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In Ghana lebenden Nigerianer wo heiraten ? (Gelesen: 6.850 mal)
SabseO
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.08.2016 um 09:46:02
 
Hallo!
Ich beginne hier das Thema neu, da sich ein paar Dinge geändert haben und ich über die Suchfunktion nicht fündig geworden bin.

Zuerst die Beschreibung der Situation:
Seit etwa 2 Jahren habe ich mich mit einem Nigerianer geschrieben und es wurde immer mehr Liebe daraus. Er ist 32 Jahre jünger als ich und wir wollten uns dann nach der langen Zeit auch persönlich kennenlernen, weshalb ich ihn eingeladen habe.
Sein Antrag auf Touristenvisum wurde abgelehnt. Daraufhin bin ich nach Ghana geflogen um ihn dort zu treffen, wo er inzwischen wohnt. Und egal was Jemand hier denkt, ja, es ist Liebe, die wir füreinander empfinden. Jetzt wollen wir zusammen sein. Da ich selbstständig bin, kann ich nicht dauernd nach Ghana fliegen um ihn zu sehen. Daher wollen wir heiraten und die FZF beantragen.
Dazu nun meine Fragen, die mir in einem Unterthread leider nicht beantwortet werden konnten:
Er lebt jetzt in Accra. Würde es Sinn machen in Accra oder doch eher in Lagos zu heiraten? Deutschland wäre mir am Liebsten, aber ich befürchte die Behördenwillkür wird kein Heiratsvisum ausgeben.
Bitte helft mir.... es ist als ob ich meine andere Hälfte gefunden habe....und ich will so rasch wie möglich mit ihm zusammen sein. Umzug nach Ghana ist für mich keine Option, da ich meinen Beruf dort nicht ausüben kann und somit kein Einkommen hätte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 31.08.2016 um 09:52:41
 
In deinem anderen Thread wurde dir schon von @trixie empfohlen eher in Nigeria zu heiraten da sonst der Zeitaufwand und die Kosten einer UP erhöht werden da beide Länder unsicheres Urkundenwesen haben.

Die Meinung von @trixie teile ich.

Ich würde es aber eher per Heiratsvisum machen, dann ist der zeitliche und behördliche Aufwand VOR der Hochzeit, und er kann bei Heirat in Deutschland dann gleich hier bleiben.

Bei FZF ist der Aufwand NACH Hochzeit und er ist solange nicht hier bis die Behörden grünes Licht geben.

Außerdem solltest du dich bei dem Altersunterschied auf eine Scheineheprüfung einstellen. Es ist nun mal das klassische Klischee mit dem Altersunterschied.
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trixie
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Antwort #2 - 31.08.2016 um 09:54:34
 
SabseO schrieb am 31.08.2016 um 09:46:02:
Würde es Sinn machen in Accra oder doch eher in Lagos zu heiraten?

... und die Antwort hierzu, schrieb ich dir bereits hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1469804397/18#18

SabseO schrieb am 31.08.2016 um 09:46:02:
Deutschland wäre mir am Liebsten, aber ich befürchte die Behördenwillkür wird kein Heiratsvisum ausgeben. 

Warum sollte dein Freund kein Heiratsvisum bekommen?
Bedenken, dass es sich hier um keine Ehe aus Liebe handelt, könnte auch bei einer späteren FZF zum Hindernis werden, wenn man den Scheineheverdacht ins Spiel bringt und ihr beide dann zum Interview müßt.
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SabseO
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Antwort #3 - 31.08.2016 um 10:07:48
 
Ja, das mit dem Scheineheverdacht ist mir klar.... Ich hatte nur gedacht, dass es vielleicht einfacher wäre, wenn wir schon verheiratet wären....
Sorry für die vielleicht dummen Fragen, aber ich bin das erste Mal in so einer Situation und als ich am Sonntag zurückfliegen musste hat es mir beinahe das Herz gebrochen. Ich saß nur noch heulend im Flieger.
Was wird denn bei Verdacht auf Scheinehe alles gefragt? Wir haben zwar über viele Dinge gesprochen, aber ob man sich das dann so einfach alles merken kann.....Man spricht ja dann auch in einer deutsch/deutschen Ehe und Beziehung nicht immer über alles was man bisher erlebt hat oder Verwandtschaften usw
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trixie
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Antwort #4 - 31.08.2016 um 10:16:33
 
SabseO schrieb am 31.08.2016 um 10:07:48:
Was wird denn bei Verdacht auf Scheinehe alles gefragt?

Google einfach einmal im Netz, denn dort gibt es auch Fragebögen, was alles gefragt wird.

User, die sich hier im Forum bei gleicher Problematik zurückgemeldet haben, schrieben, dass die Fragebögen sehr hilfreich waren.

Sofern Fragen über Angelegenheiten kommen, über die man noch nie miteinander gesprochen hat, so kann man das ja auch entsprechend beantworten.

Dumm wäre es nur, wenn du schreibst, dass er deine Familie nicht kennt, weil du mit ihm noch nicht darüber gesprochen hast, er sich aber irgendeine Fantasiegeschichte ausdenkt, weil er glaubt, man müsse jede Antwort detailliert beantworten. Seine Antwort wäre somit die gleiche wie deine, eben nur umgekehrt.
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SabseO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 31.08.2016 um 10:17:53
 
Nachtrag:
Ich habe so viele verschiedenen Sachen gelesen, dass es oft ewig lang dauert, bis alle Dokumente hier sind, dass dann die ersten Dokumente schon wieder abgelaufen sind und man von Vorne beginnt. Deshalb eben diese ganzen Fragen.....Je mehr ich lese, desto verunsicherter und frustrierter werde ich  weinend
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trixie
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Antwort #6 - 31.08.2016 um 10:29:20
 
Egal in welchem Land du nun heiratest, du brauchst ein EFZ, was bedeutet, dass alle Unterlagen von deinem Verlobten zum deutschen Standesamt müssen; Urkundenprüfung vorausgesetzt. Ob es somit im Ghana oder Nigeria leichter zu heiraten ist, vermag ich zu bezweifeln.
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Antwort #7 - 31.08.2016 um 12:43:24
 
SabseO schrieb am 31.08.2016 um 09:46:02:
Dazu nun meine Fragen, die mir in einem Unterthread leider nicht beantwortet werden konnten:
Er lebt jetzt in Accra. Würde es Sinn machen in Accra oder doch eher in Lagos zu heiraten? Deutschland wäre mir am Liebsten...

Grundsätzlich sollte mMn die Ehe dort geschlossen werden, wo der eheliche Lebensmittelpunkt begründet werden soll.
Für das Visum zur Eheschließung (sog. Heiratsvisum) und für das Visum zum Ehegattennachzug werden fast die gleichen Dokumente benötigt, lediglich die Reihenfolge der Prüfung findet in einem anderen Stadium statt.
Der Unterschied:

A. Mit einem Visum zur Eheschließung in Deutschland (Heiratsvisum), weiß man bereits VOR der Hochzeit, ob für das Zusammenleben in D ein Aufenthaltstitel (Visum) mit Arbeitserlaubnis erteilt wird (deshalb von mir empfohlen).
Hier hat man/frau ggf. eine 2. Chance: falls das Visum zur Eheschließung in D nicht erteilt wird, kann nach einer Hochzeit im Ausland trotzdem noch ein FzF-Visum zum Ehegattennachzug beantragt werden.

B. Mit einem FzF-Visum zum Ehegattennachzug erfährt man erst NACH der Hochzeit im Ausland, ob für das Zusammenleben in D ein Aufenthaltstitel (Visum) erteilt wird (das aber scheitert ggf. am Scheineheverdacht oder bei Ländern mit unsicherem Urkundenwesen an der Urkundenüberprüfung).
Dabei kann es also sein, dass der Ehepartner kein FzF-Visum für D erhält, obwohl die Ehe zuvor im Ausland geschlossen wurde.

Kurzum:
Mit einem Visum zur Eheschließung (Heiratsvisum) in Deutschland hat man/frau den ganzen "Papierkram" VOR der Eheschließung.
Mit einem FzF-Visum zum Ehegattennachzug hat man/frau den ganzen "Papierkram" NACH der Eheschließung.

A Visum zur Eheschließung (sog. Heiratsvisum mit anschließendem Daueraufenthalt in D)
(wenn Ehe in D geschlossen und anschließend gelebt werden soll, § 6 Abs. 4, § 28, § 30 AufenthG):
http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2007/09/eheschlie__ung-mit-anschl-...
1.      die Überprüfung der Ehefähigkeit findet VOR der Eheschließung durch das deutsche Standesamt statt, damit
2.      besteht schon VOR der Eheschließung Klarheit, ob die Ehe (in D) rechtsgültig ist und anerkannt wird, weil
3.      Überprüfung und Legalisierung aller Dokumente schon VOR der Eheschließung stattfinden, werden ggf. Fälschungen und Ehehindernisse (nach deutschem Recht) sowie bereits (oder noch) bestehende Mehr-Ehen aufgedeckt.
4.      Kosten und Dauer der ggf. erforderlichen anwaltlichen Überprüfung der vorgelegten Urkunden in Ländern mit unsicherem Urkundenwesen sind geringer bzw. kürzer, weil meistens nur eine Geburtsurkunde (aber noch keine Heiratsurkunde) überprüft werden muß.
5.      mit diesem Visum bekommt man gleich nach der Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis (AE) und kann nach der Eheschließung auch gleich in D bleiben,
6.      der deutsche Ehepartner muss noch nicht in Deutschland anwesend sein, es ist keine Meldebestätigung erforderlich,
7.      es ist keine Ablehnung des Visums wegen Verdachts auf Scheinehe zu befüchten (weil ja noch gar keine Ehe geschlossen ist). Es findet VOR der Eheschließung eine (zeitgleiche) Befragung bezüglich der bisherigen Umstände der Beziehung statt, damit besteht für die Zukunft weiterhin die Chance, durch Heirat und ehelicher Lebensführung (gemeinsame Wohnung, gemeinsame Wirtschaftsgemeinschaft) im Ausland einem Scheineheverdacht vorzubeugen,
8.      eine Überprüfung (zB auf Scheinehe) findet –wenn überhaupt- erst NACH der Eheschließung in D durch die ABH im Rahmen der Erteilung oder Verlängerung des AT (nach Einreise) statt; durch bewusste und gut dokumentierte eheliche Lebensführung (gemeinsame Wohnung, gemeinsame Wirtschaftsgemeinschaft) kann einem Scheineheverdacht wirksam vorgebeugt werden.
9.      die Reisekosten und Kosten der ausländischen Eheschließung können gespart werden, weil der Ehegatte nach Eheschließung gleich in D bleiben kann,
10.      falls das Visum zur Eheschließung (Heiratsvisum) nicht erteilt wird, kann man sich ggf. die Hochzeit (und ggf. auch eine sog. „Morgengabe“) sparen oder es später nochmals versuchen (2. Chance),
11.      falls das Visum zur Eheschließung (Heiratsvisum) nicht erteilt wird, kann die Ehe trotzdem noch im Ausland geschlossen und anschließend noch ein FzF-Visum zum Ehegattennachzug beantragt werden (man hat eine 2. Chance -> siehe unten FzF-Visum).
12.      das Standesamt ist erste Kontrollinstanz, prüft VOR der Eheschließung aber nur die Dokumente und die Ehefähigkeit (nicht aber den Verdacht auf Scheinehe, weil ja noch gar keine Ehe besteht),
13.      die ABH ist zweite Kontrollinstanz, kann aber im Rahmen der Erteilung des AT (nach Einreise) nur noch begrenzt einen Verdacht auf Scheinehe überprüfen, weil die Ehe in D bereits gelebt wird und rechtswirksam ist.
14.      Bei der Heirat in Deutschland fallen nur 1x Reisekosten für den ausländischen Ehepartner an (bei Heirat im Ausland idR 3x Reisekosten)
15.      Bei der Hochzeit in Deutschland fallen idR keine Dolmetscherkosten an, weil der Ehepartner für das Heiratvisum bereits A1-Deutschkenntnisse vorweisen mußte.
16.      Als (möglicher) Nachteil wird empfunden, dass für den kurzen Zeitraum von der Einreise bis zur Eheschließung eine Verpflichtungserklärung (VE) gem. § 68 AufenthG als Haftung für den Lebensunterhalt http://www.buzer.de/gesetz/4752/a66008.htm abgegeben werden muss (deshalb nach Einreise möglichst schnell heiraten).Das ist aber mMn kein echter Nachteil, weil andernfalls bei einer Heirat vor der Einreise die Eheleute ohnehin gegenseitig unterhaltsverpflichtet sind.

B FzF-Visum zum Ehegattennachzug (§§ 27 – 30 AufenthG)
(wenn die Ehe im Ausland bereits geschlossen wurde oder geschlossen werden soll):
http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2007/09/ehegattennachzug.pdf
1.      die Überprüfung der Ehefähigkeit (EFZ) und Anerkennung der Ehe in Deutschland findet erst NACH der (im Ausland bereits erfolgten) Eheschließung statt, so dass
2.      erst  NACH der Eheschließung klar ist, ob die im Ausland bereits geschlossene Ehe (in Deutschland) rechtsgültig ist und anerkannt wird.
3.      es entstehen 3-fache Reisekosten -> für Hin und zurück zur Eheschließung im Ausland und für Einreise des ausländischen Ehepartners nach Deutschland,
4.      Bei der Hochzeit im Ausland muß ggf. ein amtlich zugelassener Dolmetscher hinzugezogen und bezahlt werden.
5.      die Überprüfung und Legalisierung aller Dokumente findet NACH der Eheschließung statt, erst dann werden ggf. Fälschungen und Ehehindernisse nach deutschem Recht sowie bereits (oder noch) bestehende Mehr-Ehen aufgedeckt, so dass die Ehe ggf. in D nicht anerkannt werden kann,
6.      die Überprüfung auf Scheinehe findet NACH bereits (im Ausland erfolgter) Eheschließung durch die AV und die ABH statt; maW: es wird die eheliche Lebensführung für die Vergangenheit geprüft, es besteht mithin keine Chance, diese für die Zukunft zu beweisen (im Gegensatz zum Visum zur Eheschließung).
7.      Erste Kontrollinstanz ist die Auslandsvertretung (AV), bei der das FzF-Visum beantragt wird, diese überprüft VOR der Erteilung des FzF-Visums ggf. den Verdacht auf Scheinehe zusammen mit der ABH.
8.      die ABH ist zweite Kontrollinstanz, kann aber im Rahmen der Erteilung oder Verlängerung des AT nur noch begrenzt einen Verdacht auf Scheinehe überprüfen zB anhand der ehelichen Lebensführung (gemeinsame Wohnung, gemeinsame Wirtschaftsgemeinschaft) in der Vergangenheit.
9.      falls das FzF-Visum zum Ehegattennachzug nicht erteilt wird, gibt es nur noch die Remonstration, die Klage oder ein neuer FzF-Antrag, mit den gleichen Problemen (keine 2. Chance)
10.      schlimmstenfalls wird kein Visum erteilt und es scheitern auch die Remonstration und Klage, sodass die ausländische Ehe zwar gültig, aber nicht in D gelebt werden kann (keine 2. Chance).

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Antwort #8 - 31.08.2016 um 13:09:39
 
HeFi schrieb am 31.08.2016 um 12:43:24:
.Das ist aber mMn kein echter Nachteil, 

... kann aber daran scheitern, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht für die VE und man keinen solventen Dritten findet, der die VE abgibt.

HeFi schrieb am 31.08.2016 um 12:43:24:
falls das Visum zur Eheschließung (Heiratsvisum) nicht erteilt wird,

... sollte man aber auf die Ablehnungsgründe achten, denn bei einem Scheineheverdacht, ändert auch eine Eheschließung im Ausland nichts.
Bevor man dann den Weg der Auslandsehe geht, sollte man in Deutschland Rechtsmittel einlegen und die Ablehnungsgründe gerichtlich prüfen lassen. Dann hat man Rechtssicherheit, was die angedachte Eheschließung anbelangt.
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Antwort #9 - 31.08.2016 um 13:19:12
 
schwierig wird eventuell nur die Urkundenprüfung...

Glückwunsch, dass ihr euch gefunden habt Smiley ich hoffe das klappt ohne große Gegenwehr
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Antwort #10 - 31.08.2016 um 17:52:41
 
Zitat:
schwierig wird eventuell nur die Urkundenprüfung...

Dazu hier Genaueres:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__...
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Antwort #11 - 01.09.2016 um 08:40:43
 
Vielen herzlichen Dank an Euch alle!
Ihr habt mir Mut gemacht, denn seit meiner Rückkehr drehen sich meine Gedanken nur noch im Kreis weil ich Angst habe, dass wir unsere große Liebe nicht leben können/dürfen

Gibt es denn Erfahrungswerte darüber, wie lange die Urkundenprüfung vor der Hochzeit in D dauern wird? Er war noch nie verheiratet, Geburtsurkunde und internationaler Reisepass sind vorhanden
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Antwort #12 - 01.09.2016 um 08:48:28
 
SabseO schrieb am 01.09.2016 um 08:40:43:
Gibt es denn Erfahrungswerte darüber, wie lange die Urkundenprüfung vor der Hochzeit in D dauern wird? 

Im Merkblatt der deutschen Vertretung in Nigeria heißt es:

Die Erledigung eines Urkundenüberprüfungsverfahrens dauert nach bisherigen Erfahrungen durchschnittlich etwa drei Monate ab Erhalt der vollständigen Unterlagen.

Hinzu kommen Post- und Kurierlaufzeiten für die Übersendung der Dokumente, die weitere zwei Wochen pro Strecke in Anspruch nehmen. Im Einzelfall kann sich die Bearbeitungsdauer jedoch aus verschiedenen Gründen erhöhen (z. B. aufgrund des Wohnsitzes der zu befragenden Personen in ländlichen Regionen, langfristige Streiks der lokalen Behörden oder Schulen, sensible Sicherheitslage insbesondere in den Bundesstaaten im Norden Nigerias, Nachüberprüfungen, die nach Durchsicht der anwaltlichen Prüfberichte erforderlich werden o. ä.).


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Antwort #13 - 01.09.2016 um 13:21:22
 
SabseO schrieb am 01.09.2016 um 08:40:43:
Gibt es denn Erfahrungswerte darüber, wie lange die Urkundenprüfung vor der Hochzeit in D dauern wird?

Voraussetzung für die Hochzeit in D ist eine abgeschlossene Eheanmeldung beim deutschen Standesamt, diese ist für das Visum zur Eheschließung in D nötig.
Folglich zuerst zum dt. Standesamt und dort die für die Eheanmeldung nötigen Unterlagen einreichen.
Das dt. Standesamt (nicht Du) veranlasst dann die (kostenpflichtige) Urkundenüberpüfung (UP).


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Antwort #14 - 02.09.2016 um 07:48:46
 
Guten Morgen,

gibt es auch die Möglichkeit, dass der Standesbeamte auf eine UP verzichtet (soweit ich weiß liegt das ja im Ermessen des Standesbeamten), und wenn ja wird das dann von der Botschaft oder der ABH nachgeholt?

Viele Grüße
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