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Familienangehörige aus Drittstaaten nachziehen zu lassen (Gelesen: 950 mal)
Themen Beschreibung: Ehegattennachzug zu EU Bürger
janko
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Ungar
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienangehörige aus Drittstaaten nachziehen zu lassen
29.07.2016 um 13:32:42
 
Hallo zusammen

Habe eine frage zum Aufenthaltsrecht für meine Ehefrau aus Serbien haben dort auch geheiratet.
Zu meiner Person ich bin Bulgare lebe in Deutschland arbeite hier als Maler habe einen unbefristeter Arbeitsvertrag
Jetzt meine frage:

1. Braucht meine Frau ein Einreisevisum für Deutschland um dann hier eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-­Ausländern zu beantragen
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.816

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.07.2016 um 13:46:08
 
Es ist kein Visum nötig. Sie kann direkt einreisen und die Aufenthaltskarte beantragen
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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