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Muss ein Kind bei den Herkunfsländern der Eltern angemeldet werden? (Gelesen: 15.109 mal)
trixie
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Antwort #30 - 23.03.2016 um 16:27:41
 
deerhunter schrieb am 23.03.2016 um 16:18:29:
Die Deutsche AV wird kaum helfen...

Irgendwie aber wohl doch:
Zitat:
diesen Personen können die
Konsularbeamten jedoch Hilfe gewähren, soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht.


Bleibt nur die Frage offen, was man hier unter Billigkeit versteht.
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« Zuletzt geändert: 23.03.2016 um 16:40:03 von trixie »  
 
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Antwort #31 - 23.03.2016 um 21:40:13
 
deerhunter schrieb am 23.03.2016 um 11:42:21:
Man sollte immer bedenken, dass bei einer Anmeldung des Kindes....dieses Kind im anderen Land immer als "Einheimischer" gilt...auch strafrechtlich und steuerechtlich! Somit könnte es bei späteren Problemen in diesem Land keine Hilfe der deutschen AV geben! 


Der Staatsanwalt wird 2 min brauchen zu erkennen ob es sich um einen Staatsangehörigen handelt oder nicht. Die kennen meist das entsprechende Recht und aus Kenntnis der Staatangehörigkeit der Eltern ist das schnell abzuleiten. Da nützt dann auch die Nicht-Registrierung und Nicht-Pass auch nichts mehr.

trixie schrieb am 23.03.2016 um 16:27:41:
Zitat:
diesen Personen können die
Konsularbeamten jedoch Hilfe gewähren, soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht.

Bleibt nur die Frage offen, was man hier unter Billigkeit versteht. 

Auszug Webseite Auswärtiges Amt

Zitat:
Wenn Sie Doppelstaatler sind und neben der deutschen die Staatsangehörigkeit des Urlaubslandes besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die Behörden des anderen Landes betrachten Sie dann als ihren eigenen Staatsbürger und verbitten sich eine konsularische "Einmischung" deutscher Auslandsvertretungen.


Das Konsulat wird also sehr vorsichtig vorgehen.
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Antwort #32 - 24.03.2016 um 09:49:53
 
Es ist schon interessant: Bei einer Einbürgerung legen alle Wert auf die doppelte Staatsangehörigkeit - fast jeder sucht nach Wegen, seine alte Staatsangehörigkeit zu behalten und gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Bei Kindern, die Kraft Abstammung mehrere Staatsangehörigkeiten haben  - auch ohne Registrierung im Heimatstaat der Eltern -, versucht man wiederum alles, damit diese zweite (problematische?) Staatsangehörigkeit nicht zum Tragen kommt.

Wenn die Staatsangehörigkeit in irgendeiner Form "vererbt" wird, nützt es nichts, den Kopf in den Sand zu stecken und das Kind nicht registrieren zu lassen. Die Staatsangehörigkeit ist vorhanden und jede Behörde im Heimatstaat der Eltern kann und wird dies prüfen und dann sind Probleme da, die bei einer zeitigen Registrierung evtl. nicht da gewesen wären.

Doppelte Staatsangehörigkeit kann immer zum Problem werden - aber Ehrlichkeit in dieser Hinsicht zahlt sich m.E. immer aus.
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tiggger
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Antwort #33 - 24.03.2016 um 10:03:49
 
Tina05 schrieb am 24.03.2016 um 09:49:53:
Es ist schon interessant: 

Aber auch verständlich. Einbürgerung betrifft eher die erste und zweite Generation in Deutschland, d.h. man kennt das Ursprungsland noch und ist sich vielleicht nicht 100% sicher über die nächsten 40-50 Jahre.
Das Problem einer 2ten Staatsbürgerschaft durch Abstammung betrifft die 2te und 3te (und nte) Generation, d.h. das andere Land ist eher unbekannt, und man ist sich seiner alleinigen Zugehörigkeit zu D eher sicher.

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Antwort #34 - 24.03.2016 um 10:36:26
 
Ist eigentlich jemandem aufgefallen, daß
1.) diese Diskussion sich bereits selbst entwickelt und immer weniger mit der Frage des TS zu tun hat?
2.) der TS seit Antwort 6 nicht mal mehr ins Forum geschaut hat?
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Antwort #35 - 24.03.2016 um 10:58:52
 
grisu1000 schrieb am 23.03.2016 um 21:40:13:
Der Staatsanwalt wird 2 min brauchen zu erkennen ob es sich um einen Staatsangehörigen handelt oder nicht. Die kennen meist das entsprechende Recht und aus Kenntnis der Staatangehörigkeit der Eltern ist das schnell abzuleiten. Da nützt dann auch die Nicht-Registrierung und Nicht-Pass auch nichts mehr.


Wenn ein 20 jähriger eine Straftat / Problem in einem Drittland begeht und nur einen deutschen Pass hat und nicht registriert ist, wie soll man das heraus bekommen. Nehmen wir an Vater ist deutsch von Geburt, Mutter Deutsche seit 18 Jahren!!!
Niemand wird von einem straffälligen Ausländer mit deutschem Pass eine Geburtsurkunde verlangen, zumal wenn er sehr europäisch aussieht! Oder sehe ich da etwas falsch! Auch für die deutsche Botschaft ist er dann Deutscher!
Petersburger schrieb am 24.03.2016 um 10:36:26:
Ist eigentlich jemandem aufgefallen, daß
1.) diese Diskussion sich bereits selbst entwickelt und immer weniger mit der Frage des TS zu tun hat?
2.) der TS seit Antwort 6 nicht mal mehr ins Forum geschaut hat? 


Ist aber trotzdem eine sehr interessante FRage für jeden der "gemischte" Kinder hat, deshalb würde ich darum bitten es weiterlaufen zu lassen
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trixie
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Antwort #36 - 24.03.2016 um 12:24:10
 
tiggger schrieb am 24.03.2016 um 10:03:49:
Das Problem einer 2ten Staatsbürgerschaft durch Abstammung betrifft die 2te und 3te (und nte) Generation, d.h. das andere Land ist eher unbekannt, und man ist sich seiner alleinigen Zugehörigkeit zu D eher sicher.

Dass man sich ab der 2. Generation sicher in seiner Zugehörigkeit zu Deutschland ist, mag ein Idealbild sein.
Als vor dem Jahr 2000 das alte Staatsangehörigkeitsgesetz galt, ließen sich viele türkische Bürger der 2. Generation zuerst aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausbürgern und dann wieder einbürgern. Oder du hörst die Aussage, "Ich bin Türkin, mit deutschem Pass." was die absolute Zugehörigkeit zu Deutschland wohl nicht so eindeutig zu erkennen gibt.

Zitat:
Niemand wird von einem straffälligen Ausländer mit deutschem Pass eine Geburtsurkunde verlangen,

... was wohl auch praxisfern wäre.
Warum sollte ein Ausländer bei Straftat schlechter/besser behandelt werden wie ein Inländer, denn vor dem Gesetz sind "doch alle gleich."
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tiggger
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Antwort #37 - 24.03.2016 um 12:30:37
 
trixie schrieb am 24.03.2016 um 12:24:10:
Dass man sich ab der 2. Generation sicher in seiner Zugehörigkeit zu Deutschland ist, mag ein Idealbild sein. 

Nein. Habe ich auch nicht so geschrieben. Es gibt da Überschneidungen. Ich habe die 2te Generation auch in dem anderen Fall genannt. Ich behaupte es gibt häufig solche und solche 2te Generationen (je nach Herkunft, Aufenthaltsdauer der Eltern usw).

Um nochmal zum Thema zurückzukehren: Der saubere Weg wäre (wenn die anderen Länder das erlauben) die offizielle Aufgabe der Staatsbürgerschaft.
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Antwort #38 - 24.03.2016 um 13:31:22
 
Zitat:
Der saubere Weg wäre (wenn die anderen Länder das erlauben) die offizielle Aufgabe der Staatsbürgerschaft.

... was aber voraussetzt, dass erst einmal die entsprechende Registrierung durchgeführt wird. Und genau an diesem Punkt herrscht Uneinigkeit unter den Forenusern.
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Antwort #39 - 24.03.2016 um 13:44:03
 
trixie schrieb am 24.03.2016 um 12:24:10:
Warum sollte ein Ausländer bei Straftat schlechter/besser behandelt werden wie ein Inländer, denn vor dem Gesetz sind "doch alle gleich." 


Also ich habe Gefängnisse in Thailand, Philippinen, Brasilien, SA usw. gesehen, da gab es für "Weiße" schon eine etwas andere Behandlung, als für "Inländer"
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Antwort #40 - 24.03.2016 um 14:59:01
 
deerhunter schrieb am 24.03.2016 um 13:44:03:
da gab es für "Weiße" schon eine etwas andere Behandlung, als für "Inländer" 

Im Fall des TS dürfte wohl die Kombination "spanisch-philippinisch" wohl nicht zu dem "weißen" Ergebnis führen, wen welchen du wohl sprichst. Dem Aussehen nach dürften sie eher einem Inländer  gleichen, als einem "Weißen", womit die von dir geschilderten Behandlungsvorteile nicht zwingend gegeben sein dürften.

Ob dann ein deutscher Pass die Rettung darstellt, bezweifle ich.

Zitat:
Also ich habe Gefängnisse in Thailand, Philippinen, Brasilien, SA usw. gesehen

Was hast du denn alles angestellt, dass man dir Gefängnisse von Innen zeigte?  Laut lachend
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Antwort #41 - 24.03.2016 um 16:17:01
 
trixie schrieb am 24.03.2016 um 14:59:01:
m Fall des TS dürfte wohl die Kombination "spanisch-philippinisch" wohl nicht zu dem "weißen" Ergebnis führen, wen welchen du wohl sprichst. Dem Aussehen nach dürften sie eher einem Inländergleichen, als einem "Weißen",


Kommt drauf an...es gibt sehr hellhäutige Spanier und Filipinas...mein Sohn (Mutter Filipina) ist heller als ich  Laut lachend

trixie schrieb am 24.03.2016 um 14:59:01:
Was hast du denn alles angestellt, dass man dir Gefängnisse von Innen zeigte?Laut lachend


Eine zeitlang Rückführungen, dann Verbindungsbeamter in verschiedenen Ländern.....länger musste ich dort glücklicherweise nicht verharren....ist echt übel
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Antwort #42 - 24.03.2016 um 19:06:05
 
trixie schrieb am 24.03.2016 um 14:59:01:
Was hast du denn alles angestellt, dass man dir Gefängnisse von Innen zeigte? 

In manchen Ländern ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass es auch Touristen gestattet wird Haftanstalten zu besuchen. Möglicherweise will man damit den Menschen vor Augen führen, was sie erwartet, wenn man dort gegen die strengen (Drogen)Gesetze verstößt. Ich habe schon die Gelegenheit wahrgenommen, in Sri Lanka und in Thailand solche Einrichtungen zu besichtigen.
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