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Unterstützung trotz Sperrkonto statt Verpflichtungserklärung für syr. Kontigentlüchtlinge? (Gelesen: 3.544 mal)
Zeno
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25.10.2015 um 00:36:37
 
Hallo,

die syr. Schwiegereltern eines Verwandten sind über das Bundesprogramm eingereist. Weil das Einkommen nicht aussreicht, wurde als Lebensunterhaltsicherung ein Sperrkonto , welches für 24 Monate reichen soll,  errichtet. Der Betrag richtet sich nach der Höhe des Regelsatzes für 2 Personen. Also über 17 tausend Euro. Dieses Geld wurde von Freunden und Verwandten geliehen und wird monatlich von der ABH auf das Konto der Schwiegereltern überwiesen.  Sohn und Schwiegertochter wohnen in einer Mietswohnung, die gerade für 2 Personen reicht. Die ABH hat vorher keine Mitbescheinigung verlangt und die Wohnung als ausreichend deklariert. Grundsätzlich weiß der Vermieter also nicht dass weitere Personen wohnen. Es wurde eine Vorabzustimmung an die Botschaft geschickt und alles verlief problemlos.  Sie sind schon einige Monate hier und es entwickelt sich aber jetzt alles allmählich zum Negativen. Durch die Enge und durch dir finanzielle Last kommt es oft zu Reibereien und Einschränkungen in der Privatsphäre. 
Da keiner der beiden eine  VE unterschrieben und abgegeben hat (was auch vom Einkommen nie gereicht hätte) sind sie auch nicht verpflichtet, oder sehe ich das falsch? Das Sozialamt trägt aktuell nur die Kosten für Krankennotfälle.
Da die Wohnung ja kein Eigentum ist, hätten die Schwiegereltern ein Anspruch auf eine eigene Wohnung, die Kosten technisch auch übernommen wird? Beide sind 64 und 71 Jahre alt. Eine Erwerbstätigkeit ist also ausgeschlossen.
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Antwort #1 - 25.10.2015 um 08:43:04
 
Wohnung würde m.M. nach vom Konto abgehen, da die Eltern keinen Anspruch haben und das Konto für den LU zuständig ist! Wer sonst sollte die Kosten für eine Wohnung tragen? Auch wird die bisherige Teilung der Wohnung mit Sicherheit als Zustimmung gewertet! Bin aber kein Spezialist in Asylfragen!
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Zeno
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Antwort #2 - 25.10.2015 um 09:06:08
 
#deerhunter
Nein, auf dem Konto sind monatl. Nur 720 zum Leben da. Für die miete ist kein Geld da. Und die ABH hat trotz begrenztem Wohnraum zugestimmt obwohl der Vermieter nicht einverstanden ist.  Wenn die Miete für eine neue Wohnung vom Konto abgezogen wird bleib nichts zum Leben. Bei 55m2 ist es auch meiner Meinung nach unangemessen.  Aus der Not haben wir ja trotzdem zugestimmt obwohl wir ja nicht die Vermieter sind.  Irgendwie hat es also dann doch geklappt aber es läuft nicht gut.
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Antwort #3 - 25.10.2015 um 09:59:13
 
Tja, wer soll die Miete bezahlen? Ihr habt zugestimmt, also werdet Ihr euch entweder zusammenreißen müssen oder die Miete für eine Wohnung übernehmen!
Die Allgemeinheit wird dafür nicht aufkommen! Im Notfall erlischt die AE, wenn das Konto alle ist, denn die Miete für eine neue Wohnung würde ebenfalls vom Konto abgehen und das Konto ist dann entsprechend schnell leer!
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Zeno
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Antwort #4 - 25.10.2015 um 10:08:04
 
@deerhunter

ICh glaube du verstehst nicht ganz. Es sind Kontigentlüchtlinge und wir haben keine VE abgegeben, da unser Gehalt nicht ausreicht.  Das Geld auf dem Sperrkonto reicht nur zum Leben für die beiden(Lebensmittel und Kleidung, etc.) Wir stehen gebenüber der ABH nicht in der Verpflichtung. Und der Vermieter hat nicht zugestimmt.  Sie wohnen praktisch ohne seinem Wissen  bei uns.  Und die Miete kann nicht vom Konto abgehen, weil es eben nicht für die Miete reicht. Der Betrag richtet sich nach dem Regelsatz und darunter ist wäre es rechtswidrig zu verlangen davon die Miete zu zahlen. Wir bezahlen auch genügend Steuern und werden zusätzlich dadurch belastet. Jedem steht ein gewisser Wohnraum zu und der ist bei uns nicht gegeben. Deswegen frage ich auch hier ob jemand darüber mehr weiß. 

Und die AE erlischt nicht wenn das Konto alle ist! Nochmal: es sind Kriegsflüchtlinge.
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Antwort #5 - 25.10.2015 um 10:39:52
 
Warum dann ein Sperrkonto für LU? Kriegsflüchtlinge benötigen normal kein Sperrkonto!
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Zeno
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Antwort #6 - 25.10.2015 um 10:50:12
 
@deehunter

Genau das meine ich. Ich habe mich auch bei einem Sozialarbeiter für Asylbewerber informiert. Er meinte auch, dass er davon noch nie was gehört hat. Er kennt das auch nur als VE. Und ein Sperrkonto kennt man ja nur bei ausländischen Studienbewerber. Angenommen die Schwiegereltern bleiben bis das Vermögen auf dem Konto augebraucht ist. Wie geht es dann weiter? Es gab und gibt wie bereits gesagt keine VE. Ich vermute dass die SB einfach ihre Zustimmung der Botschaft abgegeben hat ohne genau zu prüfen,  ob das überhaupt für die Zukunft reicht. Die Schwiegereltern haben ihr Land ja nicht freiwillig verlassen und würden sofort zurück wenn wenigstens das Bomben aufhören würde. Aber so wie e aussieht kAnn sich das noch Jahre hinziehen und derweil frage ich nach einer Lösung für meine Verwandten.
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Antwort #7 - 25.10.2015 um 10:52:40
 
Meiner Meinung nach wird es keine Lösung geben, solange ein Sperrkonto vorhanden ist. Man wird dieses Geld erst aufbrauchen und dann sehen, was passiert! Im Notfall Auffanglager, wenn sie aus der Wohnung geworfen werden!
Ist irgendwie eine komische Zusammenstellung...Flüchtling und Sperrkonto!
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Zeno
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Antwort #8 - 25.10.2015 um 10:57:15
 
An wen kann man sich dann am besten wenden?
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Antwort #9 - 25.10.2015 um 10:58:26
 
BAMF oder ABH....
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reinhard
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Antwort #10 - 25.10.2015 um 11:26:10
 
Zunächst mal: Es sind keine Kontingentflüchtlinge. Es ist eine Aufnahme sonstiger Familieangehöriger nach dem Aufnahmebeschluss Eures Bundeslandes. Das muss man unterscheiden, denn Kontingentflüchtlinge bekommen natürlich Wohngeld.

Insofern solltet Ihr mit einer guten Beratungsstelle oder Rechtsanwältin auch klären, ob die beiden einen Asylantrag stellen.
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