Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 8 
Thema versenden Drucken
FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?! (Gelesen: 35.104 mal)
Themen Beschreibung: AB göttingen möchte eine Arbeitsvertrag oder ähnliches.
Breb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42

Göttingen, Niedersachsen, Germany
Göttingen
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #75 - 28.05.2016 um 17:28:06
 
Richtig, der Wohnsitz meiner Eltern. Als ich mich umgemeldet habe, hatte die Sachbearbeiterin angeboten, den als nebenwohnsitz drin zu lassen, dachte mir warum nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #76 - 28.05.2016 um 17:49:45
 
Breb schrieb am 28.05.2016 um 13:35:07:
''Sehr geehrter Herr...,
zur weiteren Bearbeitung des Visumantrages ihrer Ehefrau.... benötige ich noch die Angabe über die Gesamtgröße der Wohnung, die Wohnraumgröße Ihres WG-Zimmers und die Wohnraumgröße der Gemeinschaftszimmer von Ihrem Vermieter. Diese Angaben sind aus dem eingereichten Mietvertrag nicht ersichtlich.
Bitte reichen Sie mir zusätzlich die Einverständniserklärung des Vermieter ein.
Zudem teilen Sie mir bitte mit, warum Sie einen Nebenwohnsitz in Berlin haben.
Mit freundlichen Grüßen
...''



Mit welcher Rechtsgrundlage kann so eine Forderung eigentlich begründet werden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #77 - 28.05.2016 um 18:57:17
 
mgb schrieb am 28.05.2016 um 17:49:45:
Mit welcher Rechtsgrundlage kann so eine Forderung eigentlich begründet werden?


Weil ein Versagensgrund eines FZF-Visum die drohende Obdachlosigkeit sein kann. Also wird geprüft ob ausreichend Wohnraum und die Zustimmung des Vermieters vorhanden ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Breb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42

Göttingen, Niedersachsen, Germany
Göttingen
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #78 - 28.05.2016 um 20:10:32
 
Könnte ein Vermieter denn ohne Grund sich weigern, eine Einverständniserklärung abzugeben ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #79 - 28.05.2016 um 20:15:37
 
grisu1000 schrieb am 28.05.2016 um 18:57:17:
Weil ein Versagensgrund eines FZF-Visum die drohende Obdachlosigkeit sein kann. Also wird geprüft ob ausreichend Wohnraum und die Zustimmung des Vermieters vorhanden ist.

Gibt es dazu auch eine Rechtsgrundlage? Sprich Gesetz und Paragraph.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
messlatte
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #80 - 28.05.2016 um 21:46:19
 
Breb schrieb am 28.05.2016 um 17:28:06:
Richtig, der Wohnsitz meiner Eltern. Als ich mich umgemeldet habe, hatte die Sachbearbeiterin angeboten, den als nebenwohnsitz drin zu lassen, dachte mir warum nicht.


Nun ja, das lässt sich plausibel bei der ABH darlegen. Denke diese Frage ist damit aus de Welt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
shingo
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #81 - 29.05.2016 um 00:04:24
 
kann ein Vermieter nicht verbieten bei näheren Verwandten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
NotLupus
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 356

irgendwo, Germany
irgendwo
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #82 - 29.05.2016 um 08:16:50
 
Nein. Er kann das nicht verbieten. Er kann jedoch bei Überbelegung und übermäßigem Abnutzen der Mietwohnung den Vertrag kündigen. Also sowas wie 5 Personen auf 15m2.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Breb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42

Göttingen, Niedersachsen, Germany
Göttingen
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #83 - 29.05.2016 um 10:59:41
 
Ah okay. Gut zu wissen, aber das ist jetzt nicht so dehnbar mit dem überbenutzen.. Würden halt zu 2 ein Zimmer haben, nicht klein nicht groß, 18m2 und noch ein großes Wohnzimmer und Garten.. Der kann da nicht einfach behaupten er würde das der Wohnung nicht zumuten wollen oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #84 - 29.05.2016 um 12:49:05
 
mgb schrieb am 28.05.2016 um 20:15:37:
Gibt es dazu auch eine Rechtsgrundlage? Sprich Gesetz und Paragraph.


§ 2 Abs 4 AufenthG mit der AVwV 2.4.2

Zitat:
Ausreichender Wohnraum ist unbeschadet landesrechtlicher Regelungen stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können.

Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa zehn Prozent ist unschädlich. Wohnräume, die von Dritten mitbenutzt werden, bleiben grundsätzlich außer Betracht; mitbenutzte Nebenräume können berücksichtigt werden.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Breb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42

Göttingen, Niedersachsen, Germany
Göttingen
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #85 - 29.05.2016 um 13:06:41
 
Aber das würde doch heißen, dass meiner Frau mindestens 10m2 zur Verfügung stehen müssten.. Also jedem seine eigenen 10m2, oder verstehe ich das falsch ? Da wir uns ja ein Zimmer teilen ?!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #86 - 29.05.2016 um 13:12:20
 
Nein, es bleibt bei den vielen, vielen Antworten oben, auch wenn Du sie nicht glauben willst.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #87 - 29.05.2016 um 13:38:07
 
Zur Klarstellung, man möge mich nachvollziehbar korrigieren, falls erforderlich:

grisu1000 schrieb am 28.05.2016 um 18:57:17:
Weil ein Versagensgrund eines FZF-Visum die drohende Obdachlosigkeit sein kann. Also wird geprüft ob ausreichend Wohnraum und die Zustimmung des Vermieters vorhanden ist.


Die Wohnraumerfordernis besteht bei FZF zu einem in DEU lebenden Ausländer mit den genannten Definitionen nach §2 AufenthG.
Nicht jedoch bei FZF zu einem Deutschen.

Bei einem Deutschen reicht z.B. eine reine Meldebescheinigung, um nachzuweisen, dass ein Wohnsitz in DEU besteht und damit überhaupt ein Nachzug zu dauerhaftem Aufenthalt im Bundesgebiet erfolgen soll.

Darauf zielte die durchaus sinnvolle Nachfrage des Foristen mgb vermutlich ab.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #88 - 29.05.2016 um 14:02:41
 
grisu1000 schrieb am 29.05.2016 um 12:49:05:
§ 2 Abs 4 AufenthG mit der AVwV 2.4.2



Alles recht und schön aber was soll der deutsche Staatsbürger damit zu tun haben?
Der ganze §29 AufenthG zieht nicht bei Familiennachzug zu Deutschen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Breb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 42

Göttingen, Niedersachsen, Germany
Göttingen
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?!
Antwort #89 - 29.05.2016 um 14:41:36
 
Heißt das im Klartext, dass ich auch diesen Forderungen nicht nachkommen muss?
Das ich in Göttingen gemeldet bin ist denen ja bewusst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 8 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema