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Familienzusammenführung - Ablauf und Erfahrungen? (Gelesen: 6.936 mal)
Aras
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Antwort #15 - 24.07.2016 um 22:51:36
 
Stimme da trixie zu...damit macht man sich keine Freunde.

Wenn überhaupt dann sollte es der Antragsteller mit dem Visaantrag abgeben...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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sadara
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Antwort #16 - 25.07.2016 um 01:22:23
 
Sorry, aber jetzt verstehe ICH es nicht mehr...
trixie schrieb am 24.07.2016 um 22:22:44:
Sorry, aber was soll der oder die SB jetzt mit deinen Unterlagen anfangen, wenn dein Mann noch nicht einmal seinen Antrag abgegeben hat? Soll er sich eine Akte anlegen "Noch zu stellende Anträge ausländischer Bürger"? Dein Vorhaben ist kontraproduktiv und kostet nur unnötig Zeit, die der/dem SB fehlen, andere Anträge zu bearbeiten. 


Wenn der Antrag gestellt wurde, dann GIBT es doch ein Aktenzeichen??

Und was soll
erne schrieb am 24.07.2016 um 21:14:27:
dann kann es nicht soooooo dringend sein.
Wäre es dringend, hättet Ihr ihn schon gestellt.


Nächste Woche - das war der früheste Termin, den wir kriegen konnten. Und vorher nochmal nach Santiago (600 km), um die ganzen Dokumente von den Behörden in Chile und der Botschaft beglaubigen zu lassen, dann noch übersetzen (dauert ja auch ein bisschen)... das war bis jetzt schon ein ziemlicher Marathon.

Der Vorschlag mit dem "Mitschicken" ist - wie gesagt - sehr einleuchtend. Genau das werde ich tun. Und dann hoffen wir einfach das Beste!

Danke für eure Tipps,
Sadara

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Antwort #17 - 25.07.2016 um 05:49:08
 
sadara schrieb am 25.07.2016 um 01:22:23:
Wenn der Antrag gestellt wurde, dann GIBT es doch ein Aktenzeichen??

Welcher Antrag wurde durch wen gestellt, wenn erst nächste Woche in der AV der Termin zur Antragsabgabe ist?
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Antwort #18 - 25.07.2016 um 13:41:43
 
sadara schrieb am 24.07.2016 um 07:14:34:
Demnächst haben wir -bzw. mein Mann - einen Termin bei der deutschen Botschaft wegen Beantragung des Visums für die Familienzusammenführung. Ich habe immer noch (auch) einen Wohnsitz in Deutschland, die Papiere haben wir inzwischen alle. Die Botschaft hat sich bereit erklärt, den Deutschtest für meinen Mann dort durchzuführen, weil wir sehr weit weg von Santiago - und dem nächsten Goethe-Institut - wohnen. Wir haben auch fleissig Deutsch geübt und für den A1 sollte es reichen.
Frage: Hat jemand in letzter Zeit das auch gemacht und wie läuft denn das ungefähr ab?



Hier gab es mal den Tipp, vielleicht hilft er dir als erste Orientierung: https://fragdenstaat.de/files/foi/25458/Sprachnachweis_Leitfaden_Goethe-Institut
.pdf
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Antwort #19 - 25.07.2016 um 14:03:53
 
Sorry, kann nicht mehr ändern, aber der Link funktioniert nicht im vorderen Beitrag.

https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-sprachnachweis-des-visumhandbuchs/
der letzte Link auf der Seite.
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sadara
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Antwort #20 - 25.07.2016 um 21:01:02
 
RaEm schrieb am 25.07.2016 um 14:03:53:


Ganz herzlichen Dank! Das hat super weitergeholfen!!
Sadara
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noby 02
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Antwort #21 - 05.08.2016 um 21:07:06
 
also , weiss ja nicht ob das ok war , aber ich habe mit meiner Frau mehrere jahre in indonesien gelebt ,haben uns dann aber entschlossen nach Deutschland zu ziehen , uns stellte sich die Frage welches visum wir brauchten, FZF oder wie . Meine Frau hatte weder A1 noch B1.wir haben uns entschlossen mit einem Besuchs bzw. Touristenvisa einzu reisen.als wir in D waren machten wir einen Termin bei der Ausländerbehörde , habe da dort direkt gesagt , das meine Frau wohl nicht mit dem richtigen Visum eingereist ist.
Die Antwort war ,sie lebten doch schon zusammen , wieso sollten sie dann ein Visum auf Familienzusammenführung stellen ?
Meine Frau bekam eine AE , weiss nicht mehr für wie lange , glaube 1 Jahr musste aber zu der Zeit noch A1 Sprachkurs in Deutschland machen.

Also , der Mitarbeiter sagte uns tatsächlich , das wäre schon ok , mit dem Besuchsvisa ,es gäbe ja nichts zusammenzuführen ,

ich fand s logisch , wie es rechtlich ist weiss ich nicht , aber wenn ihr eh erstmal mit nen Besuchsvisum einreist würde ich mal zur Ausländerbehörde gehen und direkt dort nachfragen

Lg Noby
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Antwort #22 - 05.08.2016 um 22:49:51
 
noby 02 schrieb am 05.08.2016 um 21:07:06:
Also , der Mitarbeiter sagte uns tatsächlich , das wäre schon ok , mit dem Besuchsvisa ,es gäbe ja nichts zusammenzuführen ,

Rechtlich völlig falsch.

noby 02 schrieb am 05.08.2016 um 21:07:06:
ich fand s logisch , wie es rechtlich ist weiss ich nicht ,

Es ist nicht logisch und es ist rechtlich falsch.

Solche Dinge sorgen dafür, dass im Ausland lebende Deutsche mit ihren Familienmitgliedern dort die unschönsten Eiertänze aufführen müssen, wo die Rückkehrbereitschaft ein tägliches Problem ist.

Genau das ist der Grund, warum ich kategorisch und ausnahmslos für das Bestehen auf dem korrekten Visumverfahren plädiere.
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Antwort #23 - 06.08.2016 um 00:31:14
 
Ich vermute auch mal, dass die Erfahrungen von noby02 möglicherweise 2 oder 3 Jahre alt sein könnten.
Bis dahin hat die Umgehung rechtlicher Vorgaben, z.B. auch in meiner Nachbarkommune, so wohl bei vielen "liberalen" ABHen funktioniert.
Mittlerweile wird die Visum- u. Sprachnachweiserfordernis offensichtlich sehr viel repressiver gehandhabt.

Auf der anderen Seite kann man ruhig den Versuch innerhalb des 90-Tage-Zeitraums machen, wenn man sich nachträglich dazu entschieden hat.
Mehr als ein "Njet" riskiert man im Prinzip nicht und hat nichts zu verlieren.

Gruß

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #24 - 06.08.2016 um 03:29:44
 
T.P.2013 schrieb am 06.08.2016 um 00:31:14:
Mittlerweile wird die Visum- u. Sprachnachweiserfordernis offensichtlich sehr viel repressiver gehandhabt.

Wäre das Wort "konsequenter" nicht die eigentlich zutreffende Wahl?
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Antwort #25 - 06.08.2016 um 05:02:24
 
T.P.2013 schrieb am 06.08.2016 um 00:31:14:
Mehr als ein "Njet" riskiert man im Prinzip nicht und hat nichts zu verlieren.


Ich wäre da vorsichtig. Es gibt ABH die unterstellen dann eine Umgehung des nationalen Visa, Falschangaben beim Schengenvisum und damit einen illegalen Aufenthalt.
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trixie
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Antwort #26 - 06.08.2016 um 10:24:18
 
grisu1000 schrieb am 06.08.2016 um 05:02:24:
Es gibt ABH die unterstellen dann eine Umgehung des nationalen Visa,

... was aber zu wenig ist, um eine strafrechtliche Relevanz abzuleiten. Die Betonung von T.P.2013 lag ja auch auf den nachgewiesenen, nicht vorgeschobenen, Nachentschluß.
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