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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Anerkannter Flüchtling - Nachzug Frau und Kinder
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Beitrag begonnen von Silke123 am 20.10.2015 um 20:53:25

Titel: Anerkannter Flüchtling - Nachzug Frau und Kinder
Beitrag von Silke123 am 20.10.2015 um 20:53:25
Hallo Zusammen,
Ich bin total unwissend auf dem Gebiet und hoffe man kann mir hier weiter helfen :
Ein anerkannter Flüchtling, Jeside aus dem Irak,  hat eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und lebt hier seit ein paar Monaten.
Seine Frau und Kinder leben in einem Flüchtlingscamp im Irak oder Türkei  (das habe ich nicht ganz verstanden,  da er Kurdistan sagt )
Seine Frau und Kinder dürfen nach ziehen nach Deutschland,  oder?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Es ist doch nicht die "normale " FZF bei der das Einkommen usw nachgewiesen werden müssen,  es gelten hier doch andere Regelungen,  da er ein anerkannter Flüchtling ist und zu einer verfolgten Gruppe gehört,  oder?

Danke schonmal für die Aufklärung

Titel: Re: Anerkannter Flüchtling - Nachzug Frau und Kinder
Beitrag von Aras am 20.10.2015 um 20:59:23
Welche Aufenthaltserlaubnis hat er? Der genaue §.
Hat er seine Familienangehörige bereits der Ausländerbehörde gemeldet?

Titel: Re: Anerkannter Flüchtling - Nachzug Frau und Kinder
Beitrag von erne am 20.10.2015 um 23:54:36

Silke123 schrieb am 20.10.2015 um 20:53:25:
lebt hier seit ein paar Monaten


seit wieviel ganau?
Und mit "genau" meine ich "genau"  denn ein voraussetzungsfreier NAchzug wie du ihn meinst geht nur innerhalb von (ich glaube) 3 Monaten nach Anerkennung.

Titel: Re: Anerkannter Flüchtling - Nachzug Frau und Kinder
Beitrag von reinhard am 21.10.2015 um 11:11:16
Innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung ist der Familiennachzug ohne die üblichen Voraussetzungen möglich. Innerhalb der drei Monate müssen entweder Frau und Kinder im Irak / Türkei / irgendwo das Visum beantragen oder der hier lebende anerkannte Flüchtling beantragt formlos bei der ABH, dass sie dem eintreffenden Visumantrag zustimmt.

Wenn die drei Monate tatenlos verstrichen sind, ist die normale FZF möglich. Der hier lebende anerkannte Flüchtling kann auch versuchen, eine Zustimmung der ABH aus humanitären Gründen (schlechte Beratung) zu bekommen.

Titel: Re: Anerkannter Flüchtling - Nachzug Frau und Kinder
Beitrag von Silke123 am 21.10.2015 um 20:08:54
Leider weiß ich nicht den genauen Artikel der Aufenthaltserlaubnis.
Sie ist von Mai.  Ich weiß leider nicht,  ob er der ABH gemeldet hat,  dass er Frau und Kinder in Irak /Türkei hat,  ich gehe aber davon aus.
Fakt ist, dass die 3 Monate um sind. Das bedeutet,  er bzw seine Frau und Kinder können "nur" das normale Visum zur FZF stellen?  Das heißt Lebens - und Wohnraum muss gesichert sein,  oder?
Was ist die Zustimmung aus humanitären Gründen?
Frau und Kinder müssen bei der deutschen Botschaft in der Türkei  bzw Irak den Visumsantrag stellen, daran geht kein Weg vorbei?
Vielen Dank schonmal für die Informationen

Titel: Re: Anerkannter Flüchtling - Nachzug Frau und Kinder
Beitrag von erne am 21.10.2015 um 21:42:40

Silke123 schrieb am 21.10.2015 um 20:08:54:
Frau und Kinder müssen bei der deutschen Botschaft in der Türkeibzw Irak den Visumsantrag stellen, daran geht kein Weg vorbei?


ja


Silke123 schrieb am 21.10.2015 um 20:08:54:
Fakt ist, dass die 3 Monate um sind. Das bedeutet,er bzw seine Frau und Kinder können "nur" das normale Visum zur FZF stellen?Das heißt Lebens - und Wohnraum muss gesichert sein,oder? 


ja


Silke123 schrieb am 21.10.2015 um 20:08:54:
Was ist die Zustimmung aus humanitären Gründen? 

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#25

aber hier geht es um Aufenthaltserlaubnis, also muss man bereits in D sein.


Titel: Re: Anerkannter Flüchtling - Nachzug Frau und Kinder
Beitrag von reinhard am 22.10.2015 um 10:23:59

Silke123 schrieb am 21.10.2015 um 20:08:54:
Leider weiß ich nicht den genauen Artikel der Aufenthaltserlaubnis.
Sie ist von Mai.  Ich weiß leider nicht,  ob er der ABH gemeldet hat,  dass er Frau und Kinder in Irak /Türkei hat,  ich gehe aber davon aus.
Fakt ist, dass die 3 Monate um sind. Das bedeutet,  er bzw seine Frau und Kinder können "nur" das normale Visum zur FZF stellen?  Das heißt Lebens - und Wohnraum muss gesichert sein,  oder?
Was ist die Zustimmung aus humanitären Gründen?
Frau und Kinder müssen bei der deutschen Botschaft in der Türkei  bzw Irak den Visumsantrag stellen, daran geht kein Weg vorbei?
Vielen Dank schonmal für die Informationen


Es ist völlig unsinnig, Fragen zu stellen, solange Du die Informationen nicht hast.

Klär erst mal, ob er den Antrag bei der Ausländerbehörde rechtzeitig gestellt hat. Die Ausländerbehörde kann seine "Ansage", dass er Familie hat, als Zustimmungs-Anfrage werten oder nicht. Viele Ausländerbehörden geben eine schriftliche Bestätigung, dass die FZF-Frist gewahrt wurde. Such in seinen Unterlagen oder frag, ob er einen "Zettel" bekommen hat, oder geh mit ihm zusammen zur Ausländerbehörde und klär das.

Was alles sein könnte, ist unsinnig zu diskutieren, solange er nicht sagt, was wirklich ist.

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