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Visum wurde abgelehnt, wie verfassen wir den Widerspruch (Gelesen: 7.982 mal)
SabseO
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29.07.2016 um 16:59:57
 
Hallo!
Heute kam die Ablehnung des Visumantrages mit der Begründung, dass die Einladungsdaten sowie die Krankenversicherung nicht richtig nachgewiesen sei, er nicht überzeugend genug war, auch wieder auszureisen nach Ablauf des Touristenvisums von 30 Tagen.
Leider wussten wir nicht, dass die Post so lange braucht, die Wartezeit bis zum Interview auf dem Konsulat auch nochmal und bis zur Entscheidung ebenfalls Wochen vergehen. Dadurch hat der Zeitpunkt für die Einladung sowie die Krankenversicherung nicht mehr gepasst. Die Flüge sind gebucht und kosten mich richtig Geld um zu stornieren.
Jetzt meine Frage; wie kann ich den Widerspruch am besten formulieren, dass mein Freund doch noch die Genehmigung erhält?
Wir sind sehr frustriert weinend
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lottchen
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Antwort #1 - 29.07.2016 um 17:11:29
 
Für das Visum reicht die Vorlage einer Flugreservierung. In den meisten Ländern kostet das keine 10€. Und welchen Flug dann der Besucher tatsächlich nimmt ist letztendlich völlig egal. Einen Flug bucht man erst, wenn das Visum da ist. Nützt Dir aber nun nichts mehr, da Du eben schon gebucht hast.    
Die Daten der Krankenversicherung (die Du in D abgeschlossen hast?) kannst Du hier ändern lassen und Deinem Freund die geänderten Unterlagen per Mail schicken. Die müssen nicht in die Post. Die meisten Versicherungen schicken den Versicherungsschein eh nur noch oer Mail.  Hast Du eine VE abgegeben? Stimmen diese Daten wenigstens mit den Flugdaten überein? Und der Flug liegt in der Zukunft? Welche Daten stehen jetzt auf welcher Unterlage nun drauf? Ihr könnt versuchen zu remonstrieren (d.h. der Antragsteller), aber dazu sollten erst mal die Papiere in Ordnung gebracht werden.
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erne
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Antwort #2 - 29.07.2016 um 17:23:23
 
das größere Problem ist aber das da:
SabseO schrieb am 29.07.2016 um 16:59:57:
er nicht überzeugend genug war, auch wieder auszureisen nach Ablauf des Touristenvisums von 30 Tagen.


Wenn man ihm nicht glaubt, dass er wieder ausreisen wird/will, wird es kein Visum geben, egal welche andere Unterlagen er abgibt.

Er muss also bei der Remonstartion die Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen/belegen.

SabseO schrieb am 29.07.2016 um 16:59:57:
wie kann ich den Widerspruch am besten formulieren,

Am besten auch noch "Remonstration" auf den Schrieb in der Betreffzeile schreiben.
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Antwort #3 - 29.07.2016 um 17:43:28
 
erne schrieb am 29.07.2016 um 17:23:23:
Wenn man ihm nicht glaubt, dass er wieder ausreisen wird/will, wird es kein Visum geben, egal welche andere Unterlagen er abgibt


So ist es...und da man gleichzeitig ein Hochzeitsvisum plant, hilft das auch nicht gerade die Rückkehrwilligkeit zu verbessern. Die AV wird, möglicherweise zu Recht, davon ausgehen dass man das schwierigere Visum mit UP umgehen will.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1469781483
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Antwort #4 - 29.07.2016 um 18:10:37
 
Hallo!
Das mit dem Hochzeitsvisum wird dann interessant, wenn er wieder zurück in seiner Heimat ist.
Die Daten auf den Unterlagen weichen ab, weil wir Beide nicht wussten wie lange das alles dauert.
Ich hatte ihn eigentlich für Juli eingeladen und auch die Übernahmeerklärung abgegeben. Nachdem sich jedoch alles hingezogen hat und die Bearbeitungszeit mit 3-5 Wochen bezeichnet wurde, haben wir dann gesagt vom 1.-30.9.
Wie soll er dem Konsulat klar machen, dass er ganz sicher wieder zurück fligt?
Wir können ja schlecht schreiben, dass er garantiert zurück kommt, weil er dann beginnt die Papiere für die Hochzeit zusammenzutragen und auch die Papiere um sein Kind mitzubringen
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SabseO
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Antwort #5 - 29.07.2016 um 19:00:07
 
lottchen schrieb am 29.07.2016 um 17:11:29:
Für das Visum reicht die Vorlage einer Flugreservierung. In den meisten Ländern kostet das keine 10€. Und welchen Flug dann der Besucher tatsächlich nimmt ist letztendlich völlig egal. Einen Flug bucht man erst, wenn das Visum da ist. Nützt Dir aber nun nichts mehr, da Du eben schon gebucht hast.  



Leider war für die genannten Flugtage jeweils nur noch 1 oder 2 Plätze frei und darum hatte ich dann gebucht und bezahlt. Eine Reservierung wurde für maximal 1-2 Tage angeboten.
Wie schon erwähnt wollen wir erst nach seiner Rückkehr in die Heimat das Visum für Eheschließung beantragen, wenn er die notwendigen Unterlagen zusammen hat. Wir wollen ja nicht, dass er sich strafbar macht und dann nicht einreisen darf....
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengen-Visum abgelehnt und in Email Ankündigung Ablehnung Remonstration
Antwort #6 - 01.08.2016 um 20:43:13
 
Hallo!
Nachdem ich gelesen hatte, dass man eventuell persönlich etwas erreichen kann, habe ich heute dem Konsulat eine Email geschrieben und zur Antwort erhalten, dass in der Ablehnung ja schon steht, dass er wirtschaftlich nicht verwurzelt sei und es bezweifelt wird, dass er zurück kehren wird. Man könne zwar eine Remonstration einreichen, würde jedoch das gleiche Ergebnis wieder erhalten. Wie soll er denn eine Arbeitsstelle finden, die ausreichend bezahlt wird? Bzw. woher soll er plötzlich Mieteinnahmen erhalten?
Wir sind ratlos, denn vor Gericht zu gehen wird dann wohl auch nichts bringen.
Welchen Tipp habt Ihr denn noch für uns?
Wir sind nur noch gefrustet und ich fliege jetzt wohl für wenige Tage nach Ghana, damit wir uns zumindest dort sehen können. Doch wie kann es dann weitergehen? Er ist Nigerianer
weinend weinend weinend weinend weinend weinend
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Antwort #7 - 01.08.2016 um 21:13:27
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 02.08.2016 um 09:40:24
 
Schau mal hier, von HeFi eine Argumentationshilfe zur Remonstration:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994%2F15#15
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Antwort #9 - 02.08.2016 um 20:08:11
 
Ja, das ist der selbe Mann. Nur würden wir uns schon gerne sehen bevor wir dann tatsächlich heiraten....
Wäre ja schon sehr sinnvoll. Die anderen Fragen habe ich nur schon mal prophylaktisch gestellt
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Aras
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Antwort #10 - 02.08.2016 um 20:15:20
 
Das hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Wird offen gesagt meiner Meinung nach nichts mit den Visum.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 02.08.2016 um 20:20:46
 
Wenn ihr bisher noch nie gesehen habt, solltest du auch den Gedanken auf ein Heiratsvisum vergessen, denn das dürfte genauso wenig Erfolg haben. Die sog. Scheineheprüfung wäre vorprogrammiert und wohl zum Scheitern verurteilt.

Um deinen Freund zu sehen kannst du auch in sein Heimatland fliegen. Das wäre wohl der erst brauchbare und sinnvolle Schritt, wenn man künftig mehr machen möchte.

@ARAS
Warum du in Antwort # 7 u.a. auf diesen Thread hier verweist, ist nicht schlüssig.
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Antwort #12 - 03.08.2016 um 01:11:56
 
Auf jeden Fall remonstrieren und angeben, dass der Mann Zeit mit seiner Verlobten verbringen will. Dann wird das Argument der Botschaft, die Verlobten kennen sich nicht persönlich, bei einer gerichtlichen Überprüfung einer eventuellen Ablehnung des geplanten Heiratsvisums leicht ausgehebelt, wenn die Botschaft selbst das Kennenlernen verhindert. Vor allem wenn die Verlobte selbst nicht aus Deutschland weg kann, weil sie z. B. keinen Urlaub nehmen kann.
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Antwort #13 - 03.08.2016 um 09:26:08
 
SabseO schrieb am 02.08.2016 um 20:08:11:
Nur würden wir uns schon gerne sehen bevor wir dann tatsächlich heiraten....


Du hast diesen Mann noch nie gesehen??? erstehe ich diesen Satz richtig?
Da wird es vermutlich nichts mit Schengenvisum und erst Recht nicht mit einem Hochzeitsvisum (Scheineheverdacht)! Was hindert dich ihn zu besuchen??
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Antwort #14 - 03.08.2016 um 10:07:27
 
Alacrity schrieb am 03.08.2016 um 01:11:56:
Auf jeden Fall remonstrieren und angeben, dass der Mann Zeit mit seiner Verlobten verbringen will.


Toller Tip, kann man aber machen.
Ohne weitere Nachweise wird das Resultat eine Ablehnung sein mit der Begründung
SabseO schrieb am 01.08.2016 um 20:43:13:
dass er wirtschaftlich nicht verwurzelt sei und es bezweifelt wird, dass er zurück kehren wird.


Alacrity schrieb am 03.08.2016 um 01:11:56:
Dann wird das Argument der Botschaft, die Verlobten kennen sich nicht persönlich, bei einer gerichtlichen Überprüfung einer eventuellen Ablehnung des geplanten Heiratsvisums leicht ausgehebelt, wenn die Botschaft selbst das Kennenlernen verhindert. Vor allem wenn die Verlobte selbst nicht aus Deutschland weg kann, weil sie z. B. keinen Urlaub nehmen kann. 

nein, das funktioniert nicht.
Wenn man sich nicht persönlich kennt, dann ist das so. Der Grund dafür ist irrelevant.
Nicht die Botschaft "verhindert" das Kennenlernen der Beiden, sondern die beiden kriegen es nicht auf die Reihe. Nicht immer ist jemand anders schuld.
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