FZF zu eurem deutschen Kind geht ohne
A1 Kenntnisse und ohne Hochzeit. Wenn das Kind auf der Welt ist geht es einfacher, aber auch vorgeburtlich gibt es Möglichkeiten, wenn du eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung machst. Das deutsche Kinde hat ein Recht auf Geburt in Deutschland.
Dabei muss das 7-jährige Kind mit in den Visumantrag da sonst ein Nachholen noch schwieriger wird.
GGf. wird eine
VE verlangt. Als Beamter solltest du ja genug Einkommen nachweisen können.
Heiraten könnten Ihr dann in Ruhe auch hier.
Wenn du
FZF wegen der Ehe machen willst benötigt deine Frau
A1 Deutschtest.
Das mit der Ausreise des 7-jährigen Kindes muss natürlich mit den dortigen Behörden geklärt werden.
Hier würde sich sowas alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht nennen, was dafür nötig wäre.
Was du deiner Frau für Sicherheiten gibst ist ja deine Privatsache, aber Sie kann sich zumindest sicher sein dass die hiesigen Gesetze und Rechtssprechungen im Falle einer Trennung der Mutter mit minderjährigen Kindern sehr positiv gegenüberstehen was Unterhaltspflichten des Vaters/Ex-Manns angeht