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Niederlassungserlaubnis abgelehnt (Gelesen: 8.080 mal)
Haddy
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Antwort #30 - 07.05.2016 um 23:48:48
 
cabrio schrieb am 07.05.2016 um 23:18:39:
Die interessante Frage wäre eigentlich, welchen Aufenthaltsstatus dein Mann hatte.........Wenn dein Mann gar nicht weiß, welchen Aufenthaltsstatus sein Kind hat, dann spricht auch das schon dafür, dass das Kind nichts von ihm abgeleitet hat.


Da war nichts, was von ihm abgeleitet werden konnte. Sprich, keine AE. Das Kind war schon geboren, bevor mein Mann und ich uns kennenlernten. Erst durch die Heirat mit mir har er eine AE bekommen.


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Haddy
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Antwort #31 - 08.05.2016 um 00:07:01
 
Haddy schrieb am 30.11.2015 um 18:03:34:
Die Mutter und das Kind haben keine Unbefristete, sie bekommen lediglich Verlängerungen. Mein Mann war auch nicht mit der KiMu verheiratet. Sie selbst und Kind sind im Sozialhilfebezug.
Zum damaligen Zeitpunkt, hatten Mutter und Kind eine Duldung.


Sieh mal an, hatte doch schon mal darüber geschrieben. ..... Nur, das ist eine Annahme von meinem Mann.
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NotLupus
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Antwort #32 - 08.05.2016 um 10:52:18
 
cabrio schrieb am 19.06.1970 um 07:55:59:
Wenn dein Mann gar nicht weiß, welchen Aufenthaltsstatus sein Kind hat, dann spricht auch das schon dafür, dass das Kind nichts von ihm abgeleitet hat.


Vielleicht ist der Vater auch nur ein Rabenvater?

Zumal der Bezug von Unterhaltsvorschuss für den Bezieher unschädlich ist. Das Kind ist der Bezieher und nicht der Vater. Der Vater ist für den Bezug verantwortlich.

Außerdem ist nicht klar ob Anspruch auf ALG II besteht. Zu den Einkommen wurde soweit ich das sehen kann nix geschrieben. Es kann sein, dass man unter dem Existenzminimum lebt aber durch sparsame Lebensweise es nicht zum Vorschein tritt.
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