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Freizügigkeit im Grenzgebiet (Gelesen: 1.823 mal)
Themen Beschreibung: Ab wann fällt man unter das Freizügigkeitsrecht?
JenHi1978
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i4a rocks!


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23.08.2016 um 09:49:48
 
Hallo zusammen,

ich (deutsche) wohne im Grenzgebiet zu den Niederlanden. Ich könnte eine Wohnung dort in Grenznähe bekommen, arbeite allerdings weiter hier in Deutschland.

Wäre es, um unter das Freizügigkeitsrecht zu fallen, bereits ausreichend in einem anderen EU-Staat zu leben? Oder ist hierfür auch eine Arbeitsstelle im Ausland nötig?

Vielen Dank vorab!
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 23.08.2016 um 10:29:18
 
Du würdest in die Rubrik wirschaftlich nicht tätig fallen.
In Holland musst du aber als EU Bürger nicht mal deine Anwesenheit bei IND registrieren wenn kein drittstaatlicher Familienangehöriger im Spiel ist.

https://ind.nl/EN/individuals/residence-wizard/eu/registration-for-eu-citizens/P
ages/default.aspx

Du musst nur deinen Wohnsitz registrieren.
Wie das mit der Krankenversicherung bei Grenzgänger geregelt ist solltest du bei deiner Krankenkasse nachfragen.
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JenHi1978
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Antwort #2 - 23.08.2016 um 11:22:41
 
Danke mgb!

Da mein Mann aus Ghana stammt (noch keine FZF wg. fehlendem A1) ist ein Umzug für mich interessant. Dann müßte ich mich registrieren und dann könnte mein Mann dann nach X Monaten per einfachem Einreisevisum zu mir ziehen?

Ich werde mich mal wegen der Krankenkasse schlau machen, da ist dann ja auch noch die Frage der Familienversicherung zu klären...  Laut lachend
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.08.2016 um 12:24:35
 
Nichts nach x Monaten sondern sofort.
Der Aufenthalt für euch beide ist in den ersten 90 Tagen in den Niederlanden vorbehaltlos.
Für einen längerfristigen Aufenthalt muss du dich dann allerdings bei IND als EU Bürger registrieren lassen. Voraussetzung für einen wirtschaftlich nicht tätigen EU Bürger sind ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt und Krankenversicherung. Die finanziellen Mittel liefert (hoffentlich) dein Gehalt in Deutschland und die Krankenversicherung deine Pflichtversicherung in Deutschland. Es gibt ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Niederlande und Deutschland für Grenzgänger. Genaueres darüber weiss deine Krankenkasse.
Deine IND Registrierung ist die Voraussetzung für die Aufenthaltskarte für den Familienangehörigen eines Eu Bürgers für deinen Mann.
Näheres kannst du bei IND nachlesen.
https://ind.nl/EN

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JenHi1978
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Antwort #4 - 23.08.2016 um 12:31:13
 
Das klingt ja gut! Dann werde ich mich mal über alles weitere Informieren. Eine Kollegin lebt selbst seid einigen Jahren in den Niederlanden, allerdings mit ihrem deutschen Mann.

Lieben Dank für die ganzen Infos!
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