Da bin ich mal wieder.
Ja ihr hattet Recht, hat alles einwandfrei geklappt.
Von irgendwelchen finanziellen Nachweisen wurde Garnichts mehr erwähnt.. unverschämt sowas!
Wir müssen jetzt 6-8 Wochen warten, bis die Aufenthaltserlaubnis fertig ist. Solange hat meine Frau noch ein zusätzliches Visum oder ähnliches bekommen, da ihr Visum für die Einreise anfang Oktober ablaufen würde.
Soweit alles gut, jedoch wurde uns gesagt, sie würde erstmal nur eine 1 Jahres Aufenthaltserlaubnis bekommen, danach müssten wir uns selbstständig melden ( 2Monate vorher) um ein weiteres Jahr zu beantragen, welches wir dann auch bekommen würden, wenn wir nachweisen, dass Sie dabei ist oder im besten Fall schon abgeschlossen hat, am Integrationskurs teilzunehmen.
Für diesen hat Sie ja bekanntlich 2 Jahre Zeit, dann erlischt die Erlaubnis.
Wieso werden ihr dann nicht gleich 2 Jahre gegeben ? Die
AE kostet ja auch ihre 100 Euro, die müssten wir bei der Verlängerung ja nochmals zahlen oder nicht ?
Einerseits haben wir ehrlich gesagt keine Lust uns nochmal mit der AB großartig rumzuschlagen, aber andererseits sehe ich auch keinen Sinn in dem Verhalten der AB.
Uns wurde dann noch gesagt, dass man nach 3 Jahren dann auch die Niederlassungserlaubnis beantragen kann, für diese bräuchte man aber dann auch wirklich finanzielle Nachweise..
Stimmt dies und vorallem, muss man nach 3 Jahren die Niederlassungserlaubnis beantragen, oder ist es lediglich freiwillig und man könnte auch weiterhin die
AE immerweiter verlängern lassen ?
Gruß