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Heirat in Dänemark von Ausländerbehörde nicht akzeptiert? (Gelesen: 2.577 mal)
Melon1516
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06.08.2016 um 11:07:33
 
Hallo

da ich jetzt schon tagelang im Internet rumsuche und nichts passendes finde frage ich hier einmal.

Zur Situation

Ich deutsche und mein "Verlobter" (wir sind islamisch verheiratet zählt aber ja nicht in Deutschland) Iraker aber hat einen grauen Finnländischen Ausländerpass und eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland die noch bis 2018 gültig ist. (Er lebte vorher in Finnland, kam dann aufgrund deutschen Kindes nach Deutschland)

Wollen in Dänemark heiraten, da es uns in Deutschland zu schwer gemacht wird.
Er hat keinen irakischen Pass diesen zu beantragen ist momentan auch nicht Möglich.

Wir haben 2 Kinder zusammen welche auch seinen Familiennamen haben.

Mein Mann arbeitet im Landratsamt als Übersetzer und Heimleiter auch mit der Ausländerbehörde.

Nun meinte die Chefin der Ausländerbehörde sie würde die Hochzeit in Dänemark nicht akzeptieren. Dies muss sie aber doch oder, da es ein Dänisch Deutsches Urkundenabkommen gibt? Oder kann sie wirklich die Anerkennung wirklich verweigern und dann wäre alles umsonst gewesen?

Wir wollen aufgrund der Kinder so schnell wie möglich heiraten, erstens dass ich dann den gleichen Nachnamen habe wie mein Freund und die Kinder, 2 ist mein Mann sehr viel unterwegs und wenn ihm was passieren sollte hätte ich absolut keine Absicherung da ich ja "nur" die Freundin bin.

Bitte um Rat bzw Aufklärung
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Aras
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Antwort #1 - 06.08.2016 um 11:12:03
 
Welchen Status hat er denn? Ist er anerkannter Flüchtling in Finnland oder was ist er?

Ansonsten: Die Ausländerbehörde ist keine Personenstandsbehörde (=> Standesamt).
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Melon1516
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Antwort #2 - 06.08.2016 um 11:45:05
 
Über den Status streiten wir uns hier in der Ausländerbehörde auch da ich kein finnisch kann und mein Verlobter so gut wie auch nicht da er deutsch gelernt hat und die Papiere aus Finnland komischerweise verschwunden sind. Mometan wird er geführt als hätte er subsidiärern Schutz.

Er hat einen grauen finnischen Ausländerpass.
Allerdings ist dies nicht wie in Deutschland wo es einen blauen und einen grauen gibt.

Dort gibt es nur den grauen den die Ausländer erhalten und einen ich glaube Grünen den allerdings nur Diplomaten bekommen.

Dazu habe ich vorhin eine Email an die Botschaft geschickt, da die Frau von der Ausländerbehörde darauf besteht dass es einen blauen wie bei uns gibt. Dazu muss ich sagen Ihre Unterlagen mit verschiedenen Pässen ist ca 20 Jahre alt und da gibt es nicht mal den Pass von meinen Freund. Deswegen sagt sie auch immer Sie mit ihren komishcen Pass.

In Finnland hieß es er dürfte aber nicht in die irakische Botschaft gehen und dort einen Pass beantragen, hier in Deutschland soll dies nun möglich sein laut Ausländerbehörde, allerdings braucht er erst mal paar Unterlagen aus dem Irak um den Pass zu beantragen und das dauert bekanntlich.
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Aras
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Antwort #3 - 06.08.2016 um 11:58:49
 
Melon1516 schrieb am 06.08.2016 um 11:45:05:
die Papiere aus Finnland komischerweise verschwunden sind

"komisch" ist die Sache nicht, sondern im Zweifel anrüchig  Lippen versiegelt

Melon1516 schrieb am 06.08.2016 um 11:45:05:
Er hat einen grauen finnischen Ausländerpass.
Allerdings ist dies nicht wie in Deutschland wo es einen blauen und einen grauen gibt. 


Hab grad nachgeguckt. Der Reiseausweis für Flüchtlinge ist grün
http://www.consilium.europa.eu/prado/de/FIN-JO-05002/index.html

Der Reiseausweis für Staatenlose und sonstige Ausländer ist grau
http://www.consilium.europa.eu/prado/de/FIN-JO-03001/index.html
Ist es der graue von der Seite der Prado??

Wenn ja, dann gemäß google Translate: http://www.migri.fi/perheenjasenen_luokse_suomeen/matkustusasiakirjan_hankkimine...
Zitat:
Fremdenpass

Sie immer ein Fremdenpass bekommen, wenn

Sie sind eine Aufenthaltsgenehmigung aus Gründen der subsidiärer Schutz gewährt
Sie haben eine Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage des vorübergehenden Schutzes, aber nicht ein gültiges Reisedokument besitzen.
Darüber hinaus kann der Ausländer können nach Ermessen von Ihnen gewährt, wenn

Sie können einen Passbehörde in Ihrem Heimatland zu erhalten
Sie sind staatenlos
ein Ausländer Reisepass, um einem anderen besonderen Grund zu erhalten, wie zum Beispiel
Die Notwendigkeit, in das Heimatland zu reisen, um einen nationalen Pass erhalten
die Tatsache, dass Sie nicht in der Lage gewesen, einen nationalen Reisepass, trotz der Bemühungen zu erhalten.


Wenn nein, dann such mal auf PRADO ob du den richtigen Pass(-Ersatz) findest.
http://www.consilium.europa.eu/prado/de/prado-documents/fin/index.html

Melon1516 schrieb am 06.08.2016 um 11:45:05:
Dazu habe ich vorhin eine Email an die Botschaft geschickt, da die Frau von der Ausländerbehörde darauf besteht dass es einen blauen wie bei uns gibt. Dazu muss ich sagen Ihre Unterlagen mit verschiedenen Pässen ist ca 20 Jahre alt und da gibt es nicht mal den Pass von meinen Freund. Deswegen sagt sie auch immer Sie mit ihren komishcen Pass.

Welche Unterlagen? Bei welcher Behörde? Bei der finnischen Behörde?

Melon1516 schrieb am 06.08.2016 um 11:45:05:
In Finnland hieß es er dürfte aber nicht in die irakische Botschaft gehen und dort einen Pass beantragen, hier in Deutschland soll dies nun möglich sein laut Ausländerbehörde, allerdings braucht er erst mal paar Unterlagen aus dem Irak um den Pass zu beantragen und das dauert bekanntlich.

Dann erstmal nicht die Iraker kontaktieren, wenn das noch nicht klar ist

Melon1516 schrieb am 06.08.2016 um 11:45:05:
Dort gibt es nur den grauen den die Ausländer erhalten und einen ich glaube Grünen den allerdings nur Diplomaten bekommen.

Das wohl eher nicht Laut lachend
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Antwort #4 - 06.08.2016 um 12:00:34
 
Hast du dich schon einmal bei einem dänischen Standesamt erkundigt, ob die Passdokumente deines Mannes ausreichen, dort zu heiraten?
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Melon1516
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Antwort #5 - 07.08.2016 um 12:17:59
 
Danke Aras für deine ausführliche Antwort

Der Graue Pass von meinen Verlobten sieht etwas anders aus aber es steht genau das vorne drauf. Wie bei deinen Beispiel.

Melon1516 schrieb am Gestern um 11:45:05:
Dazu habe ich vorhin eine Email an die Botschaft geschickt, da die Frau von der Ausländerbehörde darauf besteht dass es einen blauen wie bei uns gibt. Dazu muss ich sagen Ihre Unterlagen mit verschiedenen Pässen ist ca 20 Jahre alt und da gibt es nicht mal den Pass von meinen Freund. Deswegen sagt sie auch immer Sie mit ihren komishcen Pass.

Welche Unterlagen? Bei welcher Behörde? Bei der finnischen Behörde?

Hier meinte ich die Unterlagen der Ausländerbehörde, die hat einen Ordner aus einen anderen Jahrzehnt das sind nochmal ganz andere Pässe als bei Prado.

Die Seite Prado kannte ich schon von meiner suche aber war mir eben unsicher da der Pass von mein Verlobten anders aussieht als auf dieser Seite.
Er hat seinen Pass 2014 in Finnland bekommen



@trixie ich hab bereits mit Dänemark telefoniert und schicke diese Woche die Unterlagen zur Prüfung dort hin dann guggen wir mal aber normalerweise sollte es reichen was wir haben.
Mehrere Unterlagen hatten Freunde von mir auch nicht
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Aras
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Antwort #6 - 07.08.2016 um 12:26:48
 
Naja wenn er subsidiär Schutzberechtigter ist, dann könnte das der Grund sein warum er den Passersatz hat.

Warum klappt das mit der Eheschließung nicht? Erzähl doch mal davon Smiley.
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