SabseO schrieb am 29.07.2016 um 10:38:03:...
Ich möchte meinen Freund aus Nigeria heiraten und da er ein Kind hat, dessen Mutter verstorben ist und um das er sich kümmert, möchte ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass sein Kind gleich mit hierher kommen und auch bleiben kann, wenn wir dann heiraten.
Hallo,
ja, das ist grundsätzlich möglich.
Verlobte beantragt das Visum zur Eheschließung, das Kind das Visum zur Familienzusammenführung zum eheschließenden Vater.
Beachten sollte man in diesem Zusammenhang, dass für das Visum zur Eheschließung eine
VE verlangt werden könnte.
Für das Kind (Dein Stiefkind in spe) würde, da Zuzug zum ausländichen Ehepartner, keine
VE verlangt werden dürfen, es müsste aber die Sicherung des
LU durch die dann zu gründende Bedarfsgemeinschaft belegt werden können.
Das Problem bei dieser Konstellation könnte sein, dass ja die Ehe und damit die Bedarfsgemeinschaft faktisch noch nicht zum Zeitpunkt des Visumantrags besteht.
Denkbar (u. m.M.n. auch begründbar) wäre dann auch das Verlangen nach einer
VE für das Kind.
Ein Selbstläufer ist diese Konstellation mit Sicherheit nicht.
Grundsätzlich könnte bei diesen Umständen ("Mutter tot") mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zusätzlich zu einer Urkundenprüfung auch der "Vorschlag" eines Abstammungsgutachtens auf Euch zukommen.
Zitat:... er hat einen internationalen Pass, wird dann zur Urkundenprüfung dennoch Geburtsurkunde und Impfpass auch zur Überprüfung verlangt?
Geburtsurkunde: ja.
Impfpass: nein.
Zitat:Welche Dokumente muss er denn vorlegen, wenn er noch nie verheiratet war? Und mit welchen Kosten sollten wir rechnen?
Die erforderlichen Dokumente kann man dem Merkblatt der
AV in Abuja / Lagos entnehmen bzw. kann und sollte bei dem zuständigen deutschen Standesamt erfragt werden.
Kosten richten sich nach dem Umfang der geforderten Dokumente.
Urkundenprüfung kostet, je nach Aufwand, niedrig dreistellig bis mittlere Summe im dreistelligen Bereich, Abstammungsgutachten kann knapp 1000 EUR kosten.
Gruß
Alacrity schrieb am 29.07.2016 um 10:54:34:Bei älteren Kindern ist das sogar sinnvoller, weil dadurch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse wegfallen.*
Bis zum 16. Lj.
Ist das Kind älter, ist Niveau C1 gefordert, falls ich nicht irre.
Gruß