çiçek schrieb am 02.12.2015 um 16:53:27:Hallo itasweet,
du hattest Recht, die Mitarbeiter vom BVA sind sehr nett. Ich habe Auskunft bekommen. In meinem Fall tut sich aufgrund der
ABH nix. Unser Antrag auf
FZF wurde am 8.10.15 gestellt und die Originaldokumente sind seit 27.10.15 dort. Bisher wurde ich weder kontaktiert, dass ich noch Unterlagen bringen müsse, noch wird auf meine Nachfrage geantwortet. Ich frage mich ob dann in meinem Fall ein Anwalt etwas tun kann, wenn ich nicht bald kontaktiert werde? Im Januar wären dann ja 3 Monate nach Antragsstellung um. Dass die
ABH nix unternommen hat wurde mir vom BVA bestätigt. Wie sieht es bei dir aus? Gibt es Neuigkeiten?
LG Hallo
,
nein ich würde an deiner Stelle noch keinen Anwalt einschalten. Ich würde eher bei der
ABH anrufen und mal nachfragen. Du bekommst bestimmt demnächst Bescheid. Kommst du aus einer großstadt? Habe gehört, dass die
ABH wegen Flüchtlingssituation viel zu un haben.
Mein Anwalt hat bisher nichts erreichen können, er hat bisher keine Antwort bekommen.
Jap bei mir gibt es was neues. Ich habe mit dem Abteilungsleiter von der
ABH telefoniert. Er hat mir wortwörtlich nichts sagen dürfen, sondern nur, dass es von der
ABH keine Zweifel und bedenken unserer liebe gibt. Also gehe ich davon aus, dass die Botschaft Zweifel hat. Es kann sein, dass wir zeitgleich befragt werden. Damit wären wir einverstanden, da unsere liebe echt ist. Das heißt das ganze zieht sich noch hin.
LG