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Muss ein Kind bei den Herkunfsländern der Eltern angemeldet werden? (Gelesen: 15.112 mal)
Narcisita
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Muss ein Kind bei den Herkunfsländern der Eltern angemeldet werden?
03.03.2016 um 19:43:58
 
Hallo Leute,

folgendes Problem: Ich bin Spanier und habe vor kurzem die Deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Frau ist Filippina.
Wir haben 2 Kinder bekommen bevor ich die Deutsche Staatszugehörigkeit hatte. Da beide Kinder hier geboren sind, haben beide einen Deutschen Ausweis.
Jetzt zu meiner Frage:
Muss ich meine Kinder beim Spanischen und Filipinischen Konsulat anmelden? oder können sie es ab dem 18. Lebensjahr machen?
Weder wir Eltern noch die Kinder haben Interesse daran sie überall anzumelden und Ausweise dort zu machen.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.03.2016 um 22:02:24
 
Narcisita schrieb am 03.03.2016 um 19:43:58:
Muss ich meine Kinder beim Spanischen und Filipinischen Konsulat anmelden? 


das Deutsche Recht fordert das NICHT.
Inwiefern das spanische und Filipinische Gesetz der fordern und was die Folgen wären, müsst Ihr mit diesen Ländern klären.
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Aras
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Antwort #2 - 03.03.2016 um 22:43:11
 
Ich kann nur aus persönlicher Betroffenheit nur sagen, dass ich durch die NichtRegistrierung meines Vaters und der NichtRegistrierung von mir jetzt schwer die iranische Staatsangehörigkeit nachweisen kann. Läuft dann wohl auf eine NachRegistrierung bzw. Feststellungsklage hinaus. Obwohl ich dann als Iraner Wehrdienst leisten bzw. mich freikaufen könnte, hätte ich die Möglichkeit Grund und Boden im Iran zu besitzen.Außerdem traut sich dann kein verdammter iranischer Konsulatmitarbeiter meiner Mutter zu unterstellen, ob ich unehelich gezeugt worden wäre. Wenigstens habe ich es derzeit schwarz auf weiß, dass ich vom Iran als Ausländer betrachtet werde und kann per Visa einreisen.

Also ich empfehle allen die Registrierung. Auch wenn man die Staatsangehörigkeit nicht mag, ist es immer noch die Entscheidung der Kinder diese aufzugeben. Zumal man durch fehlende Registrierung ggf. an der Ein- bzw. Ausreise gehindert werden könnte.
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Antwort #3 - 03.03.2016 um 23:04:05
 
@ Narcisita

Es stellt sich die Frage, ob die Kinder jetzt überhaupt die spanische Staatsangehörigkeit noch haben, bzw. noch haben können, da du jetzt Deutscher bist. Dazu müßtest du das span. Staatsangehörigkeitsgesetz studieren wann die Kinder als span. Staatsangehörige gelten.

Aras schrieb am 03.03.2016 um 22:43:11:
. Auch wenn man die Staatsangehörigkeit nicht mag, ist es immer noch die Entscheidung der Kinder diese aufzugeben

Bist du dir sicher, dass man die Staatangehörigkeit besagter Länder einfach wieder so aufgeben kann und man sich bei einer Wehrpflicht auch freikaufen kann.

Mehrere Staatsangehörigkeiten zu besitzen muss nicht unbedingt ein Vorteil sein.

Aras schrieb am 03.03.2016 um 22:43:11:
Zumal man durch fehlende Registrierung ggf. an der Ein- bzw. Ausreise gehindert werden könnte. 

Auch das muss dem ein oder anderen nicht unbedingt wichtig sein.
Kenne eine hier lebende Bürger, mit ausländischen Wurzeln, die noch nie im Land der Eltern waren und auch kein Interesse haben dorthin zu reisen.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 04.03.2016 um 00:05:04
 
Narcisita schrieb am 03.03.2016 um 19:43:58:
Wir haben 2 Kinder bekommen bevor ich die Deutsche Staatszugehörigkeit hatte. Da beide Kinder hier geboren sind, haben beide einen Deutschen Ausweis.

Allein durch die Geburt in Deutschland bekommt man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht.

Normalerweise besitzen Deine Kinder die Staatsangehörigkeit von Dir und Deiner Frau. Wodurch die Kinder einen deutschen Pass erhalten konnten, ist mir jedenfalls nicht klar geworden.
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Antwort #5 - 04.03.2016 um 00:17:45
 
Zitat:
Wodurch die Kinder einen deutschen Pass erhalten konnten, ist mir jedenfalls nicht klar geworden

Legen wir einfach einmal § 4 Abs.3 Staatsangehörigkeitsgesetz zugrunde. Zwinkernd
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Narcisita
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Antwort #6 - 05.03.2016 um 16:12:17
 
Erstens bin ich Europäer und bin seit 1968 in der BRD.
Bei der Geburt beider Kinder (in Deutschland) war es eigetlich mein Wunsch, das diese die Spanische Staatsangehörigkeit bekommen. Man sagt mir aber das es wohl Europaweit so wäre, das die Kinder automatisch die aus dem Land (gilt nur für Europa) bekommen wo sie geboren werden. Deshalb haben beide einen Deutschen Ausweis.
Mir geht es jetzt aber das ich nicht Einsehe, warum ich meine Kinder, beim Filipinischen Konsulat anmelden muss. Aus Spargründen gibt es in Hessen kein Filipinisches Konsulat. Ich müsste extra dafür nach Berlin fahren.
Sie werden in den Filipinen sowieso nicht leben wollen. Die Kultur ist dort zu extrem, Die Regierung Korrupt und die Zukunft dort ungewiss. Deshalb Fliegen wir alle 5 Jahre mal zur Familie und das wars. Da wollen die Kinder lieber nach Spanien.
Die Begründung die man mir genannt hat ist: Die Kinder sollen die Möglichkeit haben ab ihrem 18ten Geburtstag ihre Staatsbürgeschaft frei wählen zu können.
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Antwort #7 - 05.03.2016 um 16:22:49
 
Narcisita schrieb am 05.03.2016 um 16:12:17:
Aus Spargründen gibt es in Hessen kein Filipinisches Konsulat. Ich müsste extra dafür nach Berlin fahren. 

Neben der Botschaft in Berlin gibt es philippinische Vertretungen in Münschen, Stuttgart, Frankfurt am Main in Hessen, Essen und Dresden. 

Konsulat Philippinen in Frankfurt
Brentanostrasse 4
60325 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 2470 4356
Fax: (069) 2470 4438
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Antwort #8 - 05.03.2016 um 16:22:58
 
Philippinen musst du deine Kinder nicht anmelden...ist freiwillig! Wenn du auf einen Phil. Passport keinen Wert legst, vergiss es einfach!
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Antwort #9 - 05.03.2016 um 19:24:50
 
trixie schrieb am 03.03.2016 um 23:04:05:
Bist du dir sicher, dass man die Staatangehörigkeit besagter Länder einfach wieder so aufgeben kann und man sich bei einer Wehrpflicht auch freikaufen kann.


Es geht hier nicht um haben oder nicht haben. Sondern ob man die Staatsangehörigkeit der Kinder gegenüber dem Staat verschweigt oder nicht. Die Kinder müssen das ggf. in 20 oder 30 Jahren ausbaden.

Hatte der TE zur Geburt der Kinder über 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in DEU sind die Kinder deutsch.

Narcisita schrieb am 05.03.2016 um 16:12:17:
Bei der Geburt beider Kinder (in Deutschland) war es eigetlich mein Wunsch, das diese die Spanische Staatsangehörigkeit bekommen


Warst du bei Geburt spanischer Staatsbürger sind die Kinder auch spanisch. Was deutsche Behörden dazu sagen ist irrelevant. Es gibt keine einheitliche europäische Regelung das man nur eine europäische Staatsangehörigkeit haben dürfte. Am besten besorgt man sich bem spanischen Konsulat hierüber eine Bescheinigung, und geht damit zu Standesamt und Meldeamt um die Einträge berichtigen zu lassen.

Ansonsten:
Warum glauben die Eltern das Recht zu haben die Entscheidung der Kinder über die Fortführung von Staatsangehörigkeitn vorweg zu nehmen. Wenn ja, dann macht man es richtig und betreibt eine formelle Ausbürgerung. Ansonsten kann es für die Kinder einfach später zu massiven Problemem kommen.

Wobei mehr als 2 Staatsangehörigkeiten IMHO eher schwer handelbar ist.


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Antwort #10 - 05.03.2016 um 19:47:43
 
grisu1000 schrieb am 05.03.2016 um 19:24:50:
Es geht hier nicht um haben oder nicht haben. Sondern ob man die Staatsangehörigkeit der Kinder gegenüber dem Staat verschweigt oder nicht.

... und dazu ist es wichtig zu wissen, ob die Kinder die anderen Staatsangehörigkeiten überhaupt von Geburt an haben und unter welchen Umständen sie diese Staatsangehörigkeit verlieren.

Narcisita schrieb am 05.03.2016 um 16:12:17:
Man sagt mir aber das es wohl Europaweit so wäre, das die Kinder automatisch die aus dem Land (gilt nur für Europa) bekommen wo sie geboren werden.

Der "man sagt mir" ist nicht richtig, weil auch jedes europäische Land in Eigenregie regelt wann jemand seine Staatsangehörigkeit bekommt.
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Antwort #11 - 05.03.2016 um 19:58:22
 
grisu1000 schrieb am 05.03.2016 um 19:24:50:
Ansonsten:Warum glauben die Eltern das Recht zu haben die Entscheidung der Kinder über die Fortführung von Staatsangehörigkeitn vorweg zu nehmen. Wenn ja, dann macht man es richtig und betreibt eine formelle Ausbürgerung. Ansonsten kann es für die Kinder einfach später zu massiven Problemem kommen.

Genau so ist es.

Es liegt doch nicht im Befinden der Eltern, welche  Staatsangehörigkeit ein Kind hat, sei es nun nach dem Abstammungsprinzip oder dem Geburtsort.

Zunächst hat das Kind jedenfalls die entsprechende Staatsangehörigkeit(en) oder eben nicht. Das bestimmen auch nicht die Eltern, sondern die jeweiligen Staatsagehörigkeitsgesetze. Die Inhabe oder Nichtinhabe einer Staatsangehörigkeit ist leider kein Wunschkonzert.

Soweit das überhaupt möglich ist müssen sie eben dann eine Ausbürgerung für das Kind anstreben (was aber nicht bei allen Staaten möglich und manchmal erst bei Volljährigkeit des Kindes ist  machbar ist). Solange müssen die Eltern damit leben, dass das Kind auch eine Staatsangehörigkeit innehat, die ihnen nicht gefällt.

Einfach eine (eventuell) bestehende Staatsangehörigkeit zu ignorieren hilft da nicht weiter und kann dem Kind in späteren Jahren bös auf die Füße fallen.
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Antwort #12 - 06.03.2016 um 11:07:39
 
Verstehe es auch nicht und kenne aus von vielen DE-TN Paaren wo dem Kind einfach der PAss verweigert wird da (meistens die Mutter) davon ausgeht ohne ANmeldung hat das Kind die tn Staatsbürtgerschaft nicht. Allerdings ist es in den meisten arabischen Ländern so dass das Kind die Stbürgerschaft durch Geburt erhält.
Im nachhinein diese nachzuweisen bzw. diese auch in Form einer Geburtsurkunde zu bekommen hat massive NAchteile und auch Hindernisse.
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Antwort #13 - 06.03.2016 um 18:01:58
 
SaCo schrieb am 06.03.2016 um 11:07:39:
. Allerdings ist es in den meisten arabischen Ländern so dass das Kind die Stbürgerschaft durch Geburt erhält

... was aber hier in keinester Weise zutrifft, womit der Vergleich irrelevant ist. In den "meisten" Ländern heißt zufolge, nicht in allen Ländern, womit dem TS noch weniger geholfen ist. Zwinkernd

Narcisita schrieb am 03.03.2016 um 19:43:58:
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Antwort #14 - 06.03.2016 um 19:08:19
 
Artículo 17 der spanischen Zivilgesetzbuch
Zitat:
1. Son españoles de origen:

a) Los nacidos de padre o madre españoles.


Die Verfassung der Philippinen

Artikel 4 Staatsangehörigkeit
Zitat:
Section 1. The following are citizens of the Philippines
[2] Those whose fathers or mothers are citizens of the Philippines;


Das Kind hat also zusätzlich die spanische und philippinische Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben. Wenn die Kinder vorhersehbar niemals nach Spanien oder in die Philippinen wollen, dann braucht man nix zu machen.
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