Hallo,
die syr. Schwiegereltern eines Verwandten sind über das Bundesprogramm eingereist. Weil das Einkommen nicht aussreicht, wurde als Lebensunterhaltsicherung ein Sperrkonto , welches für 24 Monate reichen soll, errichtet. Der Betrag richtet sich nach der Höhe des Regelsatzes für 2 Personen. Also über 17 tausend Euro. Dieses Geld wurde von Freunden und Verwandten geliehen und wird monatlich von der
ABH auf das Konto der Schwiegereltern überwiesen. Sohn und Schwiegertochter wohnen in einer Mietswohnung, die gerade für 2 Personen reicht. Die
ABH hat vorher keine Mitbescheinigung verlangt und die Wohnung als ausreichend deklariert. Grundsätzlich weiß der Vermieter also nicht dass weitere Personen wohnen. Es wurde eine
Vorabzustimmung an die Botschaft geschickt und alles verlief problemlos. Sie sind schon einige Monate hier und es entwickelt sich aber jetzt alles allmählich zum Negativen. Durch die Enge und durch dir finanzielle Last kommt es oft zu Reibereien und Einschränkungen in der Privatsphäre.
Da keiner der beiden eine
VE unterschrieben und abgegeben hat (was auch vom Einkommen nie gereicht hätte) sind sie auch nicht verpflichtet, oder sehe ich das falsch? Das Sozialamt trägt aktuell nur die Kosten für Krankennotfälle.
Da die Wohnung ja kein Eigentum ist, hätten die Schwiegereltern ein Anspruch auf eine eigene Wohnung, die Kosten technisch auch übernommen wird? Beide sind 64 und 71 Jahre alt. Eine Erwerbstätigkeit ist also ausgeschlossen.