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UK Transit mit Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.021 mal)
trillo
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i4a rocks!


Beiträge: 6

bla, Germany
bla
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag UK Transit mit Aufenthaltserlaubnis
09.03.2016 um 11:14:50
 
Hallo zusammen,

Folgender Fall:

Ehefrau aus serbien (serbischer Passport, serbische Staatsangehörigkeit) lebt in deutschland mit deutschem Eheman mit gültiger Aufenthaltserlaubnis. Soweit so gut.

Beide planen Urlaub in den USA. Serbische Ehefrau hat ein US Visum (B1/B2).

Viele Flüge gehen über England.

Frage: Kann serbische Ehefrau ohne Transit Visa durch UK nach USA und zurück reisen.

Folgende Info habe ich gefunden:

https://www.gov.uk/check-uk-visa/y/serbia/transit/yes
https://www.gov.uk/check-uk-visa/y/serbia/transit/no

aus denen nach meinem Verständnis hervorgeht das die serbische Ehefrau kein UK Visa benötigt. Wollte hier aber noch eine Meinung von den Experten hören.

Vielen Dank
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 09.03.2016 um 12:10:02
 
Normalerweise braucht sie kein Visum für UK, wenn sie dort nur umsteigt und den Transitbereich nicht verlässt.

Allerdings gilt das so nicht für Staatsangehörige aller Länder, bei einigen (wenigen) wird ein Transitvisum verlangt.

Das sollte sich aber durch einen Anruf bei der britischen Vertretung (oder der Fluggesellschaft, einem Reisebüro) schnellstens klären lassen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.03.2016 um 23:55:09
 
Hallo,

Dein Verständnis, das sich aus den Links heraus gebildet hat, ist korrekt.

Grundsätzlich ist die Frau visumpflichtig.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie von dieser Visumpflicht befreit ("transit without visa").

Die Voraussetzungen sind in Deinen Links genannt.
- Ankunft und Weiterreise per Flug.
- "ok"-gebuchter Anschlussflug bis Mitternacht des Folgetages.
- Visum / Aufenthalteerlaubnis des Zielstaates (bei Euch: USA)
und
- als eine Möglichkeit: Deutsche AE in Scheckkartenform.

Sollte dies so zutreffen, benötigt die Dame für den Flughafentransit kein Visum.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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