Ich würde es anders machen, da du ja keinen Bescheid kriegen kannst sondern wenn dann deine Frau.
Betreff: Antwort auf Ihr Schreiben vom x.x.x (AZ: XXXXXXX)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihrer Fragen - aufgrund des Antrags meiner Frau auf Erteilung eines Familienzusammenführungs-Visums - antworte ich wie folgt:
-Erklärung wo Sie ihre Ehefrau kennengelernt haben.
Kennengelernt haben wir uns …
-Wie halten Sie Kontakt mit ihrer Ehefrau?
Meine Ehefrau und ich halten mehrfach täglich über „WhatsApp“, „Facebook“ sowie „Skype“ intensiven Kontakt.
Als Wohnraumnachweis habe ich meinen Mietvertrag beigelegt. Als derzeitigen Beschäftigungsnachweis habe ich meine Immatrikulationsbescheinigung beigelegt.
Auf eine Beibringung einer Verpflichtungserklärung oder sonstigen Nachweisen zur Lebensunterhaltssicherung verzichte ich, da ich keine Rechtsgrundlage hierfür sehe und in der Regel von einer Sicherung des Lebensunterhaltes abgesehen wird (§ 28 Abs. 1 Satz 3
AufenthG i.V.m. 28.1.1.0 AVWV).
Sollte unser Fall in Ihren Augen eine Ausnahme sein, so bitte ich um eine konkrete Begründung wie sich unser Fall als Ausnahmefall darstellt. Ansonsten bitte ich um eine zeitnahe Stellungnahme ggü. der deutschen Auslandsvertretung, da ich so schnell wie möglich die eheliche Lebensgemeinschaft mit meiner Ehefrau herstellen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Anhang:
- Mietvertrag als Wohnraumnachweis
- Immatrikulationsbescheinigung