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Fehler Geburtsort ? (Gelesen: 17.127 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 06.11.2015 um 01:18:08
 
Aras schrieb am 05.11.2015 um 19:57:07:
Wenn also einer in Stadt A geboren wurde und in Stadt B registriert wurde und immer als Geburtsort Stadt B nannte, dann muss er auch nur Stadt B bei der Einbürgerung nennen. Würde er Stadt A nennen würden die Behörden ja niemals herausfinden ob er Extremist oder Terrrorist ist.


Bisschen weit hergeholt. Es geht hier ja gar nicht um verschiedene
Städte bzw. Geburtsorte. Steglitz ist ein Stadtteil von Berlin, und das
nicht erst seit gestern, sondern (lt. Wikipedia) bereits seit 1920.
Von daher ist mir unverständlich, wieso in der deutschen Geburts-
urkunde als Geburtsort etwas anderes als "Berlin" stehen sollte.
Auch wenn es in Berlin nun mal mehrere Standesämter gibt, die
dann auch logischerweise in der Urkunde als Aussteller stehen,
der Geburtsort ist immer die politische Gemeinde, also "Berlin".
Sollte mal irrtümlich etwas anderes eingetragen worden sein,
sollte das wohl ohne größere Probleme zu berichtigen sein.
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Antwort #16 - 06.11.2015 um 01:52:34
 
Johannl schrieb am 05.11.2015 um 19:17:10:
Ist es eine Straftat, wenn ich mit dem falschen Geburtsort lebt und den ganzen Stress meide?


Wie ich verstehe wurde im ursprünglichen Fall eine tunische Urkunde nachträglich mit Basis einer deutschen Urkunde ausgestellt. Dabei wurde die Geburtsort fehlerhaft übertragen. Was ist nun das Problem diese Urkunde berichtigen zu lassen?
GGf. mit Hilfe eines tuniesischen Anwalts, der auch weiss an welchen Stellschrauben man drehen muss.
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Antwort #17 - 06.11.2015 um 05:06:21
 
Das Ganze scheint mir eine Diskussion "im Kaisers Bart" zu sein.

Der Ausgangsfall ist ein Standardfall - in einem ausländischen Dokument steht etwas anderes, als es in Deutschland erwartet wird/würde.
Das ist ein völlig normaler Vorgang, wo der entsprechende Eintrag noch nicht mal falsch ist. Nur eben nach anderen Regeln eingetragen.

Daher steht vor einer "Korrektur" zunächst die Frage, ob der "andere Eintrag" überhaupt falsch ist.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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dgstein
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Antwort #18 - 06.11.2015 um 06:12:29
 
Hallo Nadia22,

Zitat:
In meiner deutschen Geburtsurkunde steht : Geburtsort : Steglitz (Ort/Kreiss in Berlin). Und in meinem Pass steht : Geburtsort :Berlin

Steglitz war ein Bezirk in Berlin, der zum 01.01.2011 mit Zehlendorf zusammengelegt wurde. Die Bezirke sind reine Verwaltungsbezirke mit eingeschränkter Selbständigkeit und nehmen nur die örtlichen Verwaltungsaufgaben wahr. Dazu zählt u.a. auch die Beurkundung von Geburten. Dein Geburtsort ist also Berlin und nicht Steglitz und die Angabe im Pass ist völlig korrekt. In deiner Geburtsurkunde müsste eigentlich auch "Berlin-Steglitz" drinstehen (so wie bei mir bspw. "Berlin-Neukölln" drinsteht).

Viele Grüße

dgstein
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Antwort #19 - 06.11.2015 um 08:02:01
 
dgstein schrieb am 06.11.2015 um 06:12:29:
01.01.2011


2001 - aber ansonsten zutreffend.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Antwort #20 - 06.11.2015 um 10:09:37
 
Ich sehe es genauso wie ihr. Hab ja auch vorher mich per google über Stieglitz schlau gemacht. Darum finde ich diesen konkreten Fall nicht so dramatisch. Aber amor schrieb sehr mysteriös von einem ähnlichen Fehler und ob eine Korrektur nach der Einbürgerung möglich wäre. Darum wollte ich da ein extremes Beispiel anführen, damit es nicht später heißt man hätte da falsch beraten, o.ä..
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #21 - 06.11.2015 um 12:12:51
 
Hallo nochmal.

Leider sieht es anders aus. Laut telefonat mit der Einbürgerungsbehörde (Hamburg) soll ich meinen Paß neu austellen lassen obwohl ich es noch im August dieses Jahres gemacht habe.

Das Problem wollte die Damen nicht wahrhaben. Es ist nämlich sinnlos es wieder zu beantragen denn folgendes gilt:

die Tunesische Botschaft will immer einen Ausdruck aus dem Geburtenregister undzwar auf Französich und Arabisch haben. Da der ausdruck aus dem Geburtenregister nur auf Deutsch ist nutzt es nichts.

Übersetzungen ins Arabische geht auch nicht da der Ausdruck direkt vom Standesbeamte stammen muss indem alle Daten auf einem Dokument auf Arabisch und Französisch stehen sollen. Solch einen Ausdruck bekommt man in Tunesien wenn man in Tunesien geboren wurde.


Ich meine es ist ja nicht mein Fehler denn ich habe vorher schon alles versucht. Damals in Tunesien sagten die Behörden ich müsse einen Ausdruck von der deutschen Botschaft bekommen. Die deutsche Botschaft hingegen stellt solche Dokumente nicht aus. Internationale Geburtsurkunde wurde nicht akzeptiert (da kein Arabisch) Familienbuch (Tunesisches) wurde auch nicht akzeptiert.

Da die Daten auf dem Pass  vom Personalausweis abhängig sind,geht es also auch nicht den Perso zu ändern . Denn dort liegt ja das Problem. Die wollen einfach dieses Dokument welches ich nicht besorgen kann. Und solange ich keine deutsche bin wird mich dieser Fehler begleiten.

Auf meine Frage ob die Einbürgerung doch noch fuktionieren kann antwortete Sie : korrigieren Sie ihren Geburtsort im Paß dann funktioniert es auch  hä?.

Ich werde dafür bestraft,weil die Behörden in meiner Heimat einfach einen Fehler gemacht haben welches ich nicht beeinflussen kann. Ich dachte Paß (Nachweis der Nationalität) + Geburtsurkunde aus Deutschland sollte ausreichen oder liege ich da falsch?
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dgstein
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Antwort #22 - 06.11.2015 um 12:23:56
 
Hallo Nadia22,

der Pass wird nicht geändert, weil der darin enthaltene Geburtsort völlig korrekt ist. Setze dich doch einfach mal mit dem Geburtenregister des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf in Verbindung und schildere das Problem. Dort kann man dir bestimmt weiterhelfen. Vielleicht stellen sie dir ja eine Geburtsurkunde mit dem "richtigen" Geburtsort aus, die von der Einbürgerungbehörde in Hamburg akzeptiert wird.

Zitat:
Ich werde dafür bestraft,weil die Behörden in meiner Heimat einfach einen Fehler gemacht haben welches ich nicht beeinflussen kann.

Es wurde kein Fehler gemacht. Die Beurkundung von Geburten erfolgt durch das jeweils zuständige Bezirksamt. Und die schreiben nunmal als Geburtsort den Namen ihres Bezirkes, versehen mit dem Zusatz "Berlin-" hinein. Das liegt in der Organisationsstruktur der Berliner Behörden begründet und ist völlig in Ordnung. Und es ändert nichts daran, dass der Geburtsort immer Berlin ist, egal in welchen Bezirk die Geburt erfolgte bzw. durch welchen Bezirk sie beurkundet wurde.

Viele Grüße

dgstein
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Nadia22
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Antwort #23 - 06.11.2015 um 12:32:57
 
Hallo dgstein,

Der Geburtsort in der deutschen Geburtsurkunde ist ja richtig. Den Fehler über den ich hier schreibe steht in meinem tunesischen Personalsausweis und Paß.

Ich wurde genau wie in der deutschen Geburtsurkunde in Steglitz geboren. Was der Einbürgerungsbehörde nicht passt,dass in meiner Geburtsurkunde Steglitz und in meinem Paß einfach nur Berlin steht !

dgstein schrieb am 06.11.2015 um 12:23:56:
Hallo Nadia22,

der Pass wird nicht geändert, weil der darin enthaltene Geburtsort völlig korrekt ist. Setze dich doch einfach mal mit dem Geburtenregister des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf in Verbindung und schildere das Problem. Dort kann man dir bestimmt weiterhelfen. Vielleicht stellen sie dir ja eine Geburtsurkunde mit dem "richtigen" Geburtsort aus, die von der Einbürgerungbehörde in Hamburg akzeptiert wird.

Es wurde kein Fehler gemacht. Die Beurkundung von Geburten erfolgt durch das jeweils zuständige Bezirksamt. Und die schreiben nunmal als Geburtsort den Namen ihres Bezirkes, versehen mit dem Zusatz "Berlin-" hinein. Das liegt in der Organisationsstruktur der Berliner Behörden begründet und ist völlig in Ordnung.

Viele Grüße

dgstein

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Antwort #24 - 06.11.2015 um 12:59:43
 
Hallo Nadia22,

in deinem ersten Beitrag hast du geschrieben: Zitat:
In meiner deutschen Geburtsurkunde steht : Geburtsort : Steglitz (Ort/Kreiss in Berlin). Und in meinem Pass steht : Geburtsort :Berlin

In deiner deutschen Geburtsurkunde steht bestimmt nicht nur "Steglitz" drin, sondern "Berlin-Steglitz". Das ist völlig ok. Sollte tatsächlich nur "Steglitz" drinstehen, dann ist das ein Fehler, der durch die zuständige Stelle des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf behoben werden muss. Deshalb auch mein Rat, sich mit ihr in Verbindung zu setzen.

Zitat:
Ich wurde genau wie in der deutschen Geburtsurkunde in Steglitz geboren.

Nein, nein und nochmals nein. Du wurdest in BERLIN geboren. Steglitz ist bzw. war lediglich ein nachgeordneter Verwaltungsbezirk, durch den die Beurkundung deiner Geburt erfolgte. Geburtsort ist Berlin.

Zitat:
Laut telefonat mit der Einbürgerungsbehörde (Hamburg) soll ich meinen Paß neu austellen lassen

Der Geburtsort in deinem Pass ist richtig. Wenn überhaupt etwas geändert werden muss, dann die Geburtsurkunde, wenn dort tatsächlich nur "Steglitz" drinstehen sollte.

Viele Grüße

dgstein
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Antwort #25 - 06.11.2015 um 13:04:32
 
Danke für deine Hilfe.

Ich werde mit dem Standesbeamte Kontakt aufnehmen ich hoffe er wird es korrigieren dann brauche ich meinen Paß nicht zu korrigieren.

Euch noch einen schönen Abend und schönes Wochenende

dgstein schrieb am 06.11.2015 um 12:59:43:
Hallo Nadia22,

in deinem ersten Beitrag hast du geschrieben:
In deiner deutschen Geburtsurkunde steht bestimmt nicht nur "Steglitz" drin, sondern "Berlin-Steglitz". Das ist völlig ok. Sollte tatsächlich nur "Steglitz" drinstehen, dann ist das ein Fehler, der durch die zuständige Stelle des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf behoben werden muss. Deshalb auch mein Rat, sich mit ihr in Verbindung zu setzen.

Nein, nein und nochmals nein. Du wurdest in BERLIN geboren. Steglitz ist bzw. war lediglich ein nachgeordneter Verwaltungsbezirk, durch den die Beurkundung deiner Geburt erfolgte. Geburtsort ist Berlin.

Der Geburtsort in deinem Pass ist richtig. Wenn überhaupt etwas geändert werden muss, dann die Geburtsurkunde, wenn dort tatsächlich nur "Steglitz" drinstehen sollte.

Viele Grüße

dgstein

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Antwort #26 - 09.11.2015 um 09:24:12
 
Heute habe ich mit dem Standesbeamten in Steglitz telefoniert

Er sagte dass der Geburtsort Steglitz auf der deutschen Geburtsurkunde stimmt. Der Fehler sollte vom Außeministeriums meiner Heimat korrigierr werden oder die tunesiche Botschaft soll mir eine Geburtsurkunde auf Arabisch und Französisch ausstellen lassen damit der Ort in meinem Ausweis sowie im Paß korrigierr werden.

Bei der Botschaft/Konuslat angerufen niemand kann helfen. Eine Geburtsurkunde kann nicht ausgestellt werden.

Auf die Frage weshalb ich es korrigieren möchte sagte ich,dass ich mich einbürgern lassen möchte. Er sagte dass es kein Fehler ist weil die Einbürgerungsbehörde verpflichtet sei an erster Linie meiner deutschen Geburtsurkunde zu glauben . Der Paß dient nur für den Identitätsnachweis sonst würde die Einbürgerungsbehörde keine seperate Geburtsurkunde verlangen.

Einbürgerungsbehörde will aber Steglitz in meinem Paß sehen nicht Berlin.

hä?  Ich dachte auch Geburtsurkunde wird reichen ausserdem ist es jetzt nicht dass im Paß Geburtsort : Mars und in der Geburtsurkunde : Neptun steht.

Was soĺl ich nun machen? Zur Botschaft ?
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Antwort #27 - 09.11.2015 um 09:40:55
 
Ganz ehrlich: So wird das nichts. Wenn der Geburtsort geändert werden soll und es ist im tunesischen Standesamt nachbeurkundet, dann kann die tunesische Botschaft das nicht eigenmächtig machen. Ist es aber nur eine Melderegisterfrage, dann könnte die Botschaft das ändern. Aber ich kenne mich mit dem tunesischen Registersystem nicht aus.

Theoretisch kann die Botschaft deinen Antrag auf Korrektur an das zuständige inländische Ministerium weiterleiten, aber das ist mE langwierig.

Wenn das im Standesamt korrigiert werden muss, würde ich wie folgt vorgeben:

Du gehst zum Konsulat oder zur Botschaft und erteilst eine Vollmacht für einen Vertrauensmann in Tunesien. Er soll den Geburtsort im Standesamt oder Melderegister korrigieren. Hierzu lässt du auch deine deutsche mehrsprachige Geburtsurkunde legalisieren. D.h. Vorbeglaubigung bei der Berliner Behörde und Endbeglaubigung beim BVA in Bonn(geht alles postalisch) und legalisieren bei dem Konsulat bzw. Botschaft.

Die Vollmacht + Geburtsurkunde schickst du nach Tunesien und der Vertrauensmann löst das Problem. Wenn es durch ist gehst du zur Botschaft/Konsulat und besorgst einen neuen Reisepass.

Was auch geht, wäre mit dem Vorgesetzten von der Einbürgerungsbehörde zu sprechen und die Sache nochmal zu erläutern. Zumal der Geburtsort mit Berlin korrekt angegeben wurde.
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Antwort #28 - 09.11.2015 um 10:11:02
 
Guten Morgen Aras

Es ist so. Der Perso ist Elektronisch . Mit dem Perso beantragt man den Paß. Was im Paß steht ist identisch mit dem was im Perso steht. Gut

Damals,als ich noch in Tunesien war habe ich dort beim Standesamt immer eine weisse Geburtsurkunde bekommen weil mein Vater uns damals durch das Aussenministerium dort registriert hat. Diese Geburtsurkunde war korrekt : Steglitz - Deutschland -ستيكليتس ألمانيا stand drauf.

Das Problem liegt am ausdruck aus dem Geburtenregister. Sowas bekomme ich in Tunesien nicht.

Ich wollte jetzt nur wissen ob das jetzt für die deutschen Behörden wirklich ein Problem darstellt oder ob die mich einfach nicht im deutschen Staatsverband haben wollen. Zumal ich sogar mit dem Paß geheiratet habe. Studiert habe. Ja sogar den Staatsexamen gemacht habe und den Führerschein.

Keiner hat mich darauf angesprochen. Im gegenteil,ich war immer diejenige die gesagt hat : entschuldigen Sie,aber in meinem Paß steht ein anderer Ort als in der Geburtsurkunde. Sie sagten alle ist egal. Uns interessiert das deutsche Dokument. Den Paß ist für die Staatsangehörigkeit. Und solange Geburtstag,Nachname ,Vorname und Staatsangehörigkeit stimmen,ist es egal was als Geburtsort steht .

Wie kann man auch die Behörde überzeugen? Auf Eid,dass es in der Heimat anders nicht geht? Auf Eid,dass die Botschaft keine Geburtsurkunde oder Korrektur übernimmt?
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Antwort #29 - 09.11.2015 um 10:35:56
 
Zitat:
Diese Geburtsurkunde war korrekt : Steglitz - Deutschland -ستيكليتس ألمانيا stand drauf. 


Hast du diese weiße Geburtsurkunde von den tunesischen Behörden noch?

Zitat:
Ich wollte jetzt nur wissen ob das jetzt für die deutschen Behörden wirklich ein Problem darstellt oder ob die mich einfach nicht im deutschen Staatsverband haben wollen.

Man will korrekte Unterlagen haben. Wenn man jahrelang "geschlampt" hat, dann muss man es eben irgendwann korrigieren. Dein Fall ist ja relativ harmlos. Kenne auch relativ krasse Fälle. Davon zu sprechen, dass man dich deswegen nicht im deutschen Staatsverband haben will, ist irgendwie panne. Ziel ist es ja jede einzubürgernde Person im Einzelfall zu überprüfen, damit später kein Schmu rauskommt.

Zitat:
Keiner hat mich darauf angesprochen. Im gegenteil[...]. Sie sagten alle ist egal. Uns interessiert das deutsche Dokument. Den Paß ist für die Staatsangehörigkeit. Und solange Geburtstag,Nachname ,Vorname und Staatsangehörigkeit stimmen,ist es egal was als Geburtsort steht .

Ja, aber sowas klärt sich nur aktiv und nicht dadurch das man nur darauf hinweist. Ich hab auch paar Fehler in meinen Personenstandsdaten korrigieren müssen. Und das geht nur indem man das aktiv betreibt.

Zitat:
Auf Eid,dass es in der Heimat anders nicht geht?

Da wäre ich nicht so optimistisch. Wenn ich sowas bearbeiten würde, würde ich einfach in den Bergmann - Länderbericht Tunesien schauen. Wird ja womöglich drinstehen ob man das korrigieren kann oder nicht. Und wenn nicht, würde ich auf deinen Eid trotzdem nix geben. Außer du hättest tunesisches Recht studiert. Man würde von dir ein Schreiben der tunesischen Botschaft fordern, indem erklärt wird dass die Korrektur weder durch die konsularische Abteilung noch durch die Inlandsbehörden durchgeführt werden kann. Im Zweifel ein Gutachten eines Sachverständigen über tunesisches Recht.

Zitat:
Auf Eid,dass die Botschaft keine Geburtsurkunde oder Korrektur übernimmt?

Dann muss die Inlandsbehörde die Korrektur vornehmen.


Also zurück zur ersten Frage:
Hast du noch die weiße GEburtsurkunde von der tunesischen Botschaft?
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