Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visa Verlängerung (Gelesen: 1.441 mal)
Themen Beschreibung: längerer Aufenthalt nach Heirat mit normalem Visum
Bigbad
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visa Verlängerung
01.08.2016 um 07:13:58
 
Ich habe eine russische Frau geheiratet. Sie hat ein normales Visum bis zum 18 August. Wie können wir dies verlängern lassen auf 1-3 Jahre Aufenthaltsgenehmigung ? Krankenkasse und Anmeldung in unserer Wohnung ist erfolgt.
Ich weiss, dass das Ausländeramt des öfteren schon mal ein Visum quasi verlängert hat. Nur bekomme ich keine Infos wie und warum. Ist schade, wenn meine Frau zurück muss. Danke für Eure Hilfe. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa Verlängerung
Antwort #1 - 01.08.2016 um 08:51:30
 
Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Sie hat ein normales Visum bis zum 18 August.

Damit meinst Du ein Schengen-Visum?

Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Wie können wir dies verlängern lassen auf 1-3 Jahre Aufenthaltsgenehmigung ?

Gar nicht.
Sie reist aus, beantragt bei der zuständigen AV nach Terminvereinbarung ein nationales Visum, indem sie die Ehe und Grundkenntnisse Deutsch nachweist und reist damit zum Daueraufenthalt ein.

Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Ist schade, wenn meine Frau zurück muss.

Verstehe ich nicht ganz.
Wenn ich irgendwohin für eine kurze Zeit reise (bis 90 Tage), dann kann ich gar nicht einfach dortbleiben.

Nebenbei: Wenn Deine Frau bereits bei der Einreise nicht wieder zurück wollte, dann hätte sie dieses Visum gar nicht benutzen, sprich: bei der Einreise vorzeigen dürfen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa Verlängerung
Antwort #2 - 01.08.2016 um 09:25:48
 
Petersburger schrieb am 01.08.2016 um 08:51:30:
Damit meinst Du ein Schengen-Visum?


Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Ich weiss, dass das Ausländeramt des öfteren schon mal ein Visum quasi verlängert hat.

Die Verlängerung eines Schengen-(Besuchs-, Touristen-) Visums ist nur dann möglich, wenn z.B. wegen Krankheit oder Unfall eine termingerechte Rückreise nicht möglich sein sollte.

Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Ist schade, wenn meine Frau zurück muss. Danke für Eure Hilfe.

Bereits bei der Visumsbeantragung hat sich Deine Frau unterschriftlich verpflichtet, zum Ende der Visumsgültigkeit wieder auszureisen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Mojo Jojo
Junior Top-Member
**
Offline


Insanity is my only means
of relaxation


Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visa Verlängerung
Antwort #3 - 01.08.2016 um 13:12:04
 
Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Wie können wir dies verlängern lassen


Garnicht. Bzw nur, wenn die Ausreise auf Grund von Krankheit termingerecht medizinisch nicht möglich ist.

Um langfristig hier bleiben zu können, muss das Visaverfahren durch die Ehefrau von zu Hause aus durchlaufen werden.

Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Ist schade, wenn meine Frau zurück muss.

Dazu hat sie sich aber per Unterschrift verpflichtet. Mag schade sein, war doch aber schon klar, bevor sie ankommen ist. Die Überraschung, dass eine anschließende Ausreise dazu gehört, kann ich nicht nachvollziehen. Ihr habt euch doch bewusst für die Beantragung eines 'normalen Visums' entschieden. 
Zum Seitenanfang
  

Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema