Vielen Dank für eure Antworten!
nach Kroatien will er auf keinen Fall - dort hat er keine Verbindungen/Familie mehr, und schlimmstenfalls erwartet ihn dort eine Haftstrafe. Das ist aber nicht sicher/er weiß es nicht genau, Ein Verfahren gab es wohl, damals, 2006, lange "vor meiner Zeit", aber da war er schon außer Landes.
Alles etwas wirr....und schlafende Hunde will er nicht wecken. Bisher haben die deutschen Behörden nichts von einer kroatischen Strafe erwähnt.
Was wir momentan haben, ist seine Haftsstrafe hier in D, die sich zusammensetzt aus 12 Monaten Bewährungswiderruf (Urteil aus 2013, siehe meine alten Beiträge) und 14 Monaten "neuer" Strafe aus Urteil nach Tat im April 2014.
Seitdem hat er sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen, hat keinen Tropfen mehr getrunken (Alkoholrausch war in beiden Fällen der Grund für seine "Ausraster"), er hatte eine Arbeitsstelle gefunden und war nur wegen Winterpause (Baugewerbe) arbeitslos gemeldet, als jetzt die endgültige Ladung zum Haftantritt kam.
Wir sind seit 2012 zusammen - für meine jüngeren Kinder (fast 7 und 9 Jahre alt) ist er der "Papi", seit mein Exmann uns 2010 verlassen hat, um mit seiner neuen Flamme in Thailand zu leben. Natürlich suche ich nach jedem Hoffnungsschimmer und Strohhalm, der uns ein gemeinsames Leben ermöglicht, zumal er sich so sehr zum Guten geändert hat.
Wir haben beide viel durchgemacht und wollen nur einen gemeinsames Leben in bescheidener Sicherheit haben.
Ich habe im Internet folgendes gefunden, was mir Hoffnung gibt:
"Straffällige EU-Ausländer
Wird ein EU-Bürger während seines Aufenthaltes in einem Mitgliedstaat straffällig, so kann ihm die Ausweisung drohen. Die strafrechtliche Verurteilung allein kann jedoch nicht zu einer Ausweisung oder Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis führen. Vielmehr muss eine "tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung" vorliegen, die "ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", wie es der Europäische Gerichtshof formuliert. Wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so ist eine Ausweisung nicht zulässig. Anders ist es jedoch bei besonders schwerwiegenden Straftaten: Im Bereich der Rauschgiftkriminalität tendieren die Gerichte dazu, eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anzunehmen. Hier kann im Einzelfall die Verurteilung wegen einer einzigen Tat die Ausweisung begründen, wenn aufgrund des Verhaltens und der Gesamtpersönlichkeit des Täters die konkrete Gefahr erneuter Verstöße gegen Strafvorschriften besteht. Ausschlaggebend für eine Ausweisung darf lediglich das persönliche Verhalten des Betroffenen sein. Unzulässig ist es daher, wenn ein Staat einen Unionsbürger nur ausweist, um andere Ausländer von gleichem Verhalten abzuschrecken."
(Quelle:
http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/aufenthaltsrecht-eu/ausweisung-eu-auslaend...)
Das entspricht ungefähr dem, was T.P. geschrieben hat.
Auch Reinhard macht mir/uns mit seinem Post Hoffnung.
Ich werde mich bemühen, einen Fachanwalt zu finden, den ich mir von meinem ALG2 leisten kann. (Ich bin wegen chronischer Krankheit seit der Trennung von meinem Ex-Ehemann mit meinen 4 Kindern leider darauf angewiesen)
Vielen Dank noch mal für eure Antworten!
Über weiteren Input freue ich mich.