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Visum zur Familienzusammenführung Malediver (Gelesen: 1.848 mal)
Themen Beschreibung: Welche Krankenversicherung? Wie geht's danach weiter?
Mrsegan27
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i4a rocks!


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02.09.2016 um 19:44:09
 
Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe mir kann jemand helfen Smiley. Ich bekam ja damals schon sehr viel Unterstützung von euch als es um die Besuchervisas ging. Mittlerweile war mein maledivischer Partner auch schon zwei mal bei mir in D zu Besuch, was übrigens überraschenderweise Gott sei dank recht unkompliziert funktionierte Smiley

Zur jetzigen Situation: unser gemeinsames Baby ist nun geboren und jetzt möchten wir das Visum zur Familienzusammenführung stellen. Ich habe auch fast alle benötigten Unterlagen zusammen. Auf der Website der deutschen Botschaft in Sri Lanka steht allerdings, dass man zur fzf auch ein Einladungsschreiben benötigt. Ist das dann so ein Einladungsschreiben von der ausländerbehörde meiner Stadt? Oder ist das jetzt etwas anderes?
Hat irgend jemand von euch eine Ahnung oder Idee wie ich das mit der Krankenversicherung bei ihm machen kann? Natürlich möchte er hier so schnell wie möglich arbeiten, aber 1. muss er erstmal etwas finden und 2. muss man die Krankenversicherung ja schon vor Ausreise vorlegen. Was gibt es da für relativ erschwingliche Möglichkeiten?

So, und dann noch ein paar fragen wenn er dann hoffentlich hier ist Smiley wie geht es dann weiter? Ich habe gelesen, dass so ein Visum zur FZF nur für drei Monate gilt?! Er möchte doch aber für immer bleiben... Muss man dann direkt zur auslnderbehörde? Wie bekommt er die Arbeitserlaubnis? Hat er eigentlich einen Anspruch auf Unterstützung? Sprich Hartz vier oder Sprachkurs?

Im Voraus vielen lieben Dank an alle, die mir helfen Smiley

Liebe Grüße

Carolin
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Aras
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Antwort #1 - 02.09.2016 um 20:01:31
 
Ist wohl ein formloses Einladungsschreiben gemeint. Dadurch kann man auch die zuständige Ausländerbehörde feststellen und auch sonst die Problemlosigkeit darstellen. Du kannst natürlich sowas schreiben:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren der deutschen Botschaft XY,

der bei Ihnen vorsprechende Herr X Y ist mein Partner. Unser gemeinsames Kind ist am X.X.2016 in X zur Welt gekommen. Vaterschaftserklärung und Sorgerechtsteilung erfolgte beim Jugendamt in der Stadt X und werden neben der Geburtsurkunde Ihnen vorgelegt. Mein Partner wird bei uns, in unsere Wohnung in der XStraße XX in X, ziehen.

Falls Sie weitere Unterlagen brauchen oder Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
X X


Eine Krankenversicherung ist nicht nötig für die Visaerteilung. Wenn dein Partner ALG II bezieht, dann wird er in die gesetzliche KV aufgenommen.

Mit dem Visum reist er dann ein und kann dann in eben jenen 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese enthält auch eine Arbeitserlaubnis und ermöglicht den Bezug von ALG II. Er wird dann auch von der ABH zum Integrationskurs verpflichtet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mrsegan27
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 02.09.2016 um 20:09:19
 
Das heißt, dass er für den visumantrag keinerlei Dokumente der hier ansässigen ABH benötigt? Keine Verpflichtungserklärung oder so?

Ja aber zur Einreise und bis zu dem Tag an dem er hier auf welche Weise auch immer gesetzlich Krankenversichert wird, muss er doch irgendwie Krankenversichert sein?
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okatomy
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Antwort #3 - 02.09.2016 um 20:12:08
 
Wenn er hier ist muss er innerhalb der 3 monate zur ABH und eine AE als Personensorgeberechtigter eines deutschen Kindes beantragen.

Das Visum und die AE bekommt er im Regelfall nur wenn du mit Ihm das Sorgerecht teilst.

Da Ihr nicht verheiratet seit muss er sich dann selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Du kannst Ihn ja nicht kostenfrei in die FamilienverSicherung aufnehmen.

Wenn er hier ist muss er wahrscheinlich eh einen Integrationskurs machen.

Ansonsten kommt es noch drauf an ob er mit dir und dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Wenn gemeinsamer Haushalt: Ihr werdet alle als Bedarfsgemeinschaft angesehen dass heisst wenn du nicht genug Einkommen hast bekommt ihr Sozialleistungen wie Hatz4. In dem Fall zählt das Jobcenter die Krankenversicherung.
Wenn Ihr als Zusammenlebende Familie genug Einkommen habt und Harz4 kein Anspruch besteht, muss er sich gesetzlich pflichtversichern für ca. 170 Euro im Monat die Ihr aus eurem Familieneinkommen selbst zahlen müsstet.

Er kann sich aber auch einen eigenen Haushalt nehmen und sich die Wohnung und seinen Lebensunterhalt per Hartz4 bezahlen lassen.  Auch die Krankenversicherung wird vom Jobcenter gezahlt. Das Jobcenter wird Ihn schon zu anhalten deutsch zu lernen und sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Immerhin ist er ja seinem.Kind und dir als Kindesmutter zumindest für die ersten 3 Jahre per Gesetz zum Unterhalt verpflichtet.

Wenn er nicht Leistungsfähigkeit ist kannst du zumindest für 6 Jahre lang 145 Euro unterhaltsvorschuss pro Monat vom Jugendamt bekommen. Das Amt wird das Geld dann zurückverlangen vom Vater sollte er in Zukunft mal.Leistungsfähigkeit sein.
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Aras
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Antwort #4 - 02.09.2016 um 20:19:34
 
Mrsegan27 schrieb am 02.09.2016 um 20:09:19:
Das heißt, dass er für den visumantrag keinerlei Dokumente der hier ansässigen ABH benötigt? 

Ob es irgendwelche weiteren Dokumente benötigt wird, kann ich nicht beurteilen.

Mrsegan27 schrieb am 02.09.2016 um 20:09:19:
Keine Verpflichtungserklärung oder so?

Nein. Die Sicherung des Lebensunterhaltes wird nicht gefordert.

Mrsegan27 schrieb am 02.09.2016 um 20:09:19:
Ja aber zur Einreise und bis zu dem Tag an dem er hier auf welche Weise auch immer gesetzlich Krankenversichert wird, muss er doch irgendwie Krankenversichert sein?

Gesetzlich wird es nicht gefordert. Sobald er hier ist sollte er eben zum Jobcenter und ALG II beantragen. Dann wird er entsprechend angemeldet. Eine Incoming-Versicherung greift wahrscheinlich nicht.
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Antwort #5 - 02.09.2016 um 21:07:36
 
Mrsegan27 schrieb am 02.09.2016 um 20:09:19:
Das heißt, dass er für den visumantrag keinerlei Dokumente der hier ansässigen ABH benötigt? 

Wenn neben der Vaterschaftsanerkennung (die von Dir bestätigt werden muss) und der geteilten Sorgerechtserklärung noch weitere Dokumente benötigt werden, wird sich die ABH bei Dir melden. Die ABH an Deinem Wohnort ist an dieser FZF behördenintern involviert.
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Mrsegan27
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Antwort #6 - 16.09.2016 um 19:58:51
 
Vielen dann für die Antworten Smiley

Jetzt noch eine Frage. Wenn er das Visum bekommt, muss er sich ja innerhalb 90 tagen bei der Ausländerbehörde unserer Stadt melden. Kann er im prinzip auch mit dem Visum ,erstmal' nochmal zu besuch kommen Oder muss er dann auch da bleiben? Kann ja sein, dass Es schneller geht als gedacht mit dem Visum und dass er noch kündigungsfrist hat Oder so.

Danke schon mal Smiley
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Antwort #7 - 16.09.2016 um 20:10:27
 
Dieser Visatyp wird in der Regel als Multi-Entry (MULT) für 90 Tage erteilt. Sollte also kein Problem sein, aber vorher draufschauen was drauf steht.
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