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Fragen zu Antrag auf Hochzeitsvisum (Gelesen: 5.711 mal)
gut_Ueberlegt
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i4a rocks!


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13.03.2016 um 12:32:29
 
Hallo liebes Forum,
leider konnte ich hierzu nichts im Forum finden und deshalb hoffe ich hier meine Fragen beantwortet zu bekommen.

Meine Verlobte aus Russland und ich sind gerade dabei den Antrag und alle notwendigen Unterlagen für ihr Heiratsvisum zusammenzustellen und in der richtigen Reihenfolge zu sortieren  Zwinkernd. Beim Ausfüllen des Antrags sind wir bei den Fragen 7., 13. und 15. in Diskussionen geraten.

Bei 7. "Wird ständiger Wohnort außerhalb der BRD beibehalten?" - Sie besitzt eine Wohnung in Russland und diese will Sie nicht aufgeben. - Ich würde trotzdem "NEIN" angeben, weil ich nicht weiß, was es alles nach sich zieht und weil es nach meiner Meinung kein ständiger Wohnort ist.

Bei 13. habe ich bzgl. der Frage nach dem Bestehen einer Krankenversicherung "JA" angegeben, weil ich für Sie eine Reisekrankenversicherung abschließe, die bis zum Tag unserer Hochzeit gültig ist und danach gilt die gesetzliche Regelung GKV oder PKV. Da bin ich dran und ist bis zu unserer Heirat auch geklärt.

Bei der Frage 15. "Sind Sie aus der BRD schon einmal ausgewiesen worden oder ist ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt oder eine Einreise in die BRD verweigert worden?" - würde ich mit "Ja, aufgrund fehlender Mittel" antworten, denn es war so und es ist ein Stempel "10.06.2015 - Visumantrag gestellt Konsulatort" in Ihrem Reisepass. Dass Sie dann alles notwendige nachgewiesen hat, ist durch die späteren Visa ja belegt.

Was ist nun richtig?  hä?

Vorab vielen Dank und einen schönen Sonntag noch.
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Nour Nissa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.03.2016 um 13:22:28
 
Hi,
hab das gerade hinter mir und mir dieselben Fragen gestellt.
Punkt 7 ständiger Wohnsitz: nein,

Punkt Krankenversicherung: ja, gesetzlich familienversichert. Auslandsreise-Kranken wohl nötig. Mein Mann, Tunesier, hat sie für 90 Tage abgeschlossen. Die ABH wollte nur meine Krankenkassenkarte sehen. Gesetzlich muss man versichert sein, die privaten bieten meiner Meinung nach keine Familienversicherung.

Punkt Ausreise verweigert: Bei uns wurden 2 Besuchervisa abgelehnt wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft. Wir haben nein geschrieben, aber bei der Antragsabgabe davon erzählt. Das sieht die Botschaft ja in der Akte.

Wenn du noch Fragen hast, das ist alles nicht dramatisch. Bei uns hats vier Wochen gedauert. In vier Wochen ist mein Mann hier.

Ah und die Wohnung in Russland: der ständige Wohnsitz ist da dann D, dann muss sie natürlich nein ankreuzen.
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grisu1000
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Antwort #2 - 13.03.2016 um 13:57:43
 
gut_Ueberlegt schrieb am 13.03.2016 um 12:32:29:
enn es war so und es ist ein Stempel "10.06.2015 - Visumantrag gestellt Konsulatort" in Ihrem Reisepass. Dass Sie dann alles notwendige nachgewiesen hat, ist durch die späteren Visa ja belegt.


War das ein zweite unabhängiges Visaverfahren? Dann "ja"
War es die Remonstration oder nur ein zweiter Termin zur Nachbesserung des Antrages? Dann "nein"

Es muss schon ein Visaverfahren rechtskräftig abgelehnt worden sein, nur weil man Remonstration oder den Rechtsweg betrieben hat, und es dann auf den Rechtsweg genehmigt worden ist, ist es insgeamt nicht abgelehnt worden.
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Nour Nissa
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Antwort #3 - 13.03.2016 um 14:32:25
 
Bei uns wurde remonstriert und abgelehnt damals.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei der Beantwortung der Frage Probleme bekommt.
Beim Abgabetermin kann man das ja schildern.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 13.03.2016 um 22:45:31
 
@gut_Ueberlegt

Hallo,

Deine favorisierten Antworten sind korrekt, unschädlich und zielführend. Macht es so.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.03.2016 um 20:00:34
 
Nur der Vollständigkeit halber. Das "Ding" heißt "Incoming Krankenversicherung".  Eine Reisekrankenversicherung ist, wenn du ins Ausland verreisen würdest. Denk dran sie für 92 Tage abzuschließen. Gültig ab Tag der Einreise.
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gut_Ueberlegt
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Antwort #6 - 28.03.2016 um 10:07:50
 
Erst mal vielen Dank an Alle.

Kurzes Update noch.
Es war gut, dass wir den abgelehnten Antrag (wegen fehlender Mittel) angegeben haben, das hat man im Konsulat bei Abgabe der Unterlagen ebenfalls kontrolliert.
"Messlatte" gab den wertvollen Hinweis zur "incoming Krankenversicherung". Es ist notwendig eine Versicherung für 90 Tage ab Gültigkeit des Visums vorzulegen. Das muss bei Abholung des Visums erfolgen.

Nun hat sich herausgestellt, dass meine Verlobte seit ihrem letzten Besuch schwanger ist. Aufgrund Ihres Alters (38) handelt es sich um eine Risikoschwangerschaft und mir wäre es lieber, Sie könnte "sofort" kommen.
Gibt es unter diesen Umständen eine Möglichkeit den Prozess der Zustimmung zu beschleunigen?

Sie hat noch ein gültiges "Multivisa" und könnte daher auch sofort kommen, aber wie wäre dann der Ablauf für das beantragte Hochzeitsvisa? Müsste Sie dafür wieder ausreisen oder kann es auch in Deutschland erteilt werden durch das ABH?
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trixie
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Antwort #7 - 28.03.2016 um 10:23:39
 
gut_Ueberlegt schrieb am 28.03.2016 um 10:07:50:
Sie hat noch ein gültiges "Multivisa" und könnte daher auch sofort kommen, aber wie wäre dann der Ablauf für das beantragte Hochzeitsvisa? Müsste Sie dafür wieder ausreisen oder kann es auch in Deutschland erteilt werden durch das ABH

Wenn Ausländer, die ein Multivisum haben, nach Deutschland reisen und die Ereignisse wahrnehmen, aber dann anschließend dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, wird das von manchen ABHs nicht so gerne gesehen und bestehen oftmals auf die Nachholung des Visumsverfahrens. Bei einer Eheschließung sollte es problemlos möglich sein, das Visumsverfahren nachzuholen. Wenn man aber dann einen Säugling zu versorgen hat, ist die Nachholung des Visumsverfahrens wohl nicht mehr so einfach gegeben. Manche ABHs geben nur eine Duldung bis das Visumsverfahren nachgeholt ist (kann ja auch erst in ein paar Jahren sein) und andere erteilen eine AE.

In eurem Fall wäre der Antrag des Heiratsvisums in einen Antrag FZF zum ungeborenen Kind umzuwidmen. Es sind dann natürlich die entsprechenden Unterlagen zu besorgen.
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Petersburger
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Antwort #8 - 28.03.2016 um 10:45:49
 
Zum Frauenarzt "женская консультация" und die Schwangerschaft bescheinigen lassen. Wenn möglich mit Angabe des voraussichtlichen Geburtstermins, sonst müssen alle immer rechnen.

Übersetzen lassen.

Um alle Unklarheiten zu beseitigen gehst Du in der Zeit zum Jugendamt und erklärst eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung.

Beide Dokumente einscannen und mit Angabe des Aktenzeichens (steht auf der Gebührenquittung über dem Namen) an die AV mailen.
"Zum genannten Antrag gibt es neue Umstände: Ich bin schwanger. Beleg als Scan anbei. Ebenso die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung durch meinen Verlobten. Bitte teilen Sie mir mit, wann ich vorsprechen kann, um die Originale vorzulegen und meine Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung beurkunden zu lassen.
Ich bitte, mein Visum so zu erteilen, daß ich in Deutschland entbinden kann."

Das Ganze CC: an die ABH.

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gut_Ueberlegt
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Antwort #9 - 14.05.2016 um 14:55:50
 
Ich bräuchte nochmal eine Auskunft/ Rat in dieser Sache.

Aktueller Stand ist folgender. Am 18.03. wurde am zuständigen Konsulat in Novosibirsk der Antrag auf ein Heiratsvisum gestellt mit allen hierfür erforderlichen Dokumenten. Nachdem inzwischen Visen zur Abholung bekanntgegeben wurden, die anhand des Barcodes eine gute Zeit nach uns beantragt wurden, habe ich mir erlaubt am 11.05. (nach 8 Wochen) beim ABH anzurufen und nachzufragen. Beim dritten Anruf hatte ich dann auch eine freundliche Sachbearbeiterin am Hörer, die mir etwas aufgeregt sofort bestätigte, dass Ihr der Vorgang bekannt vorkommt. Sie gab mir dann die Auskunft, dass die Unterlagen mit der Diplomatenpost geschickt werden und das immer 4-6 Wochen dauert (bringt wohl noch der Kurier des Zaren). Sie hätte auch gleich gesehen, dass es zeitlich eng ist, da der Heiratstermin am 20.06. ist. Für die abschließende Bearbeitung benötigt Sie aber noch Unterlagen von mir u.a. einen Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate, der mir allerdings schon bei der Ausfertigung der notwendigen Verpflichtungserklärung abgenommen wurde. Des Weiteren noch einen Mietvertrag, den ich nicht habe, weil ich in einer Wohnung der Schwiegereltern meiner verstorbenen Frau wohne und auch nur die Nebenkosten bezahle. Heute habe ich dann das Schreiben vom ABH bekommen (ausgefertigt 11.05. *so ein Zufall*) und demnach muss ich noch zusätzlich ein Formular von meinem Arbeitgeber bestätigen lassen mit den ganzen Angaben, die auch aus meinen Gehaltsabrechnungen hervorgehen, mit der einzigen Ausnahme, dass ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde. Und noch ein weiteres Formular, dass ich ausfüllen muss bzgl. Unterhaltsverpflichtungen, Einkünfte aus Haupt- und ggf. Nebenjob und Einnahmen aus Miete, Pacht, Zins usw. *Entschuldigt bitte meine Ironie, aber reicht es nicht einmal?*
Da am 27.05., die für die Abholung des bereits am Konsulat abgegebenen inter. Passes bevollmächtigte Person, in die Region meiner Verlobten fliegt und dabei den visierten Pass mitbringen wollte, wird die Zeit äußerst knapp. Mein Arbeitgeber (ein Konzern) hat leider keine kurzen, schlanken Dienstwege und daher wird die Bestätigung des Formulars (auch wegen Ferienzeit und Feiertage) nicht an einem Tag erledigt sein.

Nachdem meine Verlobte im 4. Monat schwanger ist und die einfache (Flugzeit) von Ihr nach Novosibirsk rd. 5 Stunden beträgt und u.E. auch unnötiges Geld verbrennt, meine Frage(n) mit der Bitte um Auskunft/ Rat an Euch.
Meine Verlobte hat ein gültiges Multivisa, wenn wir den Pass ohne Heiratsvisum wieder abholen lassen, Sie mit diesem zu mir kommt und wir heiraten besteht in diesem Fall die Hoffnung auf Duldung und Erledigung des Papierkrams in D oder müssen wir uns auf wieder Ausreise und FZF einstellen?
Die Zustimmung des ABH an das Konsulat erfolgt doch dann hoffentlich elektronisch und wie lange dauert das Visieren eines Passes?

Vorab danke und schöne Pfingsten.
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Petersburger
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Antwort #10 - 14.05.2016 um 15:17:18
 
Sofern wir uns einig sind, daß Dein Fall für Dich der allerwichtigste und einzige ist, für die beteiligten Behördenmitarbeiter aber einer unter vielen, können wir die Ironie wegstecken und vernünftig kommunizieren, ja?

An Deiner Stelle würde ich auf das Schreiben der ABH per Mail antworten, und zwar in etwa so:

...
Die von Ihnen sowohl im Gespräch am 11.05. wie auch in Ihrem Schreiben vom 11.05. genannten Unterlagen sind bei der Familienzusammenführung zu Deutschen vollständig bedeutungslos.
Dies gilt allerspätestens unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Antragstellerin zweifelsfrei Ehefrau eines Deutschen und im x. Monat schwanger ist.

Gleichwohl lege ich Ihnen die verlangten Unterlagen gern vor, sobald sie von mir beschafft werden können. Allein eine zeitliche Verzögerung durch diese Nachforderung halte ich nicht für akzeptabel.

Daher bitte ich Sie, unabhängig von diesen Unterlagen die Zustimmung zur Visumerteilung unverzüglich an das Generalkonsulat Nowosibirsk zu übermitteln.

Spätestens am 26.05. zum Dienstschluß des Generalkonsulats müßte der visierte Paß ausgegeben werden, sollen uns nicht für die Abholung zusätzliche Kosten i.H.v. ca. EUR xy entstehen.
...

Das Ganze CC: an die Kollegen in Nowosibirsk.

Die Idee mit dem Schengenvisum  Lippen versiegelt ... vergiß bitte.

Die Zustimmung wird elektronisch übermittelt, das Visieren kann - abhängig von Technik, Belastung, Anwesenheit von Entscheidern und internen Abläufen oft innerhalb weniger Stunden erfolgen.
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NotLupus
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Antwort #11 - 14.05.2016 um 15:31:52
 
Petersburger, sie sind noch nicht verheiratet.
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Saxonicus
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Antwort #12 - 14.05.2016 um 16:03:20
 
NotLupus schrieb am 14.05.2016 um 15:31:52:
...sie sind noch nicht verheiratet. 

Dann sollte Dir klar sein, dass Deine Familienversicherung die Entbindungskosten nicht übernimmt und die Incoming Versicherung sicher auch nicht. Also Selbstzahler.
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gut_Ueberlegt
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Antwort #13 - 14.05.2016 um 16:13:34
 
@ Petersburger
vielen Dank für die umgehende Auskunft und Unterstützung, aber wie von NotLupus bereits angemerkt, sind wir noch nicht verheiratet. Die Verehelichung soll am 20.06. erfolgen und dafür auch das Visum.
Und natürlich sind wir uns einig, was die Arbeitsbelastung in den Behörden angeht. Deshalb habe ich auch 8 Wochen gewartet mit meinem Anruf.

Bis auf die Arbeitgeberbestätigung hätte ich auch schon alles zusammen. Naja, einen Mietvertrag nicht, aber eine Bestätigung, bzgl. der Wohnung und Größe, meiner noch Schwiegereltern, zzgl. Grundbuchauszug als Beleg für Ihr Eigentum. Wie schon gesagt, aus meinen Gehaltsabrechnung geht alles hervor bis auf den Hinweis eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses und dass ich bei einem Beschäftigtenverhältnis seit 2002 nichtmehr in der Probezeit bin, dürfte nachvollziehbar sein.

Könnte bei einer ähnlichen Formulierung mit Hinweis auf die Schwangerschaft und Übersendung der vorhandenen Unterlagen das ABH zustimmen?
Ist die Arbeitgeberbescheinigung eine gängige Notwendigkeit? Habe ich bisher noch nie im Forum gelesen.
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gut_Ueberlegt
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Antwort #14 - 14.05.2016 um 16:19:38
 
Saxonicus schrieb am 14.05.2016 um 16:03:20:
Dann sollte Dir klar sein, dass Deine Familienversicherung die Entbindungskosten nicht übernimmt und die Incoming Versicherung sicher auch nicht. Also Selbstzahler.


Danke für den Hinweis NotLupus. Habe ich schon nachgelesen. Es sind in der Incoming-Versicherung zumindest die Vorsorgeuntersuchungen ausgeschlossen. Nachdem der Geburtstermin November sein soll, muss ich den Rest noch mit der Krankenversicherung klären.
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