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Abmeldung aus Deutschland (Gelesen: 17.210 mal)
sisqonrw
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.07.2016 um 17:30:19
 
Hallo,

meine Mutter ist türkische Staatsangehörige. Sie ist Rentner. Sie hat auch eine Bescheinigung vom Ausländeramt, um damit länger als 6 Monate im Ausland bleiben zu können ohne den Aufenthaltstitel zu verlieren zu können.

Sie wollte sich heute ummelden. Mein Bruder ist Umgezogen. Sie war bei Ihm gemeldet. Jetzt wollte Sie sich auf die neue Adresse ummelden. Die haben gesagt, dass Sie länger im Ausland bleibt, daher soll Sie sich abmelden und bei einreise jedes mal anmelden.

Woher kann die Behörde denn wissen wie lange jemand im Ausland ist. Sehen die so etwas?

Ist so was rechtens? Sie möchte sich nicht abmelden allein wegen der Krankenkasse und Rentenkasse.

Hatte jemand so einen ähnlichen Fall. Was empfehlt Ihr uns?

Über eine schnelle Antwort freuen wir uns sehr, da meine Mutter wegfliegt.

Vielen Dank!
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trixie
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Antwort #1 - 14.07.2016 um 17:55:10
 
Scheinanmeldungen sind nach dem neuen Bundesmeldegesetz mit einer Geldbuße versehen.

Wichtig ist, wo deine Mutter wohnt, bzw. wo sie eine Wohnung bezieht. Dazu braucht sie eine Bestätigung des Wohnungsgebers für die Meldebehörde. 

Wenn deine Mutter die Wohnung im Grunde gar nicht bezieht, weil sie jetzt weg fliegt, kann sie sich erst anmelden, wenn sie wieder zurück kommt und die Wohnung bezieht.
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mgb
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Antwort #2 - 14.07.2016 um 20:39:59
 
So einfach ist das auch wieder nicht. Unter der Brücke wird sie gegenwärtig wahrscheinlich nicht wohnen.
Wenn sie Untermieter bei ihrem Sohn ist, dann ist das halt einfach so. Die Frage ist was der Vermieter davon hält.
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trixie
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Antwort #3 - 14.07.2016 um 20:49:40
 
mgb schrieb am 14.07.2016 um 20:39:59:
Wenn sie Untermieter bei ihrem Sohn ist

... dann hat sie auch die Wohnung bezogen und müßte sich entsprechend anmelden, auch wenn sie kurz darauf auf eine längere Auslandsreise geht.
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sisqonrw
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Antwort #4 - 14.07.2016 um 23:11:18
 
Hallo,

danke für die Antworten.

Mein Bruder hat eine große 90qm Wohnung. Er ist der Eigentümer. Es gibt kein Vermieter. Mein Bruder hat nichts dagegen. Er möchte Sie auch so unterstützen. Unser Vater ist verstorben. Wir möchten auch nicht, dass sie alleine lebt.

Was sollen wir dem Amt sagen, wenn die wieder die Ummeldung nicht machen möchten?
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lottchen
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Antwort #5 - 14.07.2016 um 23:28:37
 
Wenn Dein Bruder Ihr die Vermieterbescheinigung ausstellt dann meldet sie sich damit beim Einwohnermeldeamt (oder wie auch immer das bei euch heißt) an und alles ist in Ordnung. Formular findest Du im www. Die meisten größeren Städte haben ein eigenes Formular. Wenn Deine Stadt keins hat nimmst Du einfach das einer anderen Stadt.
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sisqonrw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.07.2016 um 23:54:28
 
Habe die Vorlage hier

https://is.gd/njGVtz

gefunden. Danke!

Die musst doch jetzt nicht 365 Tage dort wohnen, die kann doch auch für mehrere Monate wo anders leben / Urlaub machen / Kinder besuchen, etc. Die ist halt eine Rentnerin.
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.07.2016 um 00:40:30
 
Deine Mutter kommt ihrer Pflicht nach und meldet ihren Wohnsitzwechsel an.
Ob sie eine vorübergehende Abwesenheit kleiner 12 Monate plant, geht die Meldebehörde nichts an. Die können frühestens nach 12 Monaten daher kommen.


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sisqonrw
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.07.2016 um 00:52:42
 
Was genau meinst du mit:

"Die können frühestens nach 12 Monaten daher kommen."

Das mit der Vermieterbescheinigung ist also der beste weg als sich bei Meldeamt, Krankenkasse und Rentenversicherung abzumelden?
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mgb
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Antwort #9 - 15.07.2016 um 01:27:51
 
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes
(BMGVwV)


17.2.2 Abgrenzung des Auszugs von einer vorübergehenden Abwesenheit

Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen einer Wohnung. Kein Auszug, sondern lediglich eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung liegt vor, wenn die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit bestehen, die Benutzung der Wohnung fortzusetzen. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn aus der Wohnung zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgenstände entfernt werden oder die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist.
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sisqonrw
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Antwort #10 - 15.07.2016 um 10:20:14
 
Das hört sich doch sehr gut an.

Mal eine andere Frage. Bekommt das Meldeamt irgendwie mit (z.B. Zoll) wie lange jemand im Ausland war?
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Aras
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Antwort #11 - 15.07.2016 um 10:23:11
 
Derzeit gibt es keine Ein- und Ausreiseregister. Du musst aber immer damit rechnen, dass ggf. Gestaltungsmissbrauch festgestellt werden könnte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Antwort #12 - 15.07.2016 um 11:23:31
 
sisqonrw schrieb am 15.07.2016 um 10:20:14:
Bekommt das Meldeamt irgendwie mit (z.B. Zoll) wie lange jemand im Ausland war? 

So weit ich weiß, werden die türkischen Pässe bei der Ein-und Ausreise gestempelt. Somit lässt sich bei der Einreise nach Deutschland vom Bundespolizisten sehr gut feststellen, wie lange jemand in der Türkei war. Irgendwann wird man sich die Frage stellen, ob jemand in Deutschland seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, wenn man nur einen Monat hier ist und dann 11 Monate im Ausland.
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sisqonrw
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Antwort #13 - 15.07.2016 um 11:26:28
 
Nein unsere Mutter macht die Ummeldung nicht um Steuerliche Vorteile zu bekommen. Definitiv nicht!

Falls mal eine Kontrolle kommen sollte, muss man die reinlassen? Braucht man da keinen Durchsuchungsbefehl von einer Staatsanwaltschaft?
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trixie
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Antwort #14 - 15.07.2016 um 11:40:07
 
Warum sollte eine Kontrolle kommen?

Im Moment hat deine Mutter doch eine Bestätigung der ABH, dass sie länger als 6 Monate ausserhalb von Deutschland sein darf.

Wenn sie das nächste Mal wieder länger als 6 Monate ausserhalb von Deutschland sein möchte, möge sie sich doch bitte wieder eine Bestätigung von der ABH holen.

Also nicht so viel Fernseh gucken, was Hausdurchsuchungen usw. anbelangt. Zwinkernd
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