Hallo,
wenn dein Lebenspartner aufgrund der Ausbildung einen eigenen Wohnsitz in einem anderen Bundesland hat und ihr deshalb eine "Wochenendehe" führt, ist das aufenthaltsrechtlich kein Problem.
Eine Lebenspartnerschaft soll der Herstellung und Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft dienen. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nur ein möglicher Indikator dafür. Besteht keine häusliche Gemeinschaft, kann im Allgemeinen eine familiäre Lebensgemeinschaft dann bejaht werden, wenn die einer solchen Lebensgemeinschaft entsprechende Beistands- oder Betreuungsgemeinschaft auf andere Weise verwirklicht wird.
Ein überwiegendes Getrenntleben ohne ersichtliche Notwendigkeit deutet hingegen eher auf das Vorliegen einer aufenthaltsrechtlich nicht besonders schutzwürdigen Begegnungsgemeinschaft hin.
Allerdings verbietet sich eine schematische Betrachtungsweise. D.h., dass jeder Fall einzeln zu betrachten und zu prüfen ist.
Zitat:Wir haben vor die Lebenspartnerschaft für 3 Jahre laugen zu lassen damit er seine Einbürgerung bekommt oder einen unbefristeten Aufenthaltsrecht.
Ich weiss,das ist nicht so ganz legal.
Wenn der Grund der Trennung nicht in der Ausbildung liegt sondern in einem dauerhaften Zerwürfnis zwischen euch, dann besteht ganz offensichtlich keine familiäre Lebensgemeinschaft mehr und das könnte für deinen Lebenspartner zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen. Wie er in diesem Fall weiter vorgehen kann, hatte lottchen ja schon geschrieben. Dem kann ich mich voll und ganz anschließen.
Die Lebenspartnerschaft einfach weiter formell weiter bestehen zu lassen, aber in Wirklichkeit getrennt zu sein, ist keine Lösung.
Viele Grüße
dgstein