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Beantragung Heiratsvisum plus Visum für das Kind möglich? (Gelesen: 2.586 mal)
SabseO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.07.2016 um 10:38:03
 
Hallo!
Heute habe ich auch eine Frage:
Ich möchte meinen Freund aus Nigeria heiraten und da er ein Kind hat, dessen Mutter verstorben ist und um das er sich kümmert, möchte ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass sein Kind gleich mit hierher kommen und auch bleiben kann, wenn wir dann heiraten.
Zweite Frage:
er hat einen internationalen Pass, wird dann zur Urkundenprüfung dennoch Geburtsurkunde und Impfpass auch zur Überprüfung verlangt? Welche Dokumente muss er denn vorlegen, wenn er noch nie verheiratet war? Und mit welchen Kosten sollten wir rechnen?
Danke im Voraus für Antworten
Smiley
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.07.2016 um 10:54:34
 
Grundsätzlich kann sein Kind gleich mitkommen. Bei älteren Kindern ist das sogar sinnvoller, weil dadurch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse wegfallen.*

Eine UP wird nötig werden, damit die Identität der beiden überprüft werden kann, sein Familienstand, ob er wirklich der Vater des Kindes ist und ob er allein sorgeberechtigt ist. Das Merkblatt nennt die nötigen Dokumente und Kosten i. H. v. € 650 p. P. zzgl. € 15 Porto.
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619738/Daten/6467759/Merkblatt_Nig...

Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen werden soll, wird vermutlich eine VE für Bräutigam und Kind nötig. Die VE für den Bräutigam wird mit Erteilung der AE nach der Trauung unwirksam, die für sein Kind wäre eventuell weiter gültig.


* Nur die Anforderungen an die Sprachkenntnisse für das Kind fallen weg, der Bräutigam muss trotzdem Deutschkenntnisse nachweisen.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.07.2016 um 11:25:37
 
SabseO schrieb am 29.07.2016 um 10:38:03:
...
Ich möchte meinen Freund aus Nigeria heiraten und da er ein Kind hat, dessen Mutter verstorben ist und um das er sich kümmert, möchte ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass sein Kind gleich mit hierher kommen und auch bleiben kann, wenn wir dann heiraten.


Hallo,

ja, das ist grundsätzlich möglich.
Verlobte beantragt das Visum zur Eheschließung, das Kind das Visum zur Familienzusammenführung zum eheschließenden Vater.

Beachten sollte man in diesem Zusammenhang, dass für das Visum zur Eheschließung eine VE verlangt werden könnte.
Für das Kind (Dein Stiefkind in spe) würde, da Zuzug zum ausländichen Ehepartner, keine VE verlangt werden dürfen, es müsste aber die Sicherung des LU durch die dann zu gründende Bedarfsgemeinschaft belegt werden können.

Das Problem bei dieser Konstellation könnte sein, dass ja die Ehe und damit die Bedarfsgemeinschaft faktisch noch nicht zum Zeitpunkt des Visumantrags besteht.
Denkbar (u. m.M.n. auch begründbar) wäre dann auch das Verlangen nach einer VE für das Kind.

Ein Selbstläufer ist diese Konstellation mit Sicherheit nicht.

Grundsätzlich könnte bei diesen Umständen ("Mutter tot") mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zusätzlich zu einer Urkundenprüfung auch der "Vorschlag" eines Abstammungsgutachtens auf Euch zukommen.

Zitat:
... er hat einen internationalen Pass, wird dann zur Urkundenprüfung dennoch Geburtsurkunde und Impfpass auch zur Überprüfung verlangt?


Geburtsurkunde: ja.
Impfpass: nein.

Zitat:
Welche Dokumente muss er denn vorlegen, wenn er noch nie verheiratet war? Und mit welchen Kosten sollten wir rechnen?


Die erforderlichen Dokumente kann man dem Merkblatt der AV in Abuja / Lagos entnehmen bzw. kann und sollte bei dem zuständigen deutschen Standesamt erfragt werden.

Kosten richten sich nach dem Umfang der geforderten Dokumente.
Urkundenprüfung kostet, je nach Aufwand, niedrig dreistellig bis mittlere Summe im dreistelligen Bereich, Abstammungsgutachten kann knapp 1000 EUR kosten.

Gruß


Alacrity schrieb am 29.07.2016 um 10:54:34:
Bei älteren Kindern ist das sogar sinnvoller, weil dadurch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse wegfallen.*


Bis zum 16. Lj.
Ist das Kind älter, ist Niveau C1 gefordert, falls ich nicht irre.

Gruß
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« Zuletzt geändert: 29.07.2016 um 13:15:36 von Tippi » 
Grund: Folgeposting eingefügt 

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.07.2016 um 11:32:27
 
C1 ist eben nicht nötig, wenn die Kinder zusammen mit dem Elternteil einwandern.
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SabseO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.07.2016 um 12:22:13
 
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass das Kind dieses Jahr erst 1 Jahr alt geworden ist und mein Freund die Geburtsurkunde, worauf er als Vater eingetragen ist, hat.
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RaEm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.07.2016 um 13:19:36
 
T.P.2013 schrieb am 29.07.2016 um 11:25:37:
Grundsätzlich könnte bei diesen Umständen ("Mutter tot") mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zusätzlich zu einer Urkundenprüfung auch der "Vorschlag" eines Abstammungsgutachtens auf Euch zukommen.

Wahrscheinlich auch der Nachweis, dass die Mutter tatsächlich gestorben ist?
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deerhunter
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Antwort #6 - 29.07.2016 um 14:15:44
 
Zu erwähnen wäre auch, dass bei einer abgegebenen VE für das Kind, welche sehr warscheinlich ist, diese auch weiterhin gilt...selbst wenn sich die "Ehepartner" mal wieder trennen sollten! Das kann sehr lange, sehr teuer werden...wie wir hier schon lesen konnten
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