Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubnis abgelehnt (Gelesen: 7.996 mal)
Haddy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

vielleicht später mal, Germany
vielleicht später mal
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis abgelehnt
29.11.2015 um 13:32:40
 
Mein Mann (Gambia) und ich (Deutsche) sind seit drei Jahren verheiratet. Wir sind beide berufstätig und nicht im Sozialhilfebezug. Er hat ein Kind aus einer früheren Beziehung, bei der Mutter lebend, für das er keinen Unterhalt, aufgrund seines geringen Gehalts, zahlen kann. Die Mutter des Kindes bekommt Unterhaltsvorschuss. Mein Kind, aus einer früheren Ehe, lebt bei uns, ohne eigenes Einkommen. Nach unserer Heirat bekam mein Mann einen Aufenthaltstitel für drei Jahre. Nun, nachdem wir alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben, lehnte die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde den Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis für meinen Mann ab. Er bekam lediglich eine Verlängerung seines Aufenthaltstitels für zwei Jahre, mit der Begründung: Um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen, müsste mein Mann zu 100% Unterhalt für sein Kind zahlen und AUCH die schon an das Kind ausgezahlten Unterhaltsvorschussbeträge. Erst dann könnte er die Niederlassungserlaubnis bekommen. Außerdem merkte die Sachbearbeiterin auch an, das mein Kind kein eigenes Einkommen hat. Ich bin für sie unterhaltspflichtig und somit kann mein Gehalt auch nicht zu 100% mit angerechnet werden. Sie müsste sich einen Job suchen und eigenständig bei uns leben.......ist alles so, wie ich es hier aufgeschrieben habe? Danke schön für eure Hilfe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.219

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #1 - 29.11.2015 um 13:57:29
 
Was ist jetzt genau die Frage?

Scheint doch alles richtig zu sein! Dein Mann hat Schulden beim Jugendamt und kann keinen Unterhalt zahlen, damit Entscheidung des Amtes richtig!

Voraussetzung für NE ist eine volle Bestreitung des LU, ohne Hilfe des Amtes....das ist hier scheinbar nicht gegeben!

siehe auch
9.2.1.2     Lebensunterhaltssicherung Hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gilt
grundsätzlich § 2 Absatz 3. Die Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Antragsteller den Lebensunterhalt nur für sich, nicht aber für seine Familienangehörigen in Deutschland, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist, sicherstellen kann (siehe hierzu Nummer 2.3.2)
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/AsylZ...

Also für eine NE müsstet Ihr beide so viel verdienen, dass es für Euch 3 (Mann, Frau + dein Kind im Haushalt) + Unterhalt für sein Kind reicht...außerdem müssten die schon aufgelaufenen Schulden beim Jugendamt bezahlt sein!
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 29.11.2015 um 14:09:03 von deerhunter »  
 
IP gespeichert
 
Haddy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

vielleicht später mal, Germany
vielleicht später mal
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #2 - 29.11.2015 um 14:26:15
 
Ok, verstanden......aber was ist, wenn mein Mann ALLES zurückgezahlt hat, Unterhalt ordnungsgemäß zahlt, aber mein Kind noch bei uns wohnt. Die Sachbearbeiterin meinte, ich bin unterhaltspflichtig meinem Kind gegenüber, somit zählt mein Gehalt nicht und das ist auch ein Grund meinem Mann keine Niederlassungserlaubnis zu geben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #3 - 29.11.2015 um 14:45:48
 
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #4 - 29.11.2015 um 14:50:07
 
Es ist immer noch unglaublich, wie hier bei Deutschverheirateten immer auf § 9 verwiesen wird. Die Erteilung richtet sich nach § 28 Abs. 2 AufenthG. Das BVerwG hat auch insoweit eindeutig klargestellt, dass hier nur der *eigene* Bedarf mit *eigenen* Mitteln gesichert sein muss (s. http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=160811U1C12.10.0). Die Sicherung des LU für deutsche Familienangehörige spielt keine Rolle.

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind im Übrigen nicht schädlich wenn es um die Sicherung des LU geht (§ 2 Abs. 3 Nr. 7 AufenthG).

Da die Ausländerbehörde hier wohl keinen Rechtsmittelbescheid ausgehändigt hat, habt ihr noch Zeit euch zu überlegen, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Haddy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

vielleicht später mal, Germany
vielleicht später mal
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #5 - 29.11.2015 um 16:55:48
 
Genau, das werden wir tun, Wiederspruch einlegen. Das teilten wir der Sachbearbeiterin auch im Anschluss mit, bzw. das wir uns erkundigen wollen, ob das denn so ist, wie sie uns das gesagt hat. Sie daraufhin, ganz barsch  Ärgerlich : " Sie können ruhig zu einem Rechtsanwalt gehen. Der wird ihnen das gleiche erzählen, wie ich. Und wenn sie das tun, werde ich sie, für sie kostenpflichtig abweisen  Ärgerlich !!!"  Mein Mann und ich fühlten uns da leicht bedroht von ihr  Schockiert/Erstaunt 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #6 - 29.11.2015 um 19:41:39
 
Haddy schrieb am 29.11.2015 um 16:55:48:
Das teilten wir der Sachbearbeiterin auch im Anschluss mit, bzw. das wir uns erkundigen wollen, ob das denn so ist, wie sie uns das gesagt hat. Sie daraufhin, ganz barsch


Man diskutiert auch nicht mit Mitarbeitern, die offensichtlich bereits Ihre Meinung gefüllt haben, sondern man bleibt freundlich. Das bringt nichts außer böses Blut. Man macht dann eben die Dinge sachlich und schriftlich über die Fachaufsicht oder den Rechtsweg.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #7 - 29.11.2015 um 19:46:03
 
Wie, das er nicht genug Einkommen hat um seinen Ubterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem Kind aus einer anderen Beziehung nachzukommen, ist unschädlich?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.219

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #8 - 29.11.2015 um 20:23:55
 
tiggger schrieb am 29.11.2015 um 19:46:03:
Wie, das er nicht genug Einkommen hat um seinen Ubterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem Kind aus einer anderen Beziehung nachzukommen, ist unschädlich? 


Wäre mir auch neu  Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #9 - 29.11.2015 um 20:37:02
 
Aus dem verlinkten Urteil geht das hervor, ja.
Könnte man ja mal lesen.
Immer vorausgesetzt, es handelt sich bei dem hier in Rede stehenden Kind um ein deutsches Kind.

Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Haddy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

vielleicht später mal, Germany
vielleicht später mal
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #10 - 29.11.2015 um 21:57:21
 
T.P.2013 schrieb am 29.11.2015 um 20:37:02:
Immer vorausgesetzt, es handelt sich bei dem hier in Rede stehenden Kind um ein deutsches Kind.



Das Kind ist zwar hier in Deutschland geboren, es hat aber die Staatsangehörigkeit seiner Mutter. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #11 - 29.11.2015 um 22:12:16
 
Und die Mutter ist wohl Nicht-Deutsche. Also ist die Ablehnung korrekt, denn sein Zuzug bedeutet eine Belastung für das deutsche Sozialsystem.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Haddy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

vielleicht später mal, Germany
vielleicht später mal
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #12 - 29.11.2015 um 23:36:42
 
Na denn, habt vielen Dank. Sollte sich doch noch, wider Erwarten, etwas anderes ergeben, werde ich es euch wissen lassen.  tippse 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #13 - 30.11.2015 um 08:32:32
 
Zumal es im Urteil um die Kinder geht, die mit mit der Niederlassungserlaubnis-begehrenden Mutter leben. Kann mir vorstellen, dass es in diesem Fall auch schädlich für den Vater ist, dass der Unterhaltsvorschuss gewährt wird. Denn es geht doch um den Bezieher des Unterhaltsvorschusses, für den der Bezug nicht schädlich ist. Für deN Verursacher des Unterhaltsvorschusses ist der Bezug schädlich.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis abgelehnt
Antwort #14 - 30.11.2015 um 11:25:45
 
Dass das Kind nicht dt. ist macht die Sache nicht leichter, bedeutet aber trotzdem nicht, dass die Ablehnung korrekt war:

- der Unterhaltsvorschuss bleibt eine unschädliche Leistung, dass hier von "Versursacher" und "Bezieher" die Rede ist, entbehrt einer Rechtsgrundlage im AufenthG. Selbst wenn, kann der "Versursacher" nicht dafür schlechtgestellt werden, dass hier eine vom Gesetz ausdrücklich als unschädlich genannte Leistung bezogen wird. Das würde aus der Sache einen Schuh machen.

- KiMu und Kind haben anscheinend einen vom Vater unabhängiges Aufenthaltsrecht (vll. sogar EU-Bürger?). Ist das der Fall, kann man nicht sagen, dass sein Aufenthalt die Sozialkassen belastet. Außer die ABH will ihm jetzt vorwerfen, dass er ein Kind gezeugt hat.

Mit einem entsprechend kompeteten Anwalt ließe sich da durchaus was machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema