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Welcher Aufenthaltstitel nach Heirat für Studentin? (Gelesen: 1.574 mal)
Sabra
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welcher Aufenthaltstitel nach Heirat für Studentin?
17.07.2016 um 21:07:52
 
Hab eine Frage

Bin Deutsche Staatsbürger und hab eine Libanesin geheiratet
Sie ist studentin und wir machen gerade eine familienzusammenführung.
Sie möchte in deutschland weiter studieren.
Was für ein aufenthaltstitwl bekommt sie nach einreise?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.07.2016 um 21:30:35
 
Eine AE § 28 Abs. 1 Nr. 1.
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NeedHelp
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.07.2016 um 08:35:03
 
Was heißt nach Einreise? Wenn sie eine Studentin ist, braucht sie für FZF gar nicht ausreisen. Sie kann einfach eine AE nach §28.1 beantragen.
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trixie
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Beiträge: 5.527
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.07.2016 um 11:17:27
 
NeedHelp schrieb am 18.07.2016 um 08:35:03:
Was heißt nach Einreise?

... und das heißt nach Einreise:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1468692137/0#0

Informationen aus anderen Threads bringen oftmals viele Infos. Zwinkernd
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NeedHelp
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i4a rocks!


Beiträge: 147

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.07.2016 um 15:08:09
 
Okay, dann studiert sie ja in Libanon. Dann habe ich das falsch verstanden, danke für die Aufklärung
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