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Besuchsaufenthalt einer Inderin (Gelesen: 2.854 mal)
Themen Beschreibung: Hilfe beim visum antrag
Raja82
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.03.2016 um 12:56:14
 
Hallo zusammen,

kurz Info über mich, bin in Indien geboren, bin von Status Deutscher, Geschieden, momentan in eine Umschulung.

vor paar Monaten in Indien gewesen, habe dort ein Frau kenngelernt, verliebt.. Sie ist Inderin, Witwe, 1 Kind 5 Jahre alt, Sie verdient als Witwen Rente 60000 INR monatlich (etwa 900 €). besitzt ein feste Wohnsitz in Indien. Das Kind besucht schule dort.
nun Ich möchte gerne sie nach Deutschland für 8 Wochen einladen. heiraten kommt noch nicht in frage, und sie wollte auch nicht in Deutschland (für längere zeit)leben. nun wir haben zwei Optionen wegen Visum Antrag:-
1. ich lade Sie ein mit VE. habe aber gehört das Mann bekommt es nur für Familie.
und dennoch muss sie beim AV überzeugen das sie will mich nur besuchen Sonst nichts anderes.( kein Heirat in Planung, bombardierung von fragen)
2. Sie antragt ein Tourist Visum ein, aber da reise Dauer wird kurzer sein Weill Mann kann kein 8 Wochen Urlaub zeigen.. ich denke unrealistisch.

Ich weiß nicht welche weg sollen wir nehmen. wo sind chancen besser. bitte um hilfe. Danke im voraus

mfg
raja
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trixie
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Antwort #1 - 07.03.2016 um 13:10:35
 
Raja82 schrieb am 07.03.2016 um 12:56:14:
ich lade Sie ein mit VE. habe aber gehört das Mann bekommt es nur für Familie. 

Ich verstehe nicht so genau was du mit "Familie" meinst.
Die VE muss für jede Person abgegeben werden, die nach Deutschland reisen will. Ob es nun ein "Stück Papier" für jede Person einzeln, oder mehrere Personen auf einem "Stück Papier" stehen, ist nicht erheblich.

Dein Einkommen muss für die VE ausreichen und die Rückkehrbereitschaft muß glaubhaft sein.

Bei einem Touristenvisum (ist das gleiche Schengen Visum wie oben beschrieben, nur mit einem anderen Wortzusatz) muss deine Bekannte Hotelbuchungen und entsprechende Reisemittel nachweisen, die glaubhaft machen, dass sie bei der Einreise nicht auf's Sozialamt geht um sich zu unterhalten.
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Raja82
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Antwort #2 - 07.03.2016 um 13:20:39
 
danke für schnelles Antwort. mit Familie habe gemeint Mutter, Vater, Geschwister. Darf man ohne direkte Verbindung eine einladen z.B. Freunde ? darf Man auch OHNE VE jemand unoffical einladen, da die Besucherin sorgt für seine ausgaben.

Einkommen mäßig her, bin momentan in Umschulung, Kriege ALG-1 und Minijob, aber kein Sozial Leistungen. Aber bis Einladung habe wieder Vollzeit Arbeit

mfg

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Antwort #3 - 07.03.2016 um 13:26:10
 
Einladen darfst du jeden und auch für jeden eine VE abgeben.

Die Risiken und Nebenwirkungen einer abgegebenen VE hast du zu tragen.

Ob aber alle Personen, für die du eine VE abgegeben hast, ein Visum bekommen, ist aber eine ganz andere Frage.
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Raja82
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Antwort #4 - 07.03.2016 um 13:29:55
 
aber immerhin was in mein gedanken ist, soll ich das per VE machen oder lieber ausser bild bleiben.. wo hat man besser chancen
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trixie
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Antwort #5 - 07.03.2016 um 13:32:15
 
Wer soll denn ausser dir sonst die VE abgeben?
Gibt es Verwandte dieser Dame in Deutschland?

Du hattest auch nach einem Touristenvisum gefragt.
Hat deine Bekannte überhaupt die Finanzmittel eine touristische Reise aus eigener Tasche zu finanzieren?
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Raja82
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Antwort #6 - 07.03.2016 um 13:42:07
 
Nein sie hat keine verwandte oder bekannte hier.

Sie hat ja genug finanzmittel zum reise für 2 monat reise(8000 €+ paar kreditkarten mit 2000€ limits). für Rückkehrbereitschaft, Sie hat feste einkommen(900€ in indien, das ist mehr als genug für leben dort), besitzt eigene Immobilien, Auto, Das Kind wird in Indien bleiben( kein ferien)
Daswegen auch die frage welche variant sollen wir nehmen Smiley
Danke
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Antwort #7 - 07.03.2016 um 14:02:49
 
Sie hat ja einige Argumente für die Rückkehrbereitschaft (finanziell gut abgesichert, eigene Immobilien, Kind in Indien). Allerdings würde ich euch raten beim ersten Visum einen etwas kürzeren Zeitraum zu wählen. Es ist doch recht ungewöhnlich, dass eine Mutter acht Wochen ohne ihr Kind verreist und eventuell könnte die AV dann mutmaßen, dass sie auch bereit wäre, ihr Kind für noch längere Zeit zu verlassen. Somit wird das Argument Kind für die Rückkehrbereitschaft geschwächt, wenn sie ein Visum für einen so langen Zeitraum beantragt.
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Antwort #8 - 07.03.2016 um 14:07:21
 
4-6 wochen werde besser glaubhafter als tourist, da beim VE werden vielen fragen wegen mir vorkommen, und das sehr üblich das AV sehr schnell auf andere ideen kommt?
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Antwort #9 - 07.03.2016 um 14:13:44
 
Raja82 schrieb am 07.03.2016 um 14:07:21:
4-6 wochen werde besser glaubhafter als tourist

Es ist in meinen Augen das glaubhaft, was ein normaler Arbeitnehmer in Indien als Urlaub bekommen kann, ohne seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
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Antwort #10 - 07.03.2016 um 14:27:27
 
trixie schrieb am 07.03.2016 um 14:13:44:
Es ist in meinen Augen das glaubhaft, was ein normaler Arbeitnehmer in Indien als Urlaub bekommen kann, ohne seinen Arbeitsplatz zu verlieren. 


Sie ist kein Arbeitnehmerin, sondern rentnerin. habe oben auch erwähnt.
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Antwort #11 - 07.03.2016 um 14:36:55
 
Zitat:
Sie ist kein Arbeitnehmerin, sondern rentnerin. habe oben auch erwähnt.

... aber doch sehr unklar, denn ...
Zitat:
Sie verdient als Witwen Rente 60000 INR monatlich (etwa 900 €).

... eine Rente verdient man nicht (muss keine Leistung dafür erbringen), sondern bezieht oder erhält sie. Ebenso kann auch eine Witwe, die Rente (evtl. vom verstorbenen Mann) erhält, Arbeitnehmerin sein.Zwinkernd

Aber um auf deine Frage zurückzukommen, würde ich maximal vier Wochen als Tourist veranschlagen, denn ein "normaler" Tourist wird wohl nicht länger durch Deutschland reisen um sich den Kölner Dom oder das Brandenburger Tor anzuschauen.
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Antwort #12 - 07.03.2016 um 14:43:59
 
Danke.. Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 07.03.2016 um 19:59:29
 
Schließe mich @trixie und @Lila F an. 4 Wochen als Tourist klingt gut. Feste Rente, Kind in der Heimat und Immo in der Heimat sind positive Punkte für die Rückkehr nach Indien.

P.S. Dein ALG-1 wäre gut für eine VE, wenn es - je nach ABH -  zwischen 1.000 und 1.400 Euro im Monat wären.
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trixie
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Antwort #14 - 07.03.2016 um 21:15:08
 
Zitat:
Dein ALG-1 wäre gut für eine VE

... welche aber für eine touristische Reise (Bekannte legt entsprechende Hotelbuchungen und Nachweis über Finanzmittel vor, usw.) nicht benötigt wird.
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