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Ich möchte einen Asylbewerber heiraten, was ist zu beachten (Gelesen: 6.805 mal)
Susi 2233
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich möchte einen Asylbewerber heiraten, was ist zu beachten
22.02.2016 um 11:01:24
 
Sehr geehrte Damen und Herren hier im Forum

Ich denke eventuell wurde diese Frage schon 100 mal gestellt und erörtert,aber da es immer wieder neue Gesetze gibt und im Moment auch viele Sonderregelungen,stelle ich meine Frage doch noch einmal.

Ich möchte meinen Verlobten, einen Mann aus Westafrika -Nigeria- hier in Deutschalnd heiraten.

Er ist hier Asylsuchend.
Welche Papiere muss er von seiner Seite für eine Eheschließung bringen  und wie ist da die weitere Vorgehensweise des Standesamtes und der Ausländerbehörede.

Meine zweite Frage ist: wenn wir geheiratet haben, kann er dann hier bleiben in Deutschalnd , denn in sein Land zurück kann er nicht, da eine sehr sehr  höhe Gefahr für sein Leben bestehen würde.

Wer kann uns auch speziell bei der zweiten Frage weiterhelfen?

Vielen Danke schonmal vorab
Susi
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trixie
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Antwort #1 - 22.02.2016 um 11:04:46
 
Susi 2233 schrieb am 22.02.2016 um 11:01:24:
Welche Papiere muss er von seiner Seite für eine Eheschließung bringen 

Da wendest du dich am besten an das Standesamt deines Vertrauens. Dein Standesamt kann dir sagen, welche Dokumente dein Verlobter braucht.

Susi 2233 schrieb am 22.02.2016 um 11:01:24:
wenn wir geheiratet haben, kann er dann hier bleiben in Deutschalnd 

Auch hier kann die für deinen Verlobten zuständig ABH dir die richtige Antwort geben, da diese die Akte deines Verlobten führt.
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Susi 2233
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.02.2016 um 11:20:50
 
Danke schön für die Antwort.

Aber kann mir hier jemand doch eventuell noch detalierte Antwort geben, denn ich denke die Vorgenhensweise ist doch meistens sehr gleich ,wenn man einen Asylbewerber heiraten möchte .
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garfield2008
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Antwort #3 - 22.02.2016 um 11:52:49
 
Susi 2233 schrieb am 22.02.2016 um 11:20:50:
denn ich denke die Vorgenhensweise ist doch meistens sehr gleich

Ist sie nicht, Heiraten ist vom Status Asylbewerber unabhängig.
Da interessiert nur das Herkunftsland und ob man ledig ist oder ob es Vorehen gab. Deshalb ist das ein ganz individueller Vorgang wo dir nur das zuständige Standesamt Auskunft geben kann.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Saxonicus
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Antwort #4 - 22.02.2016 um 11:56:48
 
Das kann nur das zuständige Standesamt. Dort erfährst Du ganz genau welche Unterlagen von Dir und Deinem Freund beigebracht werden müssen. Ansonsten ist das Verfahren das gleiche, als wenn Du einen Deutschen heiraten möchtest.
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lottchen
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Antwort #5 - 22.02.2016 um 12:38:01
 
Nigerianer haben allgemein wenig Chancen auf Anerkennung eines Asylantrages. Weißt Du, wie weit sein Antrag bearbeitet ist? Hatte er schon seine Befragung? Hat er Chancen auf Anerkennung? Eine Ablehnung des Antrages gibt es noch nicht und steht auch nicht bevor? Falls letzteres, dann wird es problematisch. Nigerianische Urkunden müssen überprüft werden, das kostet Zeit und Geld (Deins).
Hat er Geburtsurkunde, Paß...?
Was hat er momentan für einen Aufenthaltsstatus? Eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung oder..?
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Susi 2233
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 23.02.2016 um 12:03:40
 
Erst einmal ganz herzlichen Dank an alle ,die mir schon geantwortet haben.

Mein Verlobter war heute beim Standesamt und man sagte Ihm:
Wenn er keinen Pass vorbeibringt, bekommt er auch keine Antwort, welche Papiere er für die Eheschließung hier in Deutschland braucht.

So, jetzt sind wir genauso schlau wie vorher.

Ich habe dort angerufen und man sagte mir das selbe.

OK der Pass ist das eine ,aber man könnte uns doch ganz normal Auskunft geben, was man ,in welcher Form noch an Papieren braucht.

Kann mir hier noch jemand weiterhelfen?


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Susi 2233
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 23.02.2016 um 12:06:21
 
Er ist Nigerianer, Asylbewerber und sein Asylantrag ist noch in Bearbeitung und er hat keine Ausweisung oder Abschiebung bekommen.

Er war auch noch niemals verheiratet und das Thema heiraten ist für uns beide eine ernste Sache.
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trixie
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Antwort #8 - 23.02.2016 um 12:31:38
 
Die könntest dich an den Dienstvorgesetzen des Standesbeamten oder an die Standesamtsaufsicht wenden. Auch dürfte die Frage erlaubt sein, warum man denn seinen Pass braucht, um eine Auskunft über die notwendigen Unterlagen zu bekommen. Würde dein Verlobter in seiner Heimat leben, käme man auch nicht auf die Idee, seinen Pass zu fordern.
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lottchen
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Antwort #9 - 23.02.2016 um 14:16:32
 
"Asylbewerber" ist aber kein Aufenthaltsstatus. Was hat er für einen Aufenthaltsstatus?

Einen Paß hat er also nicht. Hat er einen neuen beantragt bei seiner Botschaft? Also ohne Paß oder Paßersatz ist keine Heirat möglich. Offenbar will sich das Standesamt nicht die Mühe machen, alles durchzusprechen wenn es schon die Grundvoraussetzung nicht gegeben ist.
Am Besten gehst Du selber mal hin und fragst nach der Dokumentenliste, die Du für die Heirat mit einem Mann aus Nigeria brauchst. Dass er Asylbewerber ist und keinen Paß hat muss ja in dem Moment nicht interessieren. Die Checkliste müssen die rausrücken. Und wenn nicht dann frag nach dem Vorgesetzten.
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Antwort #10 - 23.02.2016 um 14:20:43
 
Ihr solltet zusammen hingehen und beide Listen abholen. Das ist bei einem Paar das normale Vorgehen, so kennt es auch das Standesamt.

Taucht ein einzelner Flüchtling mit unklarem Status auf, wird oft vermutet, dass die Disco-Bekanntschaft von gestern abend noch nichts von seinen Heiratsplänen weiß.

Wenn Ihr zusammen beide Listen verlangt, gibt es auch kaum noch Argumente das abzulehnen.
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Skalenseil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 23.02.2016 um 15:39:28
 
Da ich mich derzeit mit meinem Standesamt beschäftigen musste; Ohne Pass kann keine Nationalität festgestellt werden. Ohne diese keine Liste, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden. Ganz zu schweigen von einer möglichen Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG. Übrigens, die "Standesamtaufsichtsbehörde" ist das Hauptamt.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 23.02.2016 um 15:59:26
 
Zitat:
Ohne Pass kann keine Nationalität festgestellt werden. Ohne diese keine Liste, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden

Diese Logik erschließt sich mir nicht.
Wenn der künftige Ehepartner noch im Ausland wohnt, muss des Standesamt auch nach den Staatsangehörigkeitsangaben des in Deutschland wohnenden Verlobten die Liste zusammenstellen.
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Antwort #13 - 23.02.2016 um 16:09:04
 
In solchen Fällen dürften Überraschungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit des ausländischen Verlobten deutlich seltener sein als bei - pauschal formuliert - Flüchtlingen.

Bei denen ist das Auftauchen völlig anderer Pässe als zunächst "angenommen" eine deutlich öfter auftretende Erscheinung.

Wenn ich Standesbeamter wäre und nach mehrfacher schlechter Erfahrung in solchen Dingen vor der Wahl stünde,
(i) lieber erst nach Ansicht des Passes eine Beratung durchzuführen oder
(ii) zunächst zu beraten und mir nach dem Absolvieren höchst umständlicher (für die Brautleute) und ggf. nicht ganz billiger (auch für die Brautleute) bürokratischer Prozeduren im Ausland dann alles nur Denkbare Nette anzuhören, wenn der überraschende ganz andere Paß ... das mühsam Zusammengetragene papierkorbreif werden läßt ...

... würde ich vermutlich Variante (ii) wählen.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Skalenseil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 23.02.2016 um 18:00:05
 
@trixie. Schau mal Antwort #6 "Mein Verlobter war heute......"

ansonsten hast du natürlich vollkommen Recht.
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