Wenn er hier ist muss er innerhalb der 3 monate zur
ABH und eine
AE als Personensorgeberechtigter eines deutschen Kindes beantragen.
Das Visum und die
AE bekommt er im Regelfall nur wenn du mit Ihm das Sorgerecht teilst.
Da Ihr nicht verheiratet seit muss er sich dann selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Du kannst Ihn ja nicht kostenfrei in die FamilienverSicherung aufnehmen.
Wenn er hier ist muss er wahrscheinlich eh einen Integrationskurs machen.
Ansonsten kommt es noch drauf an ob er mit dir und dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Wenn gemeinsamer Haushalt: Ihr werdet alle als Bedarfsgemeinschaft angesehen dass heisst wenn du nicht genug Einkommen hast bekommt ihr Sozialleistungen wie Hatz4. In dem Fall zählt das Jobcenter die Krankenversicherung.
Wenn Ihr als Zusammenlebende Familie genug Einkommen habt und Harz4 kein Anspruch besteht, muss er sich gesetzlich pflichtversichern für ca. 170 Euro im Monat die Ihr aus eurem Familieneinkommen selbst zahlen müsstet.
Er kann sich aber auch einen eigenen Haushalt nehmen und sich die Wohnung und seinen Lebensunterhalt per Hartz4 bezahlen lassen. Auch die Krankenversicherung wird vom Jobcenter gezahlt. Das Jobcenter wird Ihn schon zu anhalten deutsch zu lernen und sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Immerhin ist er ja seinem.Kind und dir als Kindesmutter zumindest für die ersten 3 Jahre per Gesetz zum Unterhalt verpflichtet.
Wenn er nicht Leistungsfähigkeit ist kannst du zumindest für 6 Jahre lang 145 Euro unterhaltsvorschuss pro Monat vom Jugendamt bekommen. Das Amt wird das Geld dann zurückverlangen vom Vater sollte er in Zukunft mal.Leistungsfähigkeit sein.