Hallo zusammen,
ich will meine ukrainische Freundin einladen zu mir in die Schweiz. Ich bin Deutscher und meine Eltern wohnen auch noch dort.
Sie war bereits mehrfach bei mir über ein polnisches Business Visa das sie noch hatte bevor sie mich kannte.
Das Visum ist abgelaufen und weil ich sie "erst" ein Jahr kenne will ich sie "noch" nicht heiraten.
Sie ist leider seit einem halben Jahr Arbeitslos und hat kaum finanzielle Mittel. Ich habe allerdings genug finanzielle Möglichkeiten sie zu unterstüzten und habe bereits die
VE unterschrieben.
Bei der Einladungs für ein Gästevisum/Besuchervisum wird ein formloses Schreiben empfohlen. Ich will hier alles wahrheitsgemäß angeben aber es scheint ja Dinge zu geben die man besser in den Vordergrund stellt und andere Dinge nicht. Ich will sie nicht innerhalb des Besucherzeitraum (90 Tage innerhalb von 180) Tagen heiraten, einfach besser kennenlernen. Vielleicht sollte man das aber anders formulieren? Ich habe hier im Forum gelesen, dass Gesuche abgelehnt worden sind wegen einer ähnlichen Formulierung.
Meine Fragen:
1. Ist das formlose Schreiben bei Abgabe des Antrags wirklich empfehlenswert oder wartet man besser auf ein "Interview" wo man alles vll. besser erläutern kann.
2. Falls ja, wie formuliere ich es ? Ehrlich und direkt (aber vll. nicht gut formuliert wäre: Es ist meine Freundin und ich will sie sehen, besser kennenlernen.
2. Wie sind die Chancen für die Austellung eines Besuchervisum auch im Hinblick darauf das sie Arbeitslos ist oder gibt es andere Möglichkeiten sie zu sehen (übrigens Reise ich auch in meinem Urlaub in die Ukraine)?
3. Welche Beweise für ihre Rückkehrwilligkeit kann man noch beibringen oder wie kann man das beweisen? Sie wohnt mit ihrer Mutter und Schwester zusammen in einer Wohnung, hat kein Vermögen, keine Kindern..)?
Vielen Dank im Voraus.