sibylle schrieb am 26.10.2015 um 19:43:31:Die Arbeit "für Sozialamt", also wahrscheinlich nach diesem §5, ist eine einfache Hilfstätigkeit: Friedhofswege fegen, Sommerbepflanzung im Park abräumen. Einen Nachmittag die Woche wird ein Deutschkurs angeboten, ganz dürfte er also nicht auf Vollzeit kommen.
Das ist also keine "Arbeit", sondern eine "Arbeitsgelegenheit", im Volksmund 1-Euro-Job genannt.
Zitat:Gibt es Erfahrungswerte, wie lange die Bearbeitung der Asylanträge aus sicheren Herkunftsländern mittlerweile dauert?
Das nützt der Familie überhaupt nichts.
Entweder sie ziehen den Asylantrag und zurück und reisen sofort aus, dann behalten Sie die Visumfreiheit und die Möglichkeit, sich um einen Arbeitsplatz zu kümmern. Oder sie zögern, das kann dann täglich nach hinten losgehen.
Zitat: So ein Jobangebot, mit dem er dann 2016 arbeiten darf, (danke für den Tipp!) zaubert sich ja nicht eben so aus der Tasche.
Wenn sie auf die OU-Ablehnung warten, müssen sie sich darüber sowieso keinerlei Gedanken machen.
Zitat:Habt Ihr eine Quelle für die einwöchige Ausreisefrist bei o.u.? Den neuen Gesetzestext habe ich leider nicht gefunden, nur Zeitungsartikel darüber.
Die Gesetzesändern hat ja überhaupt nichts an der Frist geändert. Die Gesetzesänderung hat nur zum 1.8.2015 die Ein-Jahres-Sperre dazu gepackt, unabhängig von Ausreise oder Abschiebung.
Zitat:Wenn sie den Antrag zurückziehen, bekommen sie wahrscheinlich ab sofort kein Geld mehr vom Sozialamt - wie ist der Ablauf bzgl Wohnungsräumung, Ausreise, ev. Heimkehrunterstützung?
Vermutlich müssen sie das selbst organisieren, es gibt relativ wenig Hilfe. Hinsichtlich der Bezahlung der Rückkehr (Fahrkarte) sind die meisten Sozialbehörden offen, weil sie ja ein Vielfaches einsparen. Die meisten Asylsuchenden scheitern allerdings daran, dass sie sich nicht entschließen können und abwarten.