Hallo zusammen, bin neu hier und komme sogleich mal mit meinem Problem :/
Meine Frau und ich hatten im März diesen Jahres in Hong Kong geheiratet und nun das
FZF Visum beantragt.
Bei der Botschaft haben wir alle nötigen Dokumente eingereicht, zurück in Göttingen habe ich nun am Samstag einen Brief von er Ausländerbehörde erhalten.
In diesem Brief fordern Sie noch zusätzliche Dokumente an, um über den Antrag meiner Frau entscheiden zu können.
Das sind zu einem in Kopie:
Mietvertrag
Arbeitsvertrag
3 Monate Gehaltsabrechnung
Wo haben wir uns kennen gelernt?
Wie halten wir Kontakt?
Zu meiner Situation, ich selbst bin noch Student und habe zur Zeit keine Arbeit, hatte einen mini Job in der Fakultät, aber selbst das würde denen denke ich nicht genügen.
Zuvor hatte ich mich eigentlich schon schlau gemacht und bin davon ausgegangen, dass laut Paragraph 28 der Lebensunterhalt beim Zuzug zu einem deutschen Ehepartner nicht geprüft werden muss.
Habe nun in der AB angerufen und dir Sachbearbeiterin meinte, dass ohne die Sicherung des Lebensunterhalt nix gehen würde
Ich hätte nun die Möglichkeit über meine Eltern (die mich selbst noch finanziell unterstützen) mal wieder eine tolle verpflichtungserklärung für meine Frau zu holen..
Wäre theoretisch kein Problem, aber da diese in Berlin Leben könnte das ein Weilchen dauern...
Und soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, ist es doch eigentlich laut Gesetz garnicht nötig?!
Da ich deutscher Staatsbürger bin und wie oben beschrieben im Regelfall ein Nachweis zum Lebensunterhalt nicht nötig ist..
Würde mich freuen, wenn der ein oder andere, der sich auskennt oder vielleicht mal die gleichen Probleme hatte melden würde.
Was für Möglichkeiten habe ich?
Warum meint die Sachbearbeiterin, es sei nötig obwohl es ja anders festgelegt ist..
Mit freundlichen Grüßen
Breb