erne schrieb am 11.05.2016 um 18:25:06:oder gleich Fachaufsichtsbeschwerde.
Wenn die Behöre ihr Geschäft nicht versteht, ist es nicht Aufgabe der Kunden(Bürgern), der Behörde die Gesetze zu erklären.
So schaut es aus, du kommst nicht als Bittsteller, sondern erwartest eine Gesetzeskonforme Auslegung der bestehenden Gesetze. Dies hat mit agressiv nichts zu tun.
Bei meiner Bekannten war der Ablauf der Fachaufsichtsbeschwerde so:
alle Briefe zeitgleich
Fachaufsichtsbeschwerde an den Bürgermeister geschickt----> nach 5 Tagen Antwort das er persönlich das Verfahren überwachen wird.
Fachaufsichtsbeschwerde an die
ABH --------> Nach 2 Wochen kam ein Entschuldigungsschreiben, von eben jenem Teamleiter, der auch auf den Lebnsunterhalt nach §5 Abs.1 satz1 beharrt hatte, das die Dauer der
AE auf 3 Jahre korrigiert wurde.
Fachaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung-----> nach 4 Wochen kam ein Brief an meine Bekannte, das ihrem Begehren entsprochen wurde und ob man die Beschwerde noch aufrechterhalten wolle.
Jeder Fall und auch jede Behörde ist anders, aber so in etwa würde es wohl auch bir dir laufen.