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Aufenthalt für Asylbewerber mit EU-Kind (Gelesen: 11.040 mal)
dgstein
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Quod non est in actis
non est in mundo


Beiträge: 291

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt für Asylbewerber mit EU-Kind
Antwort #45 - 18.05.2016 um 18:35:09
 
Hallo schnusl,

wenn er wirklich dringend verreisen muss, könnte er auch bei der Ausländerbehörde beantragen, dass ihm für die Zeit bis zur Aushändigung des eAT eine Aufenthaltserlaubnis in Form eines Klebeetiketts in den Pass geklebt wird.

Viele Grüße

dgstein
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