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Hochschulzugangsberechtigung Iraner (Gelesen: 656 mal)
Themen Beschreibung: Hochschulaufnahmeprüfung
marquito_88
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Beiträge: 65

Dachau, Bayern, Germany
Dachau
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochschulzugangsberechtigung Iraner
27.05.2016 um 14:19:04
 
Hallo zusammen,

Wir haben aktuell einen Problemfall und hoffe ihr könnt uns weiterhelfen. Meine Frau als Iranerin möchte gerne in Deutschland studieren und lt. anabin muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

IRN-BV01 Weitere Bedingungen.

Abschlusszeugnis einer Sekundarschule - dreijährig -
in Verbindung mit
Nachweis über den Abschluss des "Pre-University Course" (vor 2011)
in Verbindung mit
Nachweis über das Bestehen der Interuniversitären Hochschulaufnahmeprüfung


Direkter Zugang (fachorientiert)

für die bisherige Fachrichtung und benachbarte Fächer
bei Nachweis von 1 erfolgreichen Studienjahr(en)
zu allen Hochschulen

Feststellungsprüfung/Studienkolleg (fachorientiert)

für den der bisherigen Ausbildung entsprechenden
Schwerpunktkurs
zu allen Hochschulen


Was genau meint die KMK mit Nachweis über das Bestehen der Interuniversitären Hochschulaufnahmeprüfung?

Meine Frau hat die Hochschulprüfung abgelegt und eine Ergebniskarte bekommen. Damit durfte Sie sich für ihre Wunschstudiengänge im Iran bewerben.

Ist diese Karte das geforderte? Hat jemand sich als Iraner schon mal beworben bzw. einen iranischen Flüchtling betreut der die Unterlagen einreichen musste?

Hintergrund ist, dass die Anerkennungsstelle in Bayern etwas anderes will, ein Schreiben was eine Zulassung an einer Hochschule im Iran bestätigt ... was für mich aber nicht logisch ist.
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