ich2016 schrieb am 19.07.2016 um 16:47:17:Wie kann man nur so kalt sein? Ich habe geschrieben,dass seine Familie und Freunde INDIREKT von seiner Homosexualität mitbekommen haben.
Denkst du jemand nimmt sich das Leben einfach so? Du kennst ihn doch gar nicht. Woher sollst du wissen,dass es nur Schauspielerei ist?
Wenn du Antworten auf die gestellte Frage hast (eigenständiges Aufenthaltsrecht vor 3 Jahren) dann bitte.
Aber hör bitte auf hier sachen zu unterstellen indem du alte Beiträge rausgrabst.
Bitte unterstelle mir nicht homophob zu sein. Das stimmt nicht. Grundsätzlich bin ich ein sehr offener Mensch, allerdings verstehe ich nicht, warum du dir selbst widersprichst, wenn du um Hilfe bittest. Daher dein Thema von vor einem Monat, mit dem gleichen Problem.
Entschuldigung schon mal an das Forum, da es nicht gesetzesbezogen ist- aber eventuell solltest du dir mal 1001geschichte.de ansehen und dort lesen. Oder vielleicht kennst du ja Bezness- was es übrigens auch unter Homosexuellen gibt und nicht nur in der Variante alte europ. Frau und junger Nordafrikaner bzw. älterer europ. Mann und junge Asiatin.
Wenn er untergetaucht ist, umgeht er alle legalen Mittel, die er vielleicht hätte.
Einen eigenständigen Aufenthalt aus eurer Ehe gibt es nicht. Weil sie keine 3 Jahre bestand. Und nun auch wieder bei 0 anfangen würde für die AHB.
Er scheint keine Qualifikation für eine Akademikerstelle o.ä. zu haben und auch nicht zu arbeiten. Damit fällt der Grund auch weg.
Eventuell hat er ja ein dtsch. Kind? Damit könnte er bleiben zur Personenführsorge.
Ansonsten gibt es halt die altbekannten illegalen Wege mit Krankheit und da sind psychische Erkranungen am schwersten nachweisbar.
Und die Frage, warum er sich letztes Jahr bereits einbürgern lassen wollte, hast du auch nicht beantwortet. Das bedeutet, dass er ja schon länger in Deutschland gewesen sein muss. Mit welchem
AT? Warum wurde die Einbürgerung abgelehnt?