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Visum zur Eheschließung (Gelesen: 37.658 mal)
cabrio
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Antwort #75 - 04.12.2015 um 16:23:32
 
itasweet23 schrieb am 04.12.2015 um 16:12:31:
Meinen verlobter darf aber nicht als Tourist nach Deutschland kommen mit der Absicht zu Heiraten und Aufenthalt zu erlangen. Das sind ganz klare vorschriften. Wir würden uns strafbar machen, oder?


Doch, er darf als Tourist herkommen mit der Absicht zu heiraten und anschließend darf er gleich hierbleiben, weil du freizügigkeitsberechtigt bist. Das könnte an der Grenze am Flughafen in Deutschland aber schwer vermittelbar sein, falls er von der Bundespolizei ausgefragt wird. Du musst ihn am Flughafen abholen, damit du die Dinge erklären kannst. Er soll nicht lügen über seine Absichten, aber er kann ja sagen, dass ihr die geplante Hochzeit nicht verschieben wolltet und sie ja auch nicht verschieben musstet, da er nun visumsfrei kommen kann. Das muss er sowieso nur sagen, wenn er gefragt wird. Strafbar macht sich hier keiner.
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itasweet23
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Antwort #76 - 04.12.2015 um 16:23:34
 
@Aras  Wir sind den richtigen weg gegangen, dann wird das Visum z.b. abgelehnt. Was nun?
Er würde z.b. trotzdem kommen und wir heiraten und versuchen sein Aufenthalt zu beantragen, ist es immer noch Ordnungswidrigkeit?
Wenn ja, ist doch das ganze verrückt!! Die wollen einem hintern zu leben wo man will!! Ich müsste in Kolumbien leben, damit ich bei meinem Mann sein darf! Was ist das? Wo bleibt meine Freizügigkeitsberechtigung, wenn ich mit meinem Mann nicht in Deutschland leben dürfte?

Ich hoffe das kommt nicht so weit.
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cabrio
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Antwort #77 - 04.12.2015 um 16:25:47
 
Aras schrieb am 04.12.2015 um 16:15:50:
Boah echt! Deutschland verlangt Einreisevisa.


Nein, Aras, er bekommt doch gar kein einfaches Einreisevisum, weil sie noch nicht verheiratet sind und weil deshalb die Richtlinie noch gar nicht greift. Er kann nur als Tourist einreisen.
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Antwort #78 - 04.12.2015 um 16:29:48
 
Naja ihr seid ja noch nicht verheiratet. Also kann man auch kein Einreisevisum erteilen. Naja gut. Dann eben direkt in Deutschland die Sache klären.

Deine restlichen Überlegungen sind abwegig.

Er soll kommen, ihr heiratet und geht direkt zum Sachbearbeiter von der ABH, der dir sagte, dass du freizügigberechtigt seid.  Und dann sollte das gehen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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itasweet23
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Antwort #79 - 04.12.2015 um 16:38:12
 
Was meint ihr, sollen wir das jetzige Visumsverfahren abbrechen oder nicht? Die Botschaft hat immer noch keine Entscheidung getroffen. Langsam bin ich fast überzeugt davon, dass er kein Visum bekommen wird. Hat es nachteile für uns wenn wir es abbrechen werden und das ganze hier in Deutschland durchziehen? Noch eine frage, muss er Bargeld im Flughafen nachweisen, oder reicht meine Verpflichtungserklärung?
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Antwort #80 - 04.12.2015 um 16:46:45
 
Ja kannst abbrechen. Bargeld, Verpflichtungserklärung oder ne Kreditkarte.

Falls er gefragt werden sollte wieso er einen Stempel der deutschen Botschaft im Reisepass hat, dann sollte er eben antworten, dass er das Visaverfahren abgebrochen hat, weil er sonst den Hochzeitstermin nicht mehr schaffen würde. Danach würde er auch ausreisen, sofern es dann noch nötig wäre.
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Antwort #81 - 04.12.2015 um 17:16:29
 
itasweet23 schrieb am 04.12.2015 um 16:38:12:
Was meint ihr, sollen wir das jetzige Visumsverfahren abbrechen oder nicht?


Er kann das Visumsverfahren auch weiterlaufen lassen und sich nur seinen Pass holen. Oder den Pass bei der Botschaft lassen und sich einen neuen an seinem Wohnort ausstellen lassen.
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Antwort #82 - 06.12.2015 um 08:44:39
 
Hallo,

ich mache mir etwas sorgen. Das Visumsverfahren haben wir nun abgebrochen. Sobald mein verlobter seinen Pass hat, buchen wir sofort ein Flugticket.

Ein Tourist darf nicht mit der Absicht einreisen, Daueraufenthalt zu erlangen. Das sind klare vorschriften.
Mein Verlobter und ich wollen weiterhin ehrlich sein. Bekommt er wirklich keine Probleme, falls er im Flughafen ausgefragt wird, aus welchem Grund er hier her einreist? Er gibt dann als Begründung, dass unser Termin zur Eheschließung fest steht und wir den nicht verschieben wollen und wenn es nötig ist, wieder ausreist. Ich meine, die Grenzkontrolle könnten davon ausgehen, dass er mit der Absicht einreist Aufenthalt zu erlangen und würde vielleicht zurückgewiesen?
Darf ein tourist hier heiraten? In der Verpflichtungserklärung steht: Bis zur Eheschließung. Dies zeigt er als Finanzielmittel, da er sonst nicht über 70-100 Euro pro Tag Nachweisen kann.
Ich mache mir sorgen, dass es zurückgewiesen wird Griesgrämig
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Antwort #83 - 06.12.2015 um 08:48:29
 
Da er ja die Verpflichtungserklärung zeigt, braucht er dazu noch ein Einladungsschreiben von mir? An der ganzen Geschichte ist der Reisezweck wichtig....Ist das denn wirklich zulässig?
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Antwort #84 - 06.12.2015 um 09:27:58
 
itasweet23 schrieb am 06.12.2015 um 08:48:29:
Ist das denn wirklich zulässig? 


Theoretisch ja....kann aber auch bei der Einreise am Flughafen schief gehen und die BP lässt ihn nicht herein! Mit diesem Risiko wirst du ohne Visum leben müssen!
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Antwort #85 - 06.12.2015 um 11:39:32
 
deerhunter schrieb am 06.12.2015 um 09:27:58:
Theoretisch ja....kann aber auch bei der Einreise am Flughafen schief gehen und die BP lässt ihn nicht herein! Mit diesem Risiko wirst du ohne Visum leben müssen!


Wenn du sagst theorethisch ja, es ist zuläßig, warum sollte es dann im Flughafen Probleme geben? Verstehe ich nicht so ganz... Traurig
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Antwort #86 - 06.12.2015 um 11:52:30
 
Jetzt wäre eigentlich Cabrio gefragt...
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itasweet23
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Antwort #87 - 06.12.2015 um 15:41:15
 
@Petersburger Du könntest mir auch ein Antwort drauf geben...
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Aras
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Antwort #88 - 06.12.2015 um 15:57:59
 
Was für eine Antwort erwartest du?
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Antwort #89 - 06.12.2015 um 21:10:09
 
itasweet23 schrieb am 06.12.2015 um 11:39:32:
Wenn du sagst theorethisch ja, es ist zuläßig, warum sollte es dann im Flughafen Probleme geben? Verstehe ich nicht so ganz... Traurig


Es ist eine 50 : 50 Chance...kann er es der BP am Flughafen nicht sauber und glaubhaft erklären, geht man von einer Umgehung des FZF aus und wird ihn möglicherweise nicht aus dem Transitbereich lassen und er muss zurück!
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