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Fehler Geburtsort ? (Gelesen: 17.128 mal)
Nadia22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fehler Geburtsort ?
05.11.2015 um 14:21:11
 
Hallo an alle.

Eine Bekannte von mir welche durch eure Hilfe erfolgreich eingebürgert wurde hat mir empfohlen mich hier mit meinem Problem zu melden.

Ich heisse Nadia bin 27 Jahre alt und komme aus Tunesien.
Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen jedoch habe ich lange in meiner Heimat gelebt.

Bei mir geht es um folgendes.

In meiner deutschen Geburtsurkunde steht : Geburtsort : Steglitz (Ort/Kreiss in Berlin). Und in meinem Pass steht : Geburtsort :Berlin

Das Problem war damals dass ich meinen tunesichen Pass beantragen wollte und die Behörden dort meine deutsche Geburtsurkunde nicht anerkennen wollten. Sie haben dann einfach das Familienbuch kopiert und als Geburtsorr einfach BERLIN angegeben weil dort die tunesiche Botschaft ist und dort unsere Geburt registriert wurde. Schockiert/Erstaunt

Ich habe 2010 geheiratet. Den Standesbeamten hat es nicht interessiert was im Paß steht. Er brauche nur die deutsche Geburtsurkunde.

Jetzt habe ich von meinen Bekannten gehört ich soll den Paß neu beantragen obwohl dann derselbe Fehler fraufstehen wird. Denn der Paß wird auf grundlage des Perso ausgestellt und im Perso steht halt BERLIN anstatt Steglitz.

Ich habe ja vor 2 jahren einen neuen Pass beantragt und immer derselbe fehler.

Was meint Ihr ? Wird es Probleme geben? Der Standesbeamte damals sagte "ich werde Ihren Geburtsort im.Melderegister korrigieren".

Danke euch Zwinkernd
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Aras
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Antwort #1 - 05.11.2015 um 14:28:45
 
Deutsche Urkunden haben immer einen höheren Beweiswert als ausländische Urkunden. Ein Reisepass ist eine ausländische Urkunde. Siehe § 437 vs. § 438 ZPO

Also einfach beim Melderegister die Geburtsurkunde vorlegen und die Korrektur beantragen. Anschließend neuen Pass und Perso beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nadia22
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Antwort #2 - 05.11.2015 um 14:41:21
 
Das ging ja schnell !

Ich bin Ausländerin. Ich glaube ich habe zu viel geschrieben und somit gab es missverständnisse .

Den Perso und Pass wurden mehrmals in der Botschaft beantragt ( komme aus Tunesien) und immer steht dasselbe dort. Anstatt Steglitz (Bezirk in Berlin) stabd dort immer Berlin. Obwohl in der deutschen (nicht von Tunesien anerkannt weil nicht auf Arabisch) Berlin steht.

Jetzt geht es um die Einbürgerung ob die Einbürgerungsbehörde eher die deutsche Geburtsurkubde als Maßgäblich ansieht oder ob der Fehler ( eigentlich nicht so schlimm) ein Hindernis ist.

Denn bisher wurde davon abgesehen was als Geburtsort im Paß steht weil ja Steglitz in Berlin ist und im Paß wenigstens Berlin steht.

Ausländerbehörde,Standesamt,Finanzamt,Uni waren.bis jetzt mit dem was im Paß steht zufrieden wenn ich meine Geburtsurkunde zeigte.

Aras schrieb am 05.11.2015 um 14:28:45:
Deutsche Urkunden haben immer einen höheren Beweiswert als ausländische Urkunden. Ein Reisepass ist eine ausländische Urkunde. Siehe § 437 vs. § 438 ZPO

Also einfach beim Melderegister die Geburtsurkunde vorlegen und die Korrektur beantragen. Anschließend neuen Pass und Perso beantragen.

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Aras
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Antwort #3 - 05.11.2015 um 15:15:02
 
Du musst ja so oder so eine Geburtsurkunde einreichen. Dazu gibst du ein Begleitschreiben, dass die Situation erklärt. Also Falschbeurkundung durch tunesische Register. Wenn du dann Deutsche bist, korrigierst du das Melderegister.

Jetzt wäre es ggf. problematisch, da dann im Pass "Berlin" und in der AE "Steglitz bei Berlin" stehen würde.

Würde das also erst nach der Einbürgerung korrigieren.
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Nadia22
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Antwort #4 - 05.11.2015 um 15:32:59
 
In meiner Aufenthaltserlaubnis stand schon immer was im Paß stand. Habe ich noch nie korrigiert da die Ausländerbehörde noch nie eine Geburtsurkunde verlangt hat. Jetzt muss ich bald meinen Aufenthalt verlängern dort will ich dann meine Geburtsurkunde mitbringen damit von nun an Steglitz und nicht Berlin auf der Aufenthaltskarte steht. Geht das ?
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Antwort #5 - 05.11.2015 um 15:51:11
 
Wenn es jetzt eh zu Berlin gehört ist es egal. Wenn in der AE am Ende "Steglitz" und im Pass "Berlin" seht, könnte es beim Grenzübergang zu Problemen kommen. Darum würde ich bei sowas immer auf Übereinstimmung zwischen AE und Pass bestehen. Wenn du dich einbürgerst und dann Deutsche bist, dann ist es quasi egal ob es Diskrepanzen gibt.
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Antwort #6 - 05.11.2015 um 16:05:34
 
Ein und Ausreise war nie ein Problem. Jedoch wollte ich gerne wissen ob die Ausländerbehörde vom Geburtsort im Paß absieht wenn ich Ihnen eine Geburtsurkunde mitbringe oder sind Sie verpflichtet das einzutragen was im Paß steht?
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Antwort #7 - 05.11.2015 um 16:20:41
 
Die Ein und Ausreise war ja nie ein Problem weil als Geburtsort in beiden Dokumenten (Reisepass und AE) stets "Berlin" geschrieben stand.

Stell dir vor, ein Hans Schmidt steht vor dir. Er ist geboren laut Pass am 1.1.1990 in Berlin geboren, in der AE aber steht 1.1.1990 in Steglitz. Ist die AE jetzt gültig? Oder ist sie potentiell gefälscht?

Wenn dann sollte das im Feld für zusätzliche Vermerke eingetragen werden. Bspw. "eigentlicher Geburtsort Steglitz bei Berlin" o.ä.
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Antwort #8 - 05.11.2015 um 16:27:35
 
Danke

Also einfach Geburtsurkunde zur Ausländerbehörde mitbringen und korrigieren lassen? Überigens steht in meiner Heiratsurkunde sowie Führerschein das Richtige also :Steglitz ! Schon seit über 7 Jahren stand in meiner Aufenthaltderlaubnis das falsche. Ich hoffe mir wird bei der Einbürgerung keine Fälschung unterstellt oder deshalb mein Paß nicht angenommen  unentschlossen
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Antwort #9 - 05.11.2015 um 16:31:05
 
Zitat:
bei der Einbürgerung keine Fälschung unterstellt oder deshalb mein Paß nicht angenommen

So schlimm ist das nicht.

Wie ich dir schon schrieb: Ausländische Urkunden haben zu Recht geringeren Beweiswert als inländische.
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Antwort #10 - 05.11.2015 um 16:46:35
 
Danke dir

Ich werde der Ausländerbehörde die Geburtsurkunde geben und um korrektion bitten und werde trotz des Fehlers den Einbürgerungsantrag stellen und nach der Einbürgerung brauche ich ja meinen Alten pass nicht weil wir immer als Doppelstaatsbürger eingebürgert werden.

Schönen Abend noch  SmileyAras schrieb am 05.11.2015 um 16:31:05:
So schlimm ist das nicht.

Wie ich dir schon schrieb: Ausländische Urkunden haben zu Recht geringeren Beweiswert als inländische.

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Antwort #11 - 05.11.2015 um 17:07:31
 
Wie lange hat die Einbürgerung  in Berlin bei deiner bekannten gedauert?Ich kpmme auch aus Berlin,würde micht echt interessieren..

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Nadia22
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Antwort #12 - 05.11.2015 um 17:10:46
 
Hallo,

Das weiss ich leider nicht aber Sie musste ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Also hat Sie glaube ich nicht so lange gebraucht .
Kral schrieb am 05.11.2015 um 17:07:31:
Wie lange hat die Einbürgerung  in Berlin bei deiner bekannten gedauert?Ich kpmme auch aus Berlin,würde micht echt interessieren..

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Antwort #13 - 05.11.2015 um 19:17:10
 
Eine Zwischenfrage:
ich befinde mich in eine ähnliche Situation und beabsichtige eine Einbürgerung. Ist es eine Straftat, wenn ich mit dem falschen Geburtsort lebt und den ganzen Stress meide? Wenn Ja, ist es okay den ganzen Korrekturprozess erst nach der Einbürgerung zu starten?

Danke im Voraus
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Antwort #14 - 05.11.2015 um 19:57:07
 
Was Heisst hier korrigieren?

Wenn du mit falscher Identität dich einbürgerst, dann ist das strafbar. Hier in diesem Fall hat jemand schon in den ursprünglichen Dokumenten Fehler. Hat aber diesen Fehler bei wichtigen Rechtsakten nicht bekräftigt.

Aber:
Wenn man eine Sicherheitsüberprüfung durchführen will, dann braucht man den Geburtsort, der im Heimatstaat auch bekannt ist. Wenn also einer in Stadt A geboren wurde und in Stadt B registriert wurde und immer als Geburtsort Stadt B nannte, dann muss er auch nur Stadt B bei der Einbürgerung nennen. Würde er Stadt A nennen würden die Behörden ja niemals herausfinden ob er Extremist oder Terrrorist ist.

Also. Bei der Einbürgerung sollte man keine Fehler machen. Und es ist sinnvoll bei inhaltlich falschen Dokumente diese auch im Heimatland zu korrigieren bevor man diese bei der Einbürgerung einreicht
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