Euda schrieb am 21.06.2016 um 21:26:51:Sie hat bereits eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ohn Deutschkenntnisse vorweisen zu müssen. Sie studiert an einer privaten Hochschule, die in GB anerkannt wird (nicht in DE!) und englischsprachige Kurse anbietet. Handelt sich also scheinbar um 'nen Ausnahmefall
Nein, das ist kein Ausnahmefall. Beim Visum bzw. der
AE zum Studium spielen die Sprachkenntnisse keine Rolle, da die Hochschule selber entscheiden, welche Sprachkenntnisse sie verlangt. Aber bei der
AE als Ehefrau eines Deutschen, braucht sie eben zwingend das A1-Zertifikat.
Euda schrieb am 21.06.2016 um 21:26:51:Ist dafür zwingend eine Kurs notwendig oder ginge das auch autodidaktisch (mit meiner Hilfe), wobei kein Zertifikat ran müsste?
Lernen geht autodidaktisch, Zertifikat muss bei einem nach ALTE zertifizierten Institut gemacht werden. Meines Wissen sind das nur der ÖSD und das Goethe-Institut. Sie sollte am besten schon mal nach Prüfungsterminen in Berlin schauen und sich dann auch rechtzeitig anmelden. Wenn ihr es ohne Kurs machen wollt, dann orientiert euch bei der Vorbereitung unbedingt an den Beispielprüfungen auf der Homepage. Gerade für Sprechen und Schreiben solltest du dir auch die Hinweise für Prüfer durchlesen, damit du ihr erklären kannst, auf was dort geachtet wird.