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EU Freizügigkeit (Gelesen: 854 mal)
Andji12
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.03.2016 um 09:58:33
 
Hallo Leute.

Was passiert wenn ein Unionsburger, der nach Berlin gezogen ist nach 6 Monaten noch keine Arbeit gefunden hat. Kann er aus Deutschland verschoben werden? Mein Bekannter (EU-Burger) ist mit seiner Freundin die eine blaue Karte bekommen hat nach Berlin gezogen. Ihr Gehalt reicht aus Sie beide zu finanzieren er hat noch keine Arbeit gefunden, weil er noch kein Deutsch spricht. Muss er eine Arbeit finden um Freizügigkeit zu genießen oder kann er auch nach 6 Monaten in Deutschland bleiben und vom Lohn seiner Freundin leben? Es wird natürlich keine Sozialhilfe beantragt. Ich bedanke mich für alle Antworten.


Liebe Grüße und ein schönes Wochenende  Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.03.2016 um 12:37:46
 
Ausreichende Existenzmittel, hier bereitgestellt durch die Freundin, reichen für eine Freizügigkeit nach § 4 FreizügG dann aus, wenn er auch entsprechend krankenversichert ist.
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tiggger
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i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.03.2016 um 15:15:06
 
Vor allem müsste der Verlust der Freizügigkeit auch ersteinmal formal vom Amt festgestellt werden.
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