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Fehler Geburtsort ? (Gelesen: 17.134 mal)
Nadia22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 11.11.2015 um 15:04:47
 
Also lasse ich es jetzt so  hä?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 11.11.2015 um 15:08:07
 
Ja, lass einfach. Die Sachbearbeiter werden bei Antragsabgabe normalerweise mit dir durch den Antrag gehen und problematische Punkte ansprechen. Da kannst du alles besprechen und im Zweifel den "Haken" auf Ja setzen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nadia22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 11.11.2015 um 15:10:32
 
Danke euch  Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #48 - 14.11.2015 um 13:19:26
 
Hier bin ich wieder  Smiley

Also hatte vor  meinen Antrag zu stellen. Das Problem die Frau meinte ich kann nicht eingebürgert werden,weil ich und mein Mann eigentlich Anspruch auf Harz4 hätten  unentschlossen

Mein Einkommen:

Brutto : 3200
Netto : 2121
Miete 495
Strom: 41

Mein Mann ist momentan Arbeitslos weil er studiert hat und noch keinen passenden Job hat.

Jetzt meine die Sachbearbeiterin wir hätten anspruch auf 700 euro ungefähr und von daher keine Einbürgerung . Stimmt das? In den nächten Monat werde ich Steuerklasse 3 nehmen und mein Mann 5. Ändert es was an der Sache?
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Aras
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Antwort #49 - 14.11.2015 um 13:28:22
 
Wenn es eine Anspruchseinbürgerung nach §10 ist, dann kommt es auf den tatsächlichen Bezug von Sozialleistungen an und nicht auf den Anspruch.
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Antwort #50 - 14.11.2015 um 13:30:01
 
Es wird eine Einbürgerung nach 8. Da ich keine volle 8 jahren habe. Frühere Aufenthalte werden bei mir angerechnet. Jedoch verstehe ich nicht,dass wir Bedürftig sind. Hatte noh nie das Gefühl
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Aras
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Antwort #51 - 14.11.2015 um 13:36:02
 
Tja nach 8 darf kein Cent Anspruch auf Sozialleistungen bestehen. Also nochmal schauen was nach der Umstellung auf LSK III rauskommt.
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Antwort #52 - 14.11.2015 um 13:48:59
 
Also stimmt es jetzt ohne LSK3 ?habe im Internet berechnet. Es kommt 0,00 €  Anspruch raus  unentschlossen
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Antwort #53 - 14.11.2015 um 16:43:59
 
Ich werde aus deiner Aussage nicht schlau. Besteht mit LSK3 Anspruch oder nicht?
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Antwort #54 - 15.11.2015 um 12:53:04
 
Das wissen wir nicht. Ich wollte anhand der Oben gennnten Daten wissen,ob in unserer Situation wirklich einen Anspruch gibt. Falls du mir helfen kannst.
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Antwort #55 - 15.11.2015 um 13:03:43
 
Dazu bräuchte man Nettoeinkommen, Bruttoeinkommen, Mietkosten, Heizkosten, Alter und Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft.
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Antwort #56 - 15.11.2015 um 13:09:32
 
Netto:2121€
Bruto: 3200€
Miete: 495€
Heizkosten :80 €
2 Personen : 27 und 26
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Nadia22
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Antwort #57 - 15.11.2015 um 20:11:40
 
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Antwort #58 - 15.11.2015 um 21:11:07
 
360 € Regelbedarf für dich
360 € Regelbedarf für deinen Partner
495 € Kaltmiete
80 € Heizkosten

=> 1295 € Bedarf

NettoEinkommen von 2121 € bereinigt vom Freibetrag nach § 11b in Höhe von 300 € und Versicherungspauschale von 30 € macht 1821 €

1821 € - 1295 € macht 526 € Überschuss und somit kein Anspruch auf ALG II
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Antwort #59 - 15.11.2015 um 22:54:05
 
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