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FZF Visum, laut AB muss Lebensunterhalt gesichert sein?! (Gelesen: 35.442 mal)
Themen Beschreibung: AB göttingen möchte eine Arbeitsvertrag oder ähnliches.
Daddy
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Antwort #15 - 25.04.2016 um 19:28:49
 
@
shingo
...

Wenn du Fragen zu deinem Fall hast, dann mach bitte einen eigenen Thread auf und bring den TS nicht durcheinander, in dem du Themen anschneidest und Fragen stellst, die nach Ausgangspost nichts mit den Fragen des TS zu tun hat!

Also bitte  Lippen versiegelt

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

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Breb
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Antwort #16 - 25.04.2016 um 19:46:31
 
Alles klar  Cool
Dann wird ich das so machen, vielen lieben Dank an alle die mir hier geholfen haben .
Ich werde die Tage denke ich dann auch Rückmeldung geben, wie es gelaufen ist.
Wünsche dann noch einen schönen Abend
Gruß
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Breb
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Antwort #17 - 26.04.2016 um 07:52:57
 
Hallo zusammen, was ich vergessen hatte zu fragen und ehrlich gesagt bis jetzt nicht dran gedacht habe ist, spielt es eine Rolle, welche Art von Wohnraum es ist?
Denn sie würde erstmal zu mir in die WG ziehen, davon abgesehen, dass wir auf jeden Fall genug Platz haben mit einem sehr großen Wohnzimmer, 2 Bädern sowie Garten, spielt das eine Rolle?
Grüße
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Breb
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Antwort #18 - 26.04.2016 um 11:08:04
 
Hallo zusammen,
ich konnte es einfach nicht lassen und habe gerade beim auswärtigen Amt angerufen...

Die Frau am Telefon meinte dann zu meiner Situation, dass nur im Falle eines Kindes, der LU nicht geprüft wird.. Schockiert/Erstaunt
Worauf ich dann fragte, ob sie den Paragraphen denn Wort wörtlich überhaupt kennt.
Sie erwidert darauf hin, ich würde ja beim Auwärtigen Amt sein und nicht beim Innenministerium, welche ja für Ausländerangelegenheiten da sind.
Also geben sie mir Auskünfte, für welche sie eigentlich gar nicht zuständig sind??? ... ich bekomm das kotzen

Zusätzlich meinte sie, wenn die Sachbearbeiterin meint eine VE wäre eine Möglichkeit, obwohl es in Berlin gesetzlich garnicht erlaubt ist, wäre das ja eine nette Sache ..?!

Dann kam noch sowas wie, ich nehme an, ihre ehe ist noch recht jung, da sie ja noch Student sind.. da ist ja die frage, ob eben diese Ehe überhaupt schützenswert ist o.O Hallo???

Das musste ich mir dann echt nicht mehr anhören.
Sie war auf jeden Fall fest davon überzeugt, dass in irgend einer Weise gesichert werden muss, wovon wir leben werden...
Ich bin verzweifelt  Griesgrämig
Wenn ich den Brief zu meiner Sachbearbeiterin so wie vorgeschagen, schicken werde wird doch ganz bestimmt das gleiche raus kommen  Traurig
Ich denke auch, das der Vorgesetzte sie auch in Schutz nehmen wird und wahrscheinlich genau so argumentiert.
Was würde mir denn dann noch übrig bleiben ?
Grüße
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jeem
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Antwort #19 - 26.04.2016 um 11:30:17
 
Petersburger schrieb am 25.04.2016 um 18:47:50:


Folge dem, was Dir in Antwort #1 und #2  klar gesagt wurde.

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reinhard
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Antwort #20 - 26.04.2016 um 11:34:45
 
Breb schrieb am 26.04.2016 um 11:08:04:
Was würde mir denn dann noch übrig bleiben?


Dir bleibt ja immer noch übrig, die ersten Antworten hier zu lesen und zu verstehen.

Der Rest von dem, was Du schreibst, ist völlig unbegründete Angst, die mit dem eigentlichen Visumantrag nichts mehr zu tun hat.
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Breb
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Antwort #21 - 26.04.2016 um 11:36:58
 
Ja, ich weiß, habe die vorigen Antworten auch dankend zur Kenntnis genommen!
Werde das auch machen, denke nur, dass sie mir dann zurück schreiben wird, dass sie LU haben will.
Ich denke auch, dass der Vorgesetzte das nicht anders sehen wird, was würde mir dann übrig bleiben ?
Gruß
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Petersburger
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Antwort #22 - 26.04.2016 um 11:49:55
 
Nachdem der Antrag wirksam gestellt ist, legst Du bei der ABH das vor, was Du hast.

Zusätzlich als Dreizeiler:
"Ich werde meine Eltern nicht bitten, eine VE abzugeben, da der Lebensunterhalt bei Familiennachzug zu Deutschen nicht gesichert sein muß.
Sollten Sie anderer Meinung sein, bitte ich um einen begründeten Bescheid, den ich dann vor Gericht anfechten werde."

Das ist genau der Weg, der in unserer Rechtsordnung vorgesehen ist. Und wenn dann ein solcher Bescheid kommt - woran ich nicht glaube - sofort klagen.

Als Alternative hast Du nur, dass sich jemanden zu etwas verpflichtet, was dann im Zweifel richtig Geld kostet. Das täte ich meinen Eltern nicht an.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Breb
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Antwort #23 - 26.04.2016 um 12:03:14
 
okey, werde das so machen. Danke!
Sollte ich am besten in den 3-Zeiler noch auf den Paragraphen verweisen z.B. ?

Woanders habe ich gelesen, in genau der gleichen Situation, dass die ABH sich mit der Immatrikulationsbescheinigung zufrieden gegeben hat ... Das ist doch ganz großes Mist.

Wenn man nicht solche Möglichkeiten hätte würde man doch einfach davon ausgehen, dass es rechtens ist, was sie von einem Verlangen. Danke da nochmals an das Forum und alle Leute die da was gegen machen.
Gruß
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 26.04.2016 um 12:13:41
 
Du könntest auf die allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Aufenthaltsgesetz hinweisen.

Zu § 28 – Familiennachzug zu Deutschen
.
.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes
(§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz
3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts
von Deutschen im Bundesgebiet
gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine
Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu
Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen.

Nachzulesen hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #25 - 26.04.2016 um 13:10:16
 
Es ist verständlich, dass du nervös bist, aber mit irgendjemandem zu telefonieren, der keine Ahnung hat und nicht zuständig ist, bringt dich nicht weiter. Konzentriere dich in Zukunft am besten darauf, schriftlich mit der zuständigen ABH zu kommunizieren. Bevor die Sachbearbeiterin dir schriftlich gibt, dass sie gesetzeswidrig eine VE verlangt, schaut sie dann vielleicht doch mal ins Gesetz oder fragt einen Kollegen. Sollte sie ihre Forderung dennoch schriftlich äußern, kontaktierst du damit ihren Vorgesetzten. Wenn der Vorgesetzte die Forderung dann schriftlich bestätigt (was ich mir nicht vorstellen kann), kannst du dich damit wiederum an die Fachaufsicht wenden. Du siehst also, du hast noch viele Möglichkeiten, damit es überhaupt nicht zu einer Ablehnung des Visums kommt. Und selbst wenn es zu einer Ablehnung kommt, kannst du wie von Petersburger geschrieben dagegen klagen und wirst mit Sicherheit Recht bekommen.

Breb schrieb am 26.04.2016 um 12:03:14:
Sollte ich am besten in den 3-Zeiler noch auf den Paragraphen verweisen z.B. ?


Es ist eigentlich egal, aber wenn du willst, dann kannst du auf § 28 Aufenthaltsgesetz und auf die von mgb zitierte Verwaltungsvorschrift verweisen.

Breb schrieb am 26.04.2016 um 07:52:57:
Hallo zusammen, was ich vergessen hatte zu fragen und ehrlich gesagt bis jetzt nicht dran gedacht habe ist, spielt es eine Rolle, welche Art von Wohnraum es ist?


Nein, das spielt keine Rolle. Dein WG-Zimmer ist völlig ausreichend. Du musst nur nachweisen, dass deiner Frau keine Obdachlosigkeit droht.
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Antwort #26 - 26.04.2016 um 14:13:11
 
Lila F. schrieb am 26.04.2016 um 13:10:16:
aber mit irgendjemandem zu telefonieren, der keine Ahnung hat und nicht zuständig ist, bringt dich nicht weiter.

Solche Dinge sollte man überhaupt nicht versuchen durch ein Telefonat zu regeln. Das macht man schriftlich oder zumindest per E-Mail und vor allen bei dem richtigen Ansprechpartner, der zuständigen Behörde.
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Breb
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Antwort #27 - 26.04.2016 um 14:31:45
 
Vielleicht sollte ich am besten persönlich dort auf kreuzen und die Dokumente einreichen.
P.s.: per Telefon hatte ich mich ja an den zuständigen Sachbearbeiter der Behörde Gewand.
An genau die Person, welche auch das Schreiben aufgesetzt hatte.
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reinhard
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Antwort #28 - 26.04.2016 um 14:43:26
 
Breb schrieb am 26.04.2016 um 14:31:45:
Vielleicht sollte ich am besten persönlich dort auf kreuzen und die Dokumente einreichen.


Warum?

Die Aufforderung war doch, die Unterlagen per Post zu schicken. Das solltest Du einfach machen, zusammen mit dem Begleitschreiben.

Denk Dir doch nicht permanent Aktionen aus, sondern mach einfach 10 Minuten lang dies, und dann wende Dich dem Rest des Lebens zu.
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Breb
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Antwort #29 - 26.04.2016 um 17:16:00
 
Alles klar, ihr habt ja recht ! Zwinkernd
Tut mir Leid, mach das nun mal zum ersten Mal  Laut lachend

Bin echt gespannt, wie die Sachbearbeiterin reagieren wird, mal sehen. Das wichtigste hierbei ist wohl langen Atem und Ruhe bewahren. Danke an euch für die Unterstützung an dieser Stelle.
Wünsche dann noch eine schöne Woche.

Ich melde mich dann wahrscheinlich wieder ( hoffentlich nicht ) wenn ich eine Antwort erhalten habe.
Gruß
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