Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeit vor Arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.391 mal)
Themen Beschreibung: Im Zusammenhang mit einem bestehenden Widerspruchsverfahren
Danielt
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeit vor Arbeitserlaubnis
26.05.2016 um 16:35:04
 
Liebe TeilnehmerInnen, Liebe LeserInnen,

Ich bräuchte eure Meinungen, damit ich mich auf das vorbereiten kann, was auf mich zukommt.

Kurz zum Problemhintergrund:
Nach Abschluss meines Studiums hierzulande erhielt ich sofort als Nicht-Europäer einen AT nach §16, nach 2 Monaten fand ich eine Stelle in der Stadt X und erhielt einen AT nach §18. Zwei Jahre später kam das böse Erwachen: Aufgrund von einem Behördenfehler habe ich diese 2 Jahre de facto illegal gearbeitet (habe den Fall hier bereits geschildert gehabt), da der Job doch nicht geeignet war. Der ALB fiel der Fehler erst nach diesen 2 Jahren auf. Als Folge wollte sie meine Arbeitserlaubnis zurücknehmen und mir 14 Monaten zur Jobsuche nach 16§ geben. Da habe ich mir eine von vielen empfohlene Rechtsanwältin beauftragt und mit ihr ein Widerspruchsverfahren gestartet, das aktuell seit ungefähr 9 Monaten läuft, wobei meine Situation durch die aufschiebende Wirkung des Verfahrens "eingefroren" sei.

Das neue Problem:
Die Bearbeitungszeit für meinen Fall ist/war sehr lang, und langsam hat die Anwältin in dieser Zwischenzeit festgestellt, dass die einzige Lösung für den Fall wäre, dass ich eine andere studienadäquate Arbeit fände.
Mitte Februar habe eine potenzielle Arbeit in der Stadt Y gefunden und schickte den noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag durch die Anwältin an die ALB, damit diese bei der Bundesagentur für Arbeit die Eignung überprüfte. Die Antwort kam erst Wochen später und zwar negativ: die Arbeit wäre wegen zu niedrigen Gehalts (2,4 statt 2,8) auch nicht geeignet.
weinend
Das Problem ist aber, dass ich nicht auf diese Antwort gewartet habe. Ich kündigte nämlich mein altes Arbeitsverhältnis und nahm die neue Arbeit am 14.03 nahtlos an, da sie so versprechend war (Stelle mit Hochschulabschluss und höherem Verdienst in meiner Fachrichtung: Sprachen). Das heißt dann, dass ich seit dem Datum zwar nicht komplett illegal (Steuern und KV-Beiträge werden odrnungsgemäß abgezogen), aber ohne das Wissen und Erlaubnis der ALB gearbeitet habe. Jetzt wohne ich in der Stadt Y seit Mitte Mai, wobei die Ummeldung letzten Freitag 20.05 erfolgte.

Die Anwältin wird noch meinen Arbeitsvertrag an die ALB der Stadt X schicken, da die es wahrscheinlich nicht schaffen wird, meine Akte so bald zur aktuellen Stadt herüber zu senden.

Es kommt jetzt die Frage: unter so einem komplexen Zusammenhang, was könnten sonst noch für Probleme für mich und für meinen Arbeitgeber entstehen? Der Sachbearbeiter ist leider sehr penibel und streng.

Ich weiß nur, dass ich hochwahrscheinlich gegen etwas verstoßen habe, aber ich weiß nicht genau was, und ob mein bestehender juristischer Fall strafmildend wirken wird/könnte. Und die Anwältin? Hätte sie mich vorwarnen müssen, oder hätte ich es wissen müssen?

Danke für das Lesen und für die Antworten.

lg

D.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.220

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeit vor Arbeitserlaubnis
Antwort #1 - 26.05.2016 um 17:56:56
 
Meiner Meinung nach, wenn ich den SV richtig verstehe, haben sowohl du als auch dein Arbeitnehmer sich strafbar nach §404 SGB § gemacht. Eventuell auch nach § 10 SchwarzArbG....das kann meiner Meinung nach übel für beide ausgehen!

Zitat:
und ob mein bestehender juristischer Fall strafmildend wirken wird/könnte.

Nein, das glaube ich nicht...eher strafverschärfend, da du es hättest wissen müssen und ganz besondes hättest aufpassen müssen


Zitat:
Und die Anwältin? Hätte sie mich vorwarnen müssen, oder hätte ich es wissen müssen?

Der Anwalt macht nur das, was du beauftragst, für alles andere bist du selbt verantwortlich! M. M. nach musst du das hier sofort klären und besonders deinen Arbeitgeber warnen...das könnte sehr teuer für ihn werden

Aber alles nur, wenn ich deinen SV richtig verstanden habe  Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Danielt
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeit vor Arbeitserlaubnis
Antwort #2 - 26.05.2016 um 20:25:07
 
deerhunter schrieb am 26.05.2016 um 17:56:56:
Meiner Meinung nach, wenn ich den SV richtig verstehe, haben sowohl du als auch dein Arbeitnehmer sich strafbar nach §404 SGB § gemacht. Eventuell auch nach § 10 SchwarzArbG....das kann meiner Meinung nach übel für beide ausgehen!

Nein, das glaube ich nicht...eher strafverschärfend, da du es hättest wissen müssen und ganz besondes hättest aufpassen müssen


Der Anwalt macht nur das, was du beauftragst, für alles andere bist du selbt verantwortlich! M. M. nach musst du das hier sofort klären und besonders deinen Arbeitgeber warnen...das könnte sehr teuer für ihn werden

Aber alles nur, wenn ich deinen SV richtig verstanden habe  Cool



Ich hoffe sehr, dass Du nichts begriffen hast!  weinend Aber das ist unwahrscheinlich.

Ich habe aber vorhin mit jemandem, der für die Behörde mal gearbeitet hatte. Er meinte, dass mein Fall so eine graue Zone wäre, dass es möglich wäre, mich zu verteidigen. Ich glaube nicht mal, dass die Behörde selbst bescheid weiss, was sie tut.

Na ja, morgen gehe ich zur Behörde, mit viel Wartezeit.





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Danielt
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeit vor Arbeitserlaubnis
Antwort #3 - 26.05.2016 um 20:27:11
 
Zitat:
Sag mal, was für eine "Anwältin" hast Du Dir denn da an Land gezogen? Die weiß nicht einmal was sie zu prüfen hat?! Ein guter Anwalt weiß, wieviel Einkommen vorhanden sein muß und wird davon nicht überrascht!


Diese war von der Behörde selbst und von anderen vorgeschlagen worden, von wegen, sie kennt sich gut aus usw.

Ich bin auch sehr verwirrt. Aber danke für die Aussage!


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.220

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeit vor Arbeitserlaubnis
Antwort #4 - 26.05.2016 um 20:42:31
 
Danielt schrieb am 26.05.2016 um 20:25:07:
Ich hoffe sehr, dass Du nichts begriffen hast!weinend Aber das ist unwahrscheinlich. 


Du arbeitest ohne Arbeitsgenehmigung, oder? Also treffen die genannten § vermutlich zu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Danielt
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeit vor Arbeitserlaubnis
Antwort #5 - 26.05.2016 um 23:05:48
 
deerhunter schrieb am 26.05.2016 um 20:42:31:
Du arbeitest ohne Arbeitsgenehmigung, oder? Also treffen die genannten § vermutlich zu


Ich habe vorhin von einem Freund erfahren: Ich hatte ja eine Vorbeschäftigung für volle 3 Jahre bis zum 14.03 gehabt. Da trifft das §9 der BeschV auf mich zu. Ergo bedarf ich keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mehr. Also wie folgt:

§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

(1) Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung bei Ausländerinnen und Ausländern, die eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und
1.
zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben oder
2.
sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten


Ansonsten falle ich, wie schriftlich versprochen, unter § 16, wo ich auch jeder Beschäftigung nachgehen darf.

Also gute Gegenargumente!

Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema