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Eheschließung in BRD Scheidung in Tunesien möglich? (Gelesen: 10.229 mal)
Themen Beschreibung: Eheschließung in BRD Scheidung in Tunesien möglich?
istschonvergeben
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i4a rocks!


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04.03.2016 um 15:19:04
 
Hallo wurde von einem anderen Forum hierhin verwiesen.
Die Ehe wurde 2000 hier in Deutschland geschlossen.
Ich bin Deutsche, mein Mann Tunesier. Mir hat er gesagt, dass er die Ehe im Konsulat angemeldet hat.
Jetzt macht er den Vorschlag die Ehe zuerst in Tunesien scheiden zu lassen um dann diese Scheidung in Deutschland anerkennen zu lassen.
Ich möchte nur kurz wissen, ob das überhaupt geht.
Ich möchte dann hier in Deutschland geschieden sein.
Ich kenne mich nicht aus und habe im Moment kein Geld für den Anwalt.
Weiss jemand Bescheid?
Danke
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Aras
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Antwort #1 - 04.03.2016 um 15:25:49
 
Wo war der letzte gemeinsame Wohnsitz?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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istschonvergeben
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 04.03.2016 um 15:30:39
 
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Aras
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Antwort #3 - 04.03.2016 um 15:35:50
 
Dann wäre ggf. das tunesische Gericht nicht zuständig. Das müsstest du prüfen.

Aber was ist genau das Problem? Kann man in Tunesien sich schneller scheiden lassen? Oder geht es nur ums Geld?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 04.03.2016 um 15:42:45
 
Mache die kurze Version.
Mann Tunesier, kriminell, habe ihn rausgeschmissen. Er hat sich nach Tunesien abgesetzt.
Bettel seit Monaten um die Scheidung. Er verweigert sie mir.
Gestern kam ne mail " Ja, ich mach die Scheidung in Tunesien, lass dirballes beglaubigen, du gehst in Deutschland zum Gericht, fertig, geschieden.
Wahrscheinlich will er etwas von mir ....
Ich will nur wissen, ob das überhaupt so geht.
Bevor ich mich wieder in stundenlange Gespräche mit ihm verwickeln muss, damit ich vielleicht endlich meine Scheidung bekomme.
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istschonvergeben
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Antwort #5 - 04.03.2016 um 16:01:13
 
Eben gerade kam die Antwort auf meine Frage an mich selber, was er bezweckt. Jetzt kommt die Erpressung Kind gegen Scheidung.
"ok ich habe dir gesagt gib mir wenig Zeit...... Ich möchte moncef sehen....frag ihn ob er auch möchte?  Über den Rest reden wir wie Erwachsene.... Es geht nicht anderes.....Wir haben gemeinsamen Interessen zu regeln denn müssen wir den Weg gehen......Wir müssen uns treffen... Ich wird auch den Weg gehen trotz dass ich dich nicht trauen kann...."
Daraufhin habe ich geantwortet, wenn du dich uns näherst rufe ich die Polizei.
Dann er: Mach was du willst... Du willst was von mir nicht ich von dir......Und jetz für immer lass mich in ruhe......Wie du willst....melde dich nicht mehr bei mir.....
Tut mir leid, dass ich das Forum hier dafür missbrauche, aber so habe ich wenigstens einen kleinen Beweis.
Scheidung in Tunesien hat sich dann wohl erledigt.
Danke fürs Lesen
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Aras
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Antwort #6 - 04.03.2016 um 16:27:37
 
Tja so ist das. Aber ich empfehle dir trotzdem nach einem Trennungsjahr die Scheidung einzureichen. Wenn du kein Geld hast, dann beantrage Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
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Antwort #7 - 04.03.2016 um 19:11:33
 

Aras, das ist nicht so einfach, wenn sich mein Mann weigert und noch dazu nicht in Deutschland ist, dann kann sich das Ganze bis zu drei Jahre hinziehen. Mein Problem ist, das können Sie nicht wissen, dass ich diese Zeit wahrscheinlich nicht mehr habe, da ich an Krebs im fortgeschrittenem Stadium erkrankt bin. MeinMann weiss dass und wird die Zeit also einfach aus sitzen um dann an das Erbe und das Kind zu kommen.
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Aras
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Antwort #8 - 04.03.2016 um 19:23:03
 
Vielleicht greift irgendein Härtefallscheidungsgrund. Also lass dich anwaltlich beraten.
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lottchen
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Antwort #9 - 04.03.2016 um 19:29:07
 
Sobald die Scheidung eingereicht ist erbt er gar nichts. Also, ab zum Anwalt und einreichen sobald es geht.
Hat er das Sorgerecht für das Kind? Wenn nein kann er es natürlich später beantragen, aber so einfach wird er das nicht bekommen, wenn der kriminelle Hintergrund bekannt ist.
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istschonvergeben
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Antwort #10 - 04.03.2016 um 19:34:17
 
Aras, habe ich alles schon durch. Der einzige Härtefall wäre es gewesen, wenn mich mein Mann einmal krankenhausreif geschlagen hätte. Hat er aber nur bei anderen. Die ganzen psychischen Quälereien die ich bei ihm hatte kann ich ja leider nicht beweisen. Und um es ganz ehrlich zu sagen, ich hab keine Kraft dafür. Ich muss durch die Chemo und ich muss es irgendwie schaffen mein Kind zu erziehen. Wie mir schon jemand anderes sagte, wenn du keine Kräfte dafür hast, dann akzeptiert es. Ist zwar schwer für mich, aber werde ich wohl müssen.
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HeFi
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Antwort #11 - 05.03.2016 um 02:45:27
 
istschonvergeben schrieb am 04.03.2016 um 15:19:04:
Jetzt macht er den Vorschlag die Ehe zuerst in Tunesien scheiden zu lassen um dann diese Scheidung in Deutschland anerkennen zu lassen.Ich möchte nur kurz wissen, ob das überhaupt geht.

Nein, das geht mMn nicht.
Das zuständige Gericht bei deutsch-tunesischen Ehescheidungen richtet sich mMn nach
Art. 32 Abs. 2 des Deutsch-tunesischen Vertrages vom 19.7.1966 (der nwv gültig ist)      http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_online_db/ir_htm/frame_dt-tun_rhv.htm
Zitat:
(2) Besaß auch nur einer der beiden Ehegatten die Staatsangehörigkeit des Anerkennungsstaates, so sind die Gerichte des Entscheidungsstaates im Sinne dieses Titels zuständig, wenn der Beklagte zur Zeit der Einleitung des Verfahrens seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Entscheidungsstaat hatte oder wenn die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Entscheidungsstaat hatten und einer der Ehegatten zur Zeit der Einleitung des Verfahrens sich im Entscheidungsstaat aufhielt.

1. ER könnte nur dann die Scheidung in Tunesien betreiben, wenn Du (Beklagte) bei der Einleitung des Verfahrens Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Tunesien hättest,
maW
bist Du Beklagte und in Deutschland, kann ER die Scheidung in Deutschland einreichen,
ist ER Beklagter und in Tunesien, kannst Du die Scheidung in Tunesien einreichen.

2. Ansonsten ist das Gericht im Staat des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt's zuständig, wenn einer der Ehegatten (Du) seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat. Nach Deinen Einlassungen wäre das Deutschland.
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« Zuletzt geändert: 05.03.2016 um 02:58:48 von HeFi »  
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Antwort #12 - 05.03.2016 um 07:33:59
 
HeFi, das heißt, er lebt jetzt in Tunesien (seit ca. Oktober 2015), ich will die Scheidung. Also könnte ich die Scheidung in Tunesien einreichen und würde dann rechtskräftig von ihm geschieden? D. h. die Scheidung wird in Deutschland anerkannt?
Wenn das geht, weiss hier jemand ob das Ganze dann in Tunesien machbar ist, ohne dass ich das Land betreten? Also nur mit Hilfe eines Anwaltes? Denn ich fühle mich in diesem Land nicht mehr sicher. Ein Bekannter hat mir gesagt, dadurch dass ich meinem Mann das gemeinsame Kind vorenthalten, habe ich mich nach tunesischen Recht strafbar gemacht.
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istschonvergeben
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Antwort #13 - 05.03.2016 um 08:26:59
 
Lottchen, laut einem Anwalt (Beratung), erlischt sein Erbschaftsanspruch (Pflichtteil) erst mit der rechtskräftigen Scheidung.
Er hat zwar im Moment noch das geteilte Sorgerecht, allerdings habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Er musste aus Deutschland raus, sonst käme er ins Gefängnis. Ist in Tunesien, kommt nur ab und zu illegal nach Deutschland (Einreise über Italien o. ä.). Um das zu unterbinden habe ich zwar beim Ausländeramt die Aufhebung seiner Niederlassungserlaubnis beantragt, aber die Bearbeitung werde ich wahrscheinlich nicht mehr erleben.
Kurz und gut, das Sorgerecht kann er nicht mehr ausüben und ich habe ihm Kontakt zum Kind untersagt.
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lottchen
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Antwort #14 - 05.03.2016 um 10:47:56
 
Ich würde versuchen, ihm jetzt über das Gericht das Sorgerecht entziehen zu lassen. Auch wenn er es nicht ausübt - er hat es noch. Ob Du ihm den Kontakt verbietest oder nicht ist rechtlich egal - das muss schon ein Gericht tun.

Gibt es Geschwister / Eltern, die sich später mal um Dein Kind kümmern sollen? Ich kenne mich da nicht aus, aber gibt es da keine Möglichkeit jetzt schon anzustoßen, dass die das Sorgerecht bekommen (werden)?

Meiner Meinung nach hat der eine Partner nur Anrecht auf den  Pflichtteil, falls der andere noch im Trennungsjahr verstirbt.
Steht auch vielen Seiten so, z.B. hier
http://www.xxxxxxx
Ist das Trennungsjahr rum bekommt er gar nichts. Egal, wie weit die Scheidung ist. Der Trennungszeitpunkt sollte nur klar und nachweisbar sein.


istschonvergeben schrieb am 05.03.2016 um 08:26:59:
Lottchen, laut einem Anwalt (Beratung), erlischt sein Erbschaftsanspruch (Pflichtteil) erst mit der rechtskräftigen Scheidung.


Das ist so meiner Meinung nach falsch.

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« Zuletzt geändert: 06.03.2016 um 20:02:02 von Tippi » 
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