Zitat:Was die EinGV angeht, sie kannin begründeten Fällen vom Antragsteller abgeändert werden
Das ist leider falsch!
Eine EGV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, an den sich beide Parteien halten müssen. Unter welchen Umständen ein solcher Vertrag kündbar ist, kannst du im SGB X nachlesen.
Zitat:Aus diesem Grundekann eine derartige EinGV nicht verhandelt oder gar abgelehnt werden.
Sorry, aber das ist leider auch falsch.
Eine EGV muss nicht unterschrieben werden, wenn der LE es nicht will.
Zitat:Falls doch kommt sie per VA.
Das richtig. Und gegen den VA kann der LE gerichtlich vorgehen.
Viele VA werden schon wegen Formmängel kassiert.
Zitat:Ein
A1 Deutsch sprechender Ausländer wird zunächst integriert, dann dem Arbeitsmarkt zugeführt
Ich weiß zwar nicht, was bei dir Integration ist. Aber wenn der Ausländer eine Arbeitsstelle annimmt, weil ihm kurzerhand eine angeboten wird, ist dies bereits eine Form der Intergration.
Zitat:eAT oder die von mir angesprochene Bescheinigung, sonst gibt's keine Flöhe vom Amt. Klare Anweisung.
Genau deswegen landen ja so viele Klagen beim Sozialgericht, weil es viele rechtswidrige Anweisungen gibt.
Warum denkst du gehören die Sozialgerichte seit Jahren zu den TOP 3 was die Anzahl der zu verhandelnden Fälle angelangt?
Aber das noch nicht genug. Die Erfolgsquote (dazu zähle auch die vielen Vergleichsverhandlungen) ist weit über 50 %. Wenn also die Ämter so fehlerfrei arbeiten würden - wie du das durch deinen Bekannten zu schildern versuchst - würden die Sozialgerichte wohl ein Schattendasein führen, wie es zu Zeiten vor Hartz IV war.