Silke123 schrieb am 21.10.2015 um 20:08:54:Leider weiß ich nicht den genauen Artikel der Aufenthaltserlaubnis.
Sie ist von Mai. Ich weiß leider nicht, ob er der
ABH gemeldet hat, dass er Frau und Kinder in Irak /Türkei hat, ich gehe aber davon aus.
Fakt ist, dass die 3 Monate um sind. Das bedeutet, er bzw seine Frau und Kinder können "nur" das normale Visum zur
FZF stellen? Das heißt Lebens - und Wohnraum muss gesichert sein, oder?
Was ist die Zustimmung aus humanitären Gründen?
Frau und Kinder müssen bei der deutschen Botschaft in der Türkei bzw Irak den Visumsantrag stellen, daran geht kein Weg vorbei?
Vielen Dank schonmal für die Informationen
Es ist völlig unsinnig, Fragen zu stellen, solange Du die Informationen nicht hast.
Klär erst mal, ob er den Antrag bei der Ausländerbehörde rechtzeitig gestellt hat. Die Ausländerbehörde kann seine "Ansage", dass er Familie hat, als Zustimmungs-Anfrage werten oder nicht. Viele Ausländerbehörden geben eine schriftliche Bestätigung, dass die FZF-Frist gewahrt wurde. Such in seinen Unterlagen oder frag, ob er einen "Zettel" bekommen hat, oder geh mit ihm zusammen zur Ausländerbehörde und klär das.
Was alles sein könnte, ist unsinnig zu diskutieren, solange er nicht sagt, was wirklich ist.