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Wonhsitz meines Lebenspartners in ein anderes Bundesland? (Gelesen: 2.864 mal)
Themen Beschreibung: Wegen Ausbildung
ich2016
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: MA
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14.06.2016 um 17:56:57
 
Hallo,

Mein letzter Beitrag wurde geschlossen. Ich entschuldige mich.

Ich bin MA und DE Staatsbürger.Ich lebe in Berlin und mein Lebenspartner hat vor nach Düsseldorf umzuziehen um dort seine Ausbildung anzufangen.

1- Darf er dort wohnen der müssen wir zusammenleben?
2- Wo muss er sich einbürgern lassen. In Berlin oder Düsseldorf?
3- Gibt es Probleme in bezug auf seiner AE welche bis 2019 Gültig ist?
4- Ab wann darf er seinen Einbürgerungsantrag stellen ? Wir sind seit Sep 2015 zusammen.


Danke  Smiley
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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.06.2016 um 19:10:22
 
Alles was ihr plant ist doch nur Betrug. Da ist egal ob du die Fragen umformulierst. Entweder ihr seid ein Paar, oder ihr seid getrennt. Ansonsten zeugt das nur von einem gestörten Verhältnis zur Rechtsordnung.
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ich2016
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i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: MA
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Antwort #2 - 14.06.2016 um 19:27:13
 
Wir sind ein Paar . Es ist noch nicht endgültig zuende. Bei jeder Beziehung passiert sowas mal. Sind denn Ausländer keine Menschen,welche auch mal Probleme in einer Beziehung haben? Ausserdem liebe ich den anderen aber das heisst noch nicht,dass es so der realität entspricht

Es war halt ein Fehler meinerseits jedoch bin ich mir sicher dass es nur ein ausrutscher von mir war. Passiert öfters. Hätte ihn nicht geheiratet wenn ich ihh nicht lieben würde !
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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 14.06.2016 um 20:05:22
 
Was soll die Frage ob Ausländer keine Menschen wären? Was kommt als nächstes?

Die Frage ist, ob der Ausländer ein Aufenthaltsrecht besitzt. Und was eure privaten Probleme angeht, das müsst ihr selber klären.

Der Witz ist, dass dein LP einen Selbstmordversuch unternommen hat und du vor paar Tagen euch trennen wollt und jetzt wieder zusammen sein wollt aber auf räumlicher Distanz?

Und du willst uns hier erzählen, dass dein LP eine Ausbildung in Düsseldorf beginnen will... soll es etwa keinen Ausbildungsplatz in Berlin geben???

Sorry aber das ganze stinkt.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 14.06.2016 um 21:20:18
 
Wenn Ihr nicht getrennt seid, meldet Dein Lebenspartner die Wohnung beim Ausbildungsplatz als Nebenwohnsitz an, Hauptwohnsitz bleibt die gemeinsame Wohnung.

Die Einbürgerung muss er am Hauptwohnsitz beantragen.

Es kann zu einer Überprüfung kommen, ob Ihr tatsächlich am Hauptwohnsitz zusammen lebt, z.B. in einer "Wochenend-Ehe".
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 14.06.2016 um 21:22:21
 
ich2016 schrieb am 14.06.2016 um 17:56:57:
Ich bin MA und DE Staatsbürger.Ich lebe in Berlin und mein Lebenspartner hat vor nach Düsseldorf umzuziehen um dort seine Ausbildung anzufangen


Ihr macht es wie jedes Paar. Der gegenwärtige Wohnsitz bleibt gemeinsamer Wohnsitz, der Wohnsitz in Düsseldorf Nebenwohnsitz. Das Ihr die Woche über getrennte Wege geht ist heut in vielen Familien normal. Das ist keine Trennung. Gibt es aber am Wochenende keine Besuche ist es eine Trennung.

ich2016 schrieb am 14.06.2016 um 19:27:13:
Es war halt ein Fehler meinerseits jedoch bin ich mir sicher dass es nur ein ausrutscher von mir war. Passiert öfters. Hätte ihn nicht geheiratet wenn ich ihh nicht lieben würde ! 


Sein AT  fusst auf das gemeinsame Zusammenleben mit dir nicht das Ihr verpartnert seit.  Ihr müsst eine Trennung nicht der ABH melden, aber bei  Nachfrage der ABH, Verlängerung der AT oder Einbürgerung wahrheitsgemäße Angaben machen.

Alles andere ist ggf. Strafbewährt und führt dazu das ggf. die Einbürgerung nachträglich ungültig ist.
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ich2016
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: MA
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Antwort #6 - 15.06.2016 um 15:40:33
 
Danke . Würde er denn abgeschoben . Falls es scheif läuft?

Wir sind ja in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Seine Familie und Freunde usw haben indirekt davon mitbekommen und es gab streit (Kontakt abgebbrochen) und sein Heimatland verbietet sowas. Homosexualität steht dort unter Strafe !
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 15.06.2016 um 15:52:08
 
Falls was schief läuft? Eure Partnerschaft? Die Ausbildung?

Abgeschoben wird jemand, der keinen Aufenthaltstitel hat und einer Ausreiseaufforderung nicht nachkommt. Momentan hat er eine AE und falls der Grund für diese AE wegfällt, dann kann sie entweder verkürzt werden oder die AHB lässt sie auslaufen und es gibt einfach keine Verlängerung mehr. Wenn er irgendwann mal an diesen Punkt kommt. dann muss er schauen, ob er eine AE aufgrund eines anderen Paragrafen bekommen kann (Studium, deutsches Kind, blaue Karte, Arbeitsplatzsuche...). Falls das alles nicht möglich ist dann kann es passieren, dass er dann aufgefordert wird, D zu verlassen. Wenn er der Meinung ist, nicht in die Heimat zurückzukönnen weil er dort verfolgt wird dann kann er einen Asylantrag stellen (für Marokkaner nicht sehr erfolgsversprechend, aber versuchen kann er es). Er kann sich einen Anwalt nehmen und durch alle Instanzen klagen, dass er hier bleiben kann... 
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ich2016
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.06.2016 um 03:09:52
 
Danke
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dgstein
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Quod non est in actis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 16.06.2016 um 08:13:14
 
Hallo,

wenn dein Lebenspartner aufgrund der Ausbildung einen eigenen Wohnsitz in einem anderen Bundesland hat und ihr deshalb eine "Wochenendehe" führt, ist das aufenthaltsrechtlich kein Problem.

Eine Lebenspartnerschaft soll der Herstellung und Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft dienen. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nur ein möglicher Indikator dafür. Besteht keine häusliche Gemeinschaft, kann im Allgemeinen eine familiäre Lebensgemeinschaft dann bejaht werden, wenn die einer solchen Lebensgemeinschaft entsprechende Beistands- oder Betreuungsgemeinschaft auf andere Weise verwirklicht wird.

Ein überwiegendes Getrenntleben ohne ersichtliche Notwendigkeit deutet hingegen eher auf das Vorliegen einer aufenthaltsrechtlich nicht besonders schutzwürdigen Begegnungsgemeinschaft hin.

Allerdings verbietet sich eine schematische Betrachtungsweise. D.h., dass jeder Fall einzeln zu betrachten und zu prüfen ist.

Zitat:
Wir haben vor die Lebenspartnerschaft für 3 Jahre laugen zu lassen damit er seine Einbürgerung bekommt oder einen unbefristeten Aufenthaltsrecht.

Ich weiss,das ist nicht so ganz legal.

Wenn der Grund der Trennung nicht in der Ausbildung liegt sondern in einem dauerhaften Zerwürfnis zwischen euch, dann besteht ganz offensichtlich keine familiäre Lebensgemeinschaft mehr und das könnte für deinen Lebenspartner zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen. Wie er in diesem Fall weiter vorgehen kann, hatte lottchen ja schon geschrieben. Dem kann ich mich voll und ganz anschließen.

Die Lebenspartnerschaft einfach weiter formell weiter bestehen zu lassen, aber in Wirklichkeit getrennt zu sein, ist keine Lösung.

Viele Grüße

dgstein
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ich2016
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Antwort #10 - 16.06.2016 um 18:39:52
 
Ich habe ja nicht schluss gemacht. Ich gebe ja zu dass es ein ausrutscher war bzw dass ich ihn verletzt habe.

Er liegt ja noch im Krankenhaus. Sogar die Polizei hat sich gemeldet . Er will aber nicht aussagen.

Ist es denn schlimm wenn ich sage dass er es wegen mir gemacht hat? Dann denkt doch die Polizei wir seien getrennt und die ABH bekommt es mit.

Da ich ihm den Antrag gemacht habe und er es auch wollte aber angst hatte. Fühle ich mich verantwortlich.

Er hat immer gesagt lass uns ohne eine eingetragene Lebenspartnerschaft leben. Denn er hatte angst dass es zur Trennung kommen würde und er dann zurück nach Marokko muss. Da seine Familie und auch sogar die Freunde davon wissen,hat er angst. Und ich finde die Angst auch berechtigt !

Nun er hat ja auch seine Einbürgerung beantragt 01.2015 aber bis jetzt hat er noch nicht bescheid bekommen.

Ich wünsche ja dass er hier bleiben kann weil er so sehr dafür gekämpft hat und die Rückkehr noch schlimmer sein könnte aufgrund des versuchten Selbstmordes.

Deswegen denke ich,dass es nicht illegal ist. Denn wir brauchen nur ein bisschen Zeit und abstand damit wir wieder zusammen leben. Das darf man doch oder?
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