Die Frau kann für sich und ihre Kinder die
FZF beantragen, wenn sie keinen Termin kriegt, eben per FAX um die Frist zu wahren.
Wenn sie keine visierfähigen Ausweise hat, dann wird trotzdem erst das Visumsverfahren durchgeführt (Zustimmung durch die ABH). Sie müssen sich natürlich schon mit irgendetwas ausweisen können, damit ihre Identität klar ist, z. B. Personalausweis.
Bei positivem Ausgang des Visumsverfahrens kann die Botschaft dann beim BMI die Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht beantragen. Wenn das BMI stattgibt, dann bekommen Frau und Kinder ihr Visum als Blattvisum und eine befreistete Ausnahme von der Passpflicht, damit können sie in Deutschland einreisen.
Als nächstes müssen sie sich noch darum kümmenr, dass das Land, in dem sie sind, sie ohne Pass ausreisen lässt und dass die Fluggesellschaft sie ohne Pass ins Flugzeug lässt.