner Frau oder in ihrem Heimatland!


Danke für die ausführliche Antwort. Das mit dem Pass ist an sich schon korrekt, aber es gibt wohl dennoch Ausnahmen. Denn ein abgelaufener Pass ist meines Wissens, an der deutschen Grenze, alleingenommen kein ausreichender Verweigerungsgrund, bei gemeinsamer Einreise mit mir als deutschen Ehegatten und Vorlage entsprechender Identitätsnachweise. Hier überwiegt der Schutz von Ehe und Familie.

Daraus kann allenfalls eine Verwaltungsübertretung resultieren.

Entsprechende Durchführungsverordnungen und Urteile des EGMR müsste ich noch einmal nachschlagen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #3 - 25.09.2016 um 19:11:33
 
Glin schrieb am 25.09.2016 um 18:53:35:
Danke für die ausführliche Antwort. Das mit dem Pass ist an sich schon korrekt, aber es gibt wohl dennoch Ausnahmen. Denn ein abgelaufener Pass ist meines Wissens, an der deutschen Grenze, alleingenommen kein ausreichender Verweigerungsgrund, bei gemeinsamer Einreise mit mir als deutschen Ehegatten und Vorlage entsprechender Identitätsnachweise. 


Es muss schon ein gültiger Reisepass sein. Das ergibt sich aus der RL 2004/38/EG:
Zitat:
Artikel 5 Recht auf Einreise
(1) Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den nationalen Grenzen
geltenden Vorschriften gestatten die Mitgliedstaaten Unionsbürgern, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, und ihren Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die einen gültigen Reisepass mit sich führen, die Einreise.
[...]


Ist ja auch logisch, da der Reisepass zumindest bei der Einreise visierfähig sein muss. Es ist ja nicht unzumutbar einen entsprechenden Reisepass zu beantragen bzw. bei uns Deutschen im Vorfeld einen begründeten Antag auf Befreiung der Passpflicht i.V.m. Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer zu stellen.

Glin schrieb am 25.09.2016 um 18:53:35:
Daraus kann allenfalls eine Verwaltungsübertretung resultieren.


Hast du in Österreich gelebt?

Glin schrieb am 25.09.2016 um 18:01:46:
Ist dennoch irgendwie eine deutsche Meldeadresse bspw. bei einem Obdachlosenheim möglich, damit es eine feste Zustelladresse für die Post gibt? Oder würde eine solche Adresse nicht anerkannt, da zwingend ein Wohnraum >12 qm p.P. nachgewiesen sein muss.


Wenn ihr aufgrund nationaler Regelungen einreisen wollt, dann muss schon Wohnraum nachgewiesen werden. Damit ist aber nicht gleich eine feste Wohnung gemeint sondern kann natürlich auch Hotel oder sonstiger mietbarer Wohnraum sein. Obdachlosenheim geht aber in der Regel nicht.

Glin schrieb am 25.09.2016 um 18:01:46:
Der Pass meiner Frau wird leider nur verlängert, wenn sie eine AE erhält und bei ihrer Botschaft vorweisen kann oder zumindest den Prozess zum Erhalt einer AE begonnen hat.

Und was wenn ihr Pass "verloren" geht? Wie könnte sie dann in ihre Heimat zurück?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #4 - 25.09.2016 um 19:17:51
 
Glin schrieb am 25.09.2016 um 18:01:46:
A) Einreise nach Deutschland (Landweg?) mittels Heiratsurkunde und abgelaufenen Passpapieren? Kann man eine Einreisegenehmigung (zwecks Wohnsitzname) im momentanen EU-Land (Deutsche Botschaft) beantragen?

Wenn die Identität nachweisbar ist, reist ihr einfach ein. Bei Schwierigkeiten auf EuGH MRAX C-459/99 verweisen. Einen gültigen Pass braucht es nicht unbedingt.
Zitat:
B.) Aufenthaltsrechtlich: Was gilt es zu beachten?


Durch die abegelaufene AE in einem anderen EU Land schliesse ich auf einen Rückkehrerfall.  Deine Frau will keine AE sondern eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU Bürgers. Es wäre nicht schlecht in den ersten 3 Monaten einen Pass zu besorgen und erst dann den Antrag zu stellen. Angemeldete Wohnung wäre auch notwendig.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Glin
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #5 - 25.09.2016 um 19:18:51
 
Hier der versprochene Nachtrag gemäß den Ausführungen folgender
Quelle: http://www.migrationsrecht.net/kommentar-aufenthaltsgesetz-aufenthg-gesetz-aufen...

Meine Frau fällt, wie ich meine, unter die Regelung einer dem Unionsbürger gleichgestellten Person.

Daher begeht sie keine Straftat, wenn sie der Pass abgelaufen oder "verloren" ist... (Je nach dem was nun strategisch günstiger ist). Aber so wie ich verstanden habe, ist ein abgelaufener Pass immer noch besser, als keiner (verlorener....).

Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihnen gleichgestellte Personen (EWR-Staatsangehörige) unterliegen nicht der Passpflicht, sondern nur der Ausweispflicht nach § 8 FreizügG/EU (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU). Bei einem Verstoß liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (§ 10 FreizügG/EU), keine Straftat (zur Unverhältnismäßigkeit der Ahndung des Nichtbesitzes eines Ausweises bei Unionsbürgern vgl. EuGH, U. v. 30.4.1998 – Rs. C-24/97 –, Kommission vs. Deutschland).

iconEuGH, U. v. 30.04.1998 – Rs. C-24/97 – Kommission vs. Deutschland

Der Nichtbesitz eines Ausweises führt nicht zur Illegalität des Aufenthalts und berechtigt nicht zu dessen Beendigung (Art. 5 Abs. 4, 15 Abs. 2 RL 2004/38/EG). Schweizer Bürger unterfallen nicht dem FreizügG/EU. Eine subsidiäre Anwendung der Vorschriften aus dem § 98 AufenthG ist unter Beachtung der Freizügigkeitsrechte (insbesondere unter Beachtung des Diskriminierungsverbots in Bezug auf den Grad der Vorwerfbarkeit sowie der Sanktionshöhe) möglich. Das Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz sieht selbst keine Sanktionen gegen passrechtliche Vorschriften vor (so auch Westphal/Stoppa, a.a.O., S. 789).

Ausserdem könnte noch relevant sein:

Der nicht die Unionsbürgerschaft besitzende Ehegatte eines Unionsbürgers darf sich mit diesem innerhalb der Union bewegen und aufhalten, ohne sich zuvor rechtmässig in einem Mitgliedstaat aufgehalten zu haben.

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-127/08

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Glin
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #6 - 25.09.2016 um 19:23:48
 
mgb schrieb am 25.09.2016 um 19:17:51:
Wenn die Identität nachweisbar ist, reist ihr einfach ein. Bei Schwierigkeiten auf EuGH MRAX C-459/99 verweisen. Einen gültigen Pass braucht es nicht unbedingt.


Danke sehr, den Verweis auf das Urteil hatte ich noch gesucht.


mgb schrieb am 25.09.2016 um 19:17:51:
Durch die abegelaufene AE in einem anderen EU Land schliesse ich auf einen Rückkehrerfall.  Deine Frau will keine AE sondern eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU Bürgers. Es wäre nicht schlecht in den ersten 3 Monaten einen Pass zu besorgen und erst dann den Antrag zu stellen. Angemeldete Wohnung wäre auch notwendig.


Danke auch für die Korrektur. Das trifft zu.
Den Pass wird sie so schnell wie möglich beantragen. Dafür ist aber wohl zumindest die Anmeldung des Wohnsitzes und der Antrag auf Aufenthalt zu stellen, weil sie nur damit bei der russischen Botschaft und innerhalb von 4 Wochen einen Pass erhält, der dann auch problemlos "nachgereicht" werden könnte.

Viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #7 - 25.09.2016 um 19:29:27
 
Glin schrieb am 25.09.2016 um 19:18:51:
Meine Frau fällt, wie ich meine, unter die Regelung einer dem Unionsbürger gleichgestellten Person.

Mit einem Unionsbürger gleichgestellten Person ist doch laut migrationsrecht.net sonstige EWR-Bürger gemeint. Also Schweizer und Norweger. Du musst die entsprechenden Textpassagen bezüglich des "Drittausländer"s lesen.

Das erste Gerichtsurteil bezieht sich auf Schweizer. Das andere ist zu pauschal.

Ist dein Ehegatte EWR-Bürger? Also Schweizer oder Norweger?

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #8 - 25.09.2016 um 19:40:47
 
Bezüglich des von mgb genannten MRAX-Urteils:

Auch wenn es doof klingt, aber das MRAX-Urteil ist zwar ein Meilenstein im Freizügigkeitsrecht, aber man muss bedenken, dass MRAX aus dem Jahre 2002 ist. 2004 wurden die EWG-Richtlininien  64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG durch die EG-Richtlinie 2004/38/EG aufgehoben und ersetzt. Somit sind die Erkenntnisse bezüglich Passregelungen des MRAX-Urteils obsolet, da die RL 2004/38/EG die Gleichstellung bezüglich der Passpflicht/Ausweispflicht ersetzt hat und das Erfordernis eines gültigen Reisepasses für den Drittstaatsausländer festgelegt hat.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #9 - 25.09.2016 um 19:43:26
 
Aras schrieb am 25.09.2016 um 19:29:27:
Ist dein Ehegatte EWR-Bürger? Also Schweizer oder Norweger?


Nein, Russin wie er sagt! Und da geht m. M. n. ohne gültigen Pass überhaupt nichts
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #10 - 25.09.2016 um 19:43:49
 
@Aras
Nach gängiger EuGH Rechtsprechung ist eine Verschlechterung nicht zulässig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #11 - 25.09.2016 um 19:47:14
 
deerhunter schrieb am 25.09.2016 um 19:43:26:
Nein, Russin wie er sagt! Und da geht m. M. n. ohne gültigen Pass überhaupt nichts


Bei einem Rückkehrerfall darf der Familienangehörige nicht schlechter behandelt werden als der Familienangehörige eines anderen EU Bürgers. Und dann sind wir wieder bei Mrax.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
garfield2008
Full Top-Member
***
Offline


www.forum-vietnam.de


Beiträge: 409

01259, Sachsen, Germany
01259
Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #12 - 25.09.2016 um 19:47:16
 
Aras schrieb am 25.09.2016 um 19:40:47:
Bezüglich des von mgb genannten MRAX-Urteils:

In den leider nicht mehr online verfügbaren Vorversionen zur Diskussion der Richtlinie 2004/38/EG gab es mehrere Fußnoten, das bestimmte Passagen der Richtlinie auf Grund des MRAX Urteils geändert/ergänzt wurden und das deshalb des Urteil mit inkrafttreten der Richtlinie nicht mehr einzeln angewendet werden soll.
Zum Seitenanfang
  

Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #13 - 25.09.2016 um 19:51:51
 
Alles was nicht in der Richtlinie steht kannst du knicken.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht: Einreise und AE in Deutschland ohne gültigen Pass
Antwort #14 - 25.09.2016 um 20:14:53
 
mgb schrieb am 25.09.2016 um 19:51:51:
Alles was nicht in der Richtlinie steht kannst du knicken.

Eine Gleichstellung zwischen Unionsbürger und Drittstaatsangehörigen bezüglich der Ausweis- bzw. Passpflicht, wie es sie in der Richtlinie 68/360/EWG Artikel 3 i.V.m. Artikel 1 gab, fehlt. Somit muss man dies als bewusste Neuregelung durch den europäischen Gesetzgeber ansehen. Sonst hätte der EU-Gesetzgeber auch einfach den Artikel 5 der RL 2004/38/EG anders formulieren können und den begünstigten Familienangehörigen in diesem Sinne auch begünstigt.

Und eine "Verschlechterung" ist natürlich durch den Gesetzgeber möglich. Wenn deutsche Gerichte deutsche Gesetze anders als vom deutschen Gesetzgeber beabsichtigt - also in der Regel aufgrund des Wortlautes des Gesetzes - entscheiden, dann kann der deutsche Gesetzgeber durch eine Reform die zukünftige Rechtsauslegung der Verwaltung und entsprechend der Verwaltungsgerichte entsprechend verändern.

Passendes Beispiel:

Vom 30.07.2004 bis zum 8.12.2004 fehlte in § 3 FreizügG/EU die Einschränkung, dass Verwandte in gerader Linie vom Gesetz begünstigt sind. Irgendein spitzfindiger Anwalt hatte das wohl erkannt und wollte auch für Onkel/Tanten/Neffen/Nichten von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern vor Gericht die Aufenthaltskarten erhalten oder es drohte so eine Interpretation. Glaub nen Fall beim VG Berlin ging in die Richtung. Reaktion des Gesetzgebers: Klarstellung/Korrektur des Gesetzes.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 ... 10
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema