trixie schrieb am 03.03.2016 um 23:04:05:Bist du dir sicher, dass man die Staatangehörigkeit besagter Länder einfach wieder so aufgeben kann und man sich bei einer Wehrpflicht auch freikaufen kann.
Es geht hier nicht um haben oder nicht haben. Sondern ob man die Staatsangehörigkeit der Kinder gegenüber dem Staat
verschweigt oder nicht. Die Kinder müssen das ggf. in 20 oder 30 Jahren ausbaden.
Hatte der
TE zur Geburt der Kinder über 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in DEU sind die Kinder deutsch.
Narcisita schrieb am 05.03.2016 um 16:12:17:Bei der Geburt beider Kinder (in Deutschland) war es eigetlich mein Wunsch, das diese die Spanische Staatsangehörigkeit bekommen
Warst du bei Geburt spanischer Staatsbürger sind die Kinder auch spanisch. Was deutsche Behörden dazu sagen ist irrelevant. Es gibt keine einheitliche europäische Regelung das man nur eine europäische Staatsangehörigkeit haben dürfte. Am besten besorgt man sich bem spanischen Konsulat hierüber eine Bescheinigung, und geht damit zu Standesamt und Meldeamt um die Einträge berichtigen zu lassen.
Ansonsten:
Warum glauben die Eltern das Recht zu haben die Entscheidung der Kinder über die Fortführung von Staatsangehörigkeitn vorweg zu nehmen. Wenn ja, dann macht man es richtig und betreibt eine formelle Ausbürgerung. Ansonsten kann es für die Kinder einfach später zu massiven Problemem kommen.
Wobei mehr als 2 Staatsangehörigkeiten
IMHO eher schwer handelbar ist.